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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Debatte um Parteiverbot AfD verbieten? Das sagen Experten
Erneut kocht die Diskussion um ein Verbot der AfD hoch. Doch wie realistisch ist das derzeit überhaupt? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen.
Die Rufe nach einem Verbot der Alternative für Deutschland (AfD) werden lauter. Seit Wochen demonstrieren deutschlandweit zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, für ein Verbot der Partei, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft wird. Auslöser war eine Recherche des Investigativportals "Correctiv", in der bekannt wurde, dass sich Politiker der Partei mit Rechtsextremen getroffen und über Pläne zur Deportation von Menschen mit Migrationsgeschichte diskutiert hatten. Mehr dazu lesen Sie hier.
Die Enthüllung des Treffens zeigte sich auch in den Umfragen: Nach einem Höhenflug der Partei befindet sich die AfD in dort nun auf einem Rekordtief. Das zumindest lässt sich aus dem "Sonntagstrend", den das Meinungsforschungsinstitut Insa wöchentlich für die "Bild am Sonntag" erhebt, ablesen. Demnach käme die rechtspopulistische Partei bei der nächsten Bundestagswahl auf 19 Prozent der Stimmen. Das ist ein Prozentpunkt weniger als in der Vorwoche – und der niedrigste Wert seit Juni 2023. Mehr dazu lesen Sie hier.
Schon vor den Enthüllungen über das Treffen hatten mehrere Prominente eine Petition mit der Forderung eines AfD-Verbots gestartet. Diese hat mittlerweile mehr als 800.000 Unterschriften bekommen und liegt derzeit dem Bundesrat vor.
Ein Verbot der Partei ist indes umstritten. Einige Beobachter fürchten, die AfD könne dadurch attraktiver werden oder das Verbot könne gerichtlich nicht bestehen. Doch wie funktioniert ein solches Parteiverbotsverfahren? Und wie stehen die Chancen für ein AfD-Verbot? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wie kann eine Partei in Deutschland verboten werden?
Laut Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien dann verfassungswidrig, wenn sie "nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden". Die Verfassungswidrigkeit muss das Bundesverfassungsgericht feststellen. Einfach ist das jedoch nicht.
Tagesanbruch: Frontalangriff auf Deutschland
Das Bundesinnenministerium schreibt auf seiner Internetseite: "Eine Partei kann nur dann verboten werden, wenn sie nicht nur eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt, sondern diese Haltung auch in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise umsetzen will." Es brauche also ein planvolles Vorgehen mit dem Ziel, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen.
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Ein Verbotsverfahren können nur Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung per Antrag anstoßen. Sollte es sich um eine Partei handeln, die nur in einem Bundesland aktiv ist, so kann auch die Landesregierung einen entsprechenden Antrag stellen.
Welche Parteien wurden bisher in Deutschland verboten?
Bislang hat es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zwei Parteiverbote gegeben: 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei (SRP) verboten, die sich am Nationalsozialismus orientierte. 1956 folgte für die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) das zweite Verbot.
Gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), die sich heute "Die Heimat" nennt, hat es bereits zwei Verbotsverfahren gegeben. Beide sind jedoch gescheitert. Das erste Verfahren wurde 2003 eingestellt, weil die Partei während des Prozesses weiterhin unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stand und mit sogenannten V-Leuten besonders auf Führungsebene durchsetzt war. Ein rechtsstaatliches Verfahren sah das Gericht damit als nicht gegeben an.
Im zweiten Anlauf wurde 2017 zwar festgestellt, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Anhaltspunkte, dass diese Bestrebungen auch Erfolg haben könnten, sah das Bundesverfassungsgericht allerdings nicht: Die Partei galt schlicht als zu klein und unbedeutend für ein Verbot.
Welche Verfahrenshürden gibt es für ein Verbot der AfD?
Zunächst einmal braucht es den politischen Willen, einen Antrag auf Verbot der AfD zu stellen. Schon das könnte sich als schwierig erweisen: Denn weder ein Antrag aus der Bundesregierung noch aus dem Bundestag oder dem Bundesrat gilt derzeit als wahrscheinlich.
In Bundesregierung und Bundestag ist ein Verbotsverfahren ohne die Zustimmung der FDP kaum denkbar. Doch die Liberalen lehnen Parteiverbote ab. Es bleibt der Bundesrat.
Auch in der Vertretung der Bundesländer könnte es sich als schwierig herausstellen, einen entsprechenden Antrag durchzubringen. Dazu bräuchte es eine absolute Mehrheit. Hier gibt es eine Besonderheit: Anders als etwa im Bundestag gelten Enthaltungen im Grunde als "Nein"-Stimmen. Enthält sich eine Landesregierung wegen unterschiedlicher Haltungen der Koalitionäre, wird dieses Votum mit den Gegenstimmen zusammengerechnet.
