Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Was Sie wissen sollten
Im Krankheitsfall haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Dabei gibt es allerdings einiges zu beachten.
Das Gesetz sieht eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vor, wenn Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet haben. Ihren Arbeitgeber sollten Sie dann schnellstmöglich darüber informieren, dass Sie krank sind. Dazu benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Arzt, die Sie spätestens am dritten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit als Nachweis vorlegen müssen.
Dauer der Lohnfortzahlung
Wie lange Sie Geld bei Krankheit bekommen, ist gesetzlich festgelegt. Innerhalb von zwölf Monaten haben Sie 42 Tage lang Anspruch auf Lohnfortzahlung wegen derselben Krankheit. Die Frist von 42 Kalendertagen beginnt an dem Tag, an dem Sie krank werden. Sind Sie aufgrund derselben Krankheit innerhalb von zwölf Monaten mit Unterbrechung mehrmals arbeitsunfähig, werden Ihre Krankheitstage addiert.
Sollten Sie aufgrund einer anderen Erkrankung arbeitsunfähig werden, haben Sie weitere sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung innerhalb von zwölf Monaten. Sie erhalten bis zu sechs Wochen Ihren vollen Lohn vom Arbeitgeber.
Lohnfortzahlung bei Befristung und Kündigung
Haben Sie ein befristetes Arbeitsverhältnis, endet die Lohnfortzahlung spätestens dann, wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet. Werden Sie beispielsweise zwei Wochen vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses krank, erhalten Sie zwei Wochen lang eine Lohnfortzahlung. Kündigen Sie während der Arbeitsunfähigkeit, gilt die Lohnfortzahlung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses.
Wird Ihnen vom Arbeitgeber gekündigt, muss der Arbeitgeber Ihnen auch über die Dauer des Arbeitsverhältnisses hinaus Lohn zahlen. Sie haben auch dann Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen. Voraussetzung ist, dass die Kündigung nicht in direktem Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit steht.
Anspruch auf Lohnfortzahlung
Auch in der Probezeit können Sie eine Lohnfortzahlung bekommen. Anspruch auf Lohnfortzahlung haben Sie, wenn Ihr Arbeitsverhältnis bereits seit mindestens vier Wochen besteht. Sind Sie noch keine vier Wochen beschäftigt, muss Ihnen der Arbeitgeber keinen Lohn zahlen. Sie haben dann sofort Anspruch auf Krankengeld. Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen besteht auch, wenn Sie einen Minijob haben oder Werkstudent sind.
Krankengeld nach Ende der Lohnfortzahlung
Sind Sie länger als 42 Tage wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig, haben Sie Anspruch auf Krankengeld, das Ihnen von der Krankenkasse gezahlt wird. Das Krankengeld fällt geringer aus als die Lohnfortzahlung. Es beträgt maximal 90 Prozent Ihres Nettoeinkommens und wird innerhalb von drei Jahren über einen Zeitraum bis zu 78 Wochen gezahlt.
Krankengeld kann auch gezahlt werden, wenn Sie mit Unterbrechungen arbeitsunfähig sind. Sie haben nach drei Jahren erneut Anspruch auf Krankengeld bis zu sechs Wochen, wenn Sie weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Wann Sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben
Aus verschiedenen Gründen kann Ihnen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verweigert werden:
- Ausübung einer Nebentätigkeit während der Krankschreibung
- fehlende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt
- selbst verschuldete Arbeitsunfähigkeit, zum Beispiel durch selbst verursachten Verkehrsunfall
Werden Sie in einem bestehenden Arbeitsverhältnis krank, sollten Sie so bald wie möglich einen Arzt aufsuchen, der Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aushändigt. Lassen Sie diese innerhalb von drei Tagen Ihrem Arbeitgeber zu kommen, um eine Lohnfortzahlung zu erhalten.
- betanet.de: "Entgeltfortzahlung" (Stand: 03.04.2023)
- tk.de: "Wie lange muss das Entgelt im Krankheitsfall fortgezahlt werden?" (Stand: 30.06.2023)
- arbeitsvertrag.org: "Lohnfortzahlung bei Krankheit: Berechnung & Anspruch" (Stand: 06.05.2023)