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Horst Seehofer: Mehrehe soll zu Einbürgerungsverbot führen


Ausschluss der Mehrehe
Zweitfrau soll zu Einbürgerungsverbot führen

06.05.2019Lesedauer: 2 Min.
Innenminister Horst Seehofer. (Archivbild)Vergrößern des Bildes
Innenminister Horst Seehofer. (Archivbild) (Quelle: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa-bilder)

Nach islamischem Recht darf ein Mann mit vier Frauen gleichzeitig verheiratet sein. Wer dieses Recht jedoch in Anspruch nimmt, soll künftig kein Deutscher mehr werden können. Das plant Innenminister Horst Seehofer.

Wer eine Mehrehe eingegangen ist, soll nach dem Willen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) künftig nicht mehr Deutscher werden können. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Montag aus dem Ministerium erfuhr, soll eine entsprechende Regelