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Digitaler Nachlass: So regeln Sie Ihr digitales Erbe


Digitale Daten und Verträge
So regeln Sie Ihr digitales Erbe

Von dpa
Aktualisiert am 19.03.2019Lesedauer: 2 Min.
Konto-Einstellungen am Computer: Wurde zu Lebzeiten eine Vertrauensperson ernannt, kann sie sich nach dem Tod um die Rechte und Pflichten aus Verträgen mit Internetdiensten kümmern.Vergrößern des Bildes
Konto-Einstellungen am Computer: Wurde zu Lebzeiten eine Vertrauensperson ernannt, kann sie sich nach dem Tod um die Rechte und Pflichten aus Verträgen mit Internetdiensten kümmern. (Quelle: Andrea Warnecke/dpa)

Wer zu Lebzeiten das Thema Erbe links liegen lässt, bringt später die Hinterbliebenen in Bedrängnis. Das gilt insbesondere, wenn es um den digitalen Nachlass geht. Vier Schritte, wie Sie Ihr digitales Erbe regeln.

Social-Media- und E-Mail-Konten, Abos bei Streamingdiensten, Shop-Kundenkonten, Gesundheitsdaten von Fitness-Apps oder Fotosammlungen bei Online-Speicherdiensten: Verbraucher sammeln im Alltag immer mehr digitale Verträge und Daten.

1. Vertrauensperson benennen

Damit das, was da im Laufe eines Lebens zusammenkommt, nach dem Tod nicht plötzlich herrenlos wird, sollte man eine Vertrauensperson benennen. Sie kann sich nach dem eigenen Ableben um die Rechte und Pflichten aus Verträgen mit Internetdiensten kümmern.

2. Vollmacht mit konkreten Angaben

Die digitale Vollmacht muss handschriftlich verfasst, mit Datum versehen, unterschrieben und mit dem Hinweis versehen sein, dass sie "über den Tod hinaus" gilt. In der Vollmacht sollte man detailliert festlegen, was die Vertrauensperson genau mit den Konten, Daten oder Fotos im Netz nach dem Ableben tun soll.

Digitaler Nachlass: Musterformulare bietet die Verbraucherzentrale Bundesverband im Netz an. Dort können Sie eine Vollmacht zum digitalen Nachlass sowie eine Muster-Liste für Internet-Zugangsdaten laden.

Sie können gelöscht oder in einen Gedenkzustand versetzt werden, wie es etwa bei Facebook möglich ist. Auch Anweisungen dazu, was mit Daten auf Geräten wie Computern, Notebooks, Smartphones, Tablet oder externen Festplatten geschehen soll, gehören in die Vollmacht.

3. Übersicht über Konten auf USB-Stick

Um der Vertrauensperson ihre Aufgabe zu erleichtern oder ihr die Erledigung überhaupt erst zu ermöglichen, rät die Verbraucherzentrale, eine Übersicht über alle Konten mit Benutzernamen und Passwörtern anzulegen. Am besten macht man das auf einem verschlüsselten oder per Kennwort geschützten USB-Stick, der an einem sicheren Ort deponiert wird, etwa in einem Tresor oder Bankschließfach.

4. Regelmäßige Aktualisierung der Liste

Dabei sollte man regelmäßige Aktualisierungen des Datensatzes einplanen, damit Änderungen, Neuzugänge oder gelöschte Konten nicht auf der Strecke bleiben.

Bei einigen Diensten können Nutzer auch schon zu Lebzeiten ihre Vertrauensperson in den Einstellungen angeben – etwa als Nachlasskontakt bei Facebook oder im Kontoinaktivitäts-Manager von Google.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Verbraucherzentrale Bundesverband
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