t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanoramaKriminalität

Messerangriff in Regionalbahn: Opfer (21) zeigt sich enttäuscht über Urteil


Messerangriff-Opfer nach Urteil empört
"Das ist ein Skandal"

Von dpa
15.10.2024Lesedauer: 2 Min.
Ein Mann hält ein Messer in der Hand (Symbolbild): Das schwer verletzte Opfer kam ins Krankenhaus.Vergrößern des Bildes
Ein Mann hält ein Messer in der Hand (Symbolbild): Ein Messerangreifer ist in Koblenz verurteilt worden. (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer)
News folgen

Ein Mann wird für eine Messerattacke in einem Regionalzug verurteilt. Das Urteil fällt am Geburtstag des Opfers.

Das Landgericht Koblenz hat einen 36-jährigen Mann zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Er wurde der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen, nachdem er im April in einem Zug zwischen Koblenz und Lahnstein auf einen 21-Jährigen eingestochen hatte. Das Urteil wurde am 21. Geburtstag des Opfers verkündet.

Der Richter erklärte, dass der Angeklagte während der Tat vom Tötungsversuch zurückgetreten sei und daher nur wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt werde. Das Motiv des Täters war demnach nicht die Tötung, sondern das "Geraderücken der Kräfteverhältnisse". Er wollte dem Opfer "einen Denkzettel verpassen".

Tat im Regionalzug

Die Tat ereignete sich in einer Regionalbahn auf der Strecke zwischen Koblenz und Lahnstein. Bereits am Bahnsteig habe der Angeklagte auf die Bundesrepublik und die SPD geschimpft, weil ihm ein Sprachkurs und Arbeitslosengeld verweigert worden seien. Der 21-Jährige forderte ihn daraufhin im Zug zur Ruhe auf und griff ihn mit Pfefferspray an.

Laut Anklage zog der Mann daraufhin ein etwa 20 Zentimeter langes Filetiermesser und stach auf den jungen Mann ein. Die Staatsanwaltschaft ging von versuchtem Totschlag aus, da der Täter die Angriffe fortsetzte, obwohl das Opfer um sein Leben bettelte.

Die Verteidigung argumentierte hingegen, dass es sich lediglich um gefährliche Körperverletzung handele. Der Angeklagte habe nach eigenen Angaben freiwillig aufgehört zuzustechen. Daher forderte die Verteidigung eine mildere Strafe sowie eine psychiatrische Betreuung während der Haftzeit.

Das Opfer zeigte sich enttäuscht über das Urteil und kündigte an, Revision einzulegen. "Das Einzige, was ich dazu sagen kann: dass das ein Skandal ist", sagte er nach dem Prozess. Der 21-Jährige leidet weiterhin unter körperlichen und psychischen Folgen des Angriffs.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website