Nicht zum ersten Mal Holocaust-Leugnerin (95) muss vor Gericht
Schon einige Male wurde Ursula Haverbeck für ihre Holocaust-Leugnung verurteilt. Nun muss die 95-Jährige erneut vor Gericht.
Die 95-jährige Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck wird erneut vor Gericht gestellt. Der Anklage zufolge, die am Freitag von der Staatsanwaltschaft veröffentlicht wurde, hat Haverbeck in zwei Fällen Volksverhetzung begangen.
Der Prozess ist für den kommenden Freitag um 13.00 Uhr angesetzt und wird vor einer Kleinen Strafkammer des Landgerichts Hamburg verhandelt.
Laut Anklage behauptete Haverbeck am 21. April 2015 während des Lüneburger Prozesses gegen den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning vor Journalisten, dass Auschwitz kein Vernichtungslager, sondern ein Arbeitslager war. In einem Fernsehinterview für das NDR-Magazin "Panorama" stritt sie zudem ab, dass es dort eine Massenvernichtung von Menschen gab.
Erste Verurteilung im Jahr 2004
Haverbeck, die in rechtsextremen Kreisen bekannt ist, wurde bereits am 12. November 2015 vom Amtsgericht Hamburg zu einer zehnmonatigen Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt. Sie legte gegen dieses Urteil jedoch Berufung ein.
Die Äußerungen von Haverbeck beschäftigen seit Jahren immer wieder die Strafgerichte. Ihre erste Verurteilung erfolgte im Jahr 2004 und resultierte in einer Geldstrafe. Spätere Strafen wurden ohne Bewährung ausgesprochen. Wegen Holocaust-Leugnung saß Haverbeck bereits über zwei Jahre in einem Gefängnis in Bielefeld (Nordrhein-Westfalen).
Im Jahr 2022 wurde sie erneut wegen Volksverhetzung von einem Berliner Gericht zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Historiker schätzen, dass im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau allein mindestens 1,1 Millionen Menschen von den Nazis ermordet wurden.
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- Nachrichtenagentur dpa