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Trotz Krankschreibung in den Urlaub? Das müssen Sie beachten


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Darf man trotz Krankschreibung verreisen?


Aktualisiert am 15.08.2024Lesedauer: 2 Min.
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Urlauberin an der Küste: Darf man trotz Krankschreibung verreisen? (Quelle: Nikita Burdenkov/getty-images-bilder)

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Kann ich in den Urlaub fahren, obwohl ich krankgeschrieben bin?

Beim Fußball das Kreuzband gerissen, beim Handwerken zu Hause den Finger verletzt, nach einem unglücklichen Sturz den Arm oder das Bein gebrochen: Es gibt viele Gründe, warum Sie nach einer Verletzung nicht Ihrer gewohnten Tätigkeit nachgehen können und vom Arzt krankgeschrieben werden. Sechs Wochen lang gibt es die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, danach greift bei gesetzlich krankenversicherten Patienten das Krankengeld. Mehr dazu lesen Sie hier.

Doch was, wenn der Unfall kurz vor dem lange geplanten Sommerurlaub passiert? Dürfen Sie trotz Krankschreibung in den Urlaub fahren?

Haben Sie auch eine Frage an unsere Experten?Unser Team steht Ihnen gerne für alle Fragen rund um das Thema Geld zur Seite.

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Safari? Eher nicht ...

Wie so oft gilt auch bei dieser Frage: Es kommt darauf an. Nämlich einerseits auf die Art und Dauer der Krankschreibung. Und andererseits auf die Art des Urlaubs selbst.

Sind Sie zum Beispiel krankgeschrieben, aber weniger als sechs Wochen, und steht der Urlaub Ihrer Genesung nicht entgegen oder fördert er möglicherweise sogar die Genesung und Erholung, dürfen Sie wegfahren. Das heißt: Urlaub am Meer, ja. Safari, eher nein.

Krankenkasse muss dem Urlaub zustimmen

Etwas anders sieht es aus, wenn Sie bereits Krankengeld von der Krankenkasse beziehen – also länger krankgeschrieben sind. In diesem Fall dürfen Sie in den Urlaub fahren, wenn Ihr Arzt zuvor bescheinigt hat, dass die Reise Ihrer Genesung nicht im Wege steht oder die Heilung sogar fördert. Und wenn Ihr Reiseziel innerhalb der EU liegt.

Wichtig: Auch Ihre Krankenkasse muss an Bord sein, Sie müssen also den Aufenthalt im Ausland vor Ihrem Urlaub beantragen. Lehnt Ihre Kasse ab, können Sie auf das Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2019 verweisen (Az.: B 3 KR 23/18 R). Hier musste die Kasse einem Gerüstbauer, der wegen Rückenschmerzen länger krankgeschrieben war, auch im Dänemark-Urlaub Krankengeld zahlen.

Und der Chef?

Ihrem Chef müssen Sie, rein rechtlich betrachtet, nicht Bescheid geben, wenn Sie während einer Krankschreibung verreisen. Aber: Miteinander zu sprechen, kann dennoch sinnvoll sein. Denn so vermeiden Sie, dass Missverständnisse entstehen – der Chef vielleicht zufällig über die sozialen Medien von Ihrem Urlaub erfährt und dann daran zweifelt, dass Ihre Krankschreibung gerechtfertigt ist.

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