Zudem steht die AfD seit 2021 als "Verdachtsfall" auf der Liste des Bundesamts für Verfassungsschutz. Die Partei hat rechtliche Schritte dagegen eingeleitet, das Verfahren zieht sich jedoch in die Länge. Ob der Verfassungsschutz die AfD also überhaupt überwachen darf, ist noch nicht klar. Sollte ein Verbotsverfahren angeschoben werden, müsste jegliche Beobachtung der Partei sofort beendet werden – auch in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, wo die AfD-Landesverbände bereits als "gesichert rechtsextremistische Bestrebungen" eingestuft sind. Sonst könnte es wie im ersten Prozess gegen die NPD zu einer Einstellung des Verbotsverfahrens kommen.
Nicht zuletzt könnte ein Verbotsverfahren sehr lange dauern. Im Fall der NPD kam das Bundesverfassungsgericht erst mehr als vier Jahre nach dem Antrag zu einer Entscheidung. Auch das Verfahren zum KPD-Verbot zog sich gut fünf Jahre in die Länge. Nur die SRP wurde binnen eines Jahres verboten.
Wie schätzen Experten die Chance auf ein Verbot ein?
In der Frage, wie realistisch ein Verbot der AfD ist, sind sich Experten nicht einig. Der Verfassungsrechtler Christoph Möllers sagte der "Süddeutschen Zeitung" dazu: "Es liegen jedenfalls starke Anhaltspunkte für die Verfassungsfeindlichkeit der Partei vor." Über die Möglichkeit eines Parteiverbots müsse daher zumindest nachgedacht werden. Im zweiten Verbotsverfahren gegen die NPD trat Möllers als Vertreter des Bundesrats auf.
Besonders über die Bedeutung der Frage nach der "aktiv-kämpferischen, aggressiven Haltung" einer Partei sind die Experten uneins. Die Parteienrechtlerin Sophie Schönberger sagte dem "Spiegel", dass das Bundesverfassungsgericht darauf besonderen Wert lege. Ob dieses Kriterium erfüllt ist, bezweifelte die Professorin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf jedoch.
Keine Zweifel daran hat hingegen Udo Di Fabio: Der Staatsrechtler sieht laut "Spiegel" auch Hass als Indiz für die aggressiv-kämpferische Haltung der AfD. Dieser lässt sich allerdings bisher nur anhand von Aussagen von Einzelpersonen innerhalb der Partei nachweisen. Ob diese Haltungen auf die ganze Partei übertragen werden können, um die Verfassungswidrigkeit nachzuweisen, bleibt fraglich. Denn das Parteiprogramm selbst bewegt sich noch im Rahmen des Grundgesetzes.
Ist ein Verbot der AfD überhaupt politisch gewollt?
Die Regierungsparteien sind sich auch darüber uneins. Nicht nur die SPD-Chefin Esken und der Ostbeauftragte Schneider haben unterschiedliche Ansichten. Auch Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt äußert sich zurückhaltend: Sie schließt ein Verbotsverfahren nicht aus, bevorzugt aber wie Schneider die inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD.
"Wenn eine Partei unmittelbar unsere freiheitliche demokratische Grundordnung, unsere Verfassung mit ihren Grundrechten infrage stellt, müssen sich die Verfassungsorgane selbstverständlich damit auseinandersetzen", sagte Göring-Eckardt den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Dabei gehe es nicht darum, eine Partei zu verbieten, weil sie einem nicht passe.
Vom Koalitionspartner FDP kam Gegenwind für Esken: "Wer möchte, dass die AfD wieder von der Bildfläche verschwindet, sollte bessere eigene politische Angebote machen und nicht ständig von einem Parteiverbot reden", sagte Parteivize Wolfgang Kubicki den Funke-Zeitungen. "Wir haben versagt, wenn sich die Wählerinnen und Wähler von uns abwenden, niemand anderes."
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei, nannte "gute Regierungsarbeit, weniger Streit und Politik für die Mitte" als Rezept gegen die AfD. "Solche dämlichen Diskussionen sind eher Wasser auf die Mühlen der Rechtsaußenpartei", schrieb Frei auf der Onlineplattform X (vormals Twitter). Politischer Wille jedenfalls scheint derzeit eher nicht vorhanden zu sein.
Widerspruch aus der eigenen Partei erhält Frei von Daniel Günther, dem Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein. Man habe es mit einer Partei zu tun, die in drei Bundesländern als gesichert rechtsextrem eingestuft werde, sagte Günther der "Welt am Sonntag". Eine wehrhafte Demokratie müsse "die Instrumente, die ihr zu ihrem eigenen Schutz zur Verfügung stehen, auch nutzen". Ein Parteiverbot sei ein "scharfes Schwert", mit dem man nicht leichtfertig hantieren solle. "Dennoch komme ich angesichts der Gefahr, die von der AfD ganz offenkundig ausgeht, zu einem anderen Schluss", so Günther.
- Eigene Recherche
- bmi.bund.de: "Parteiverbot"
- gesetze-im-internet.de: "Gesetz über die politischen Parteien"
- gesetze-im-internet.de: "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 21"
- spiegel.de: "Das schärfste Schwert" (kostenpflichtig)
- sueddeutsche.de: "'Es genügt nicht, einfach einen Verbotsantrag zu stellen'"(kostenpflichtig)
- sueddeutsche.de: "'Die stille Mitte muss sich erheben, um diese Demokratie zu erhalten'" (kostenpflichtig)
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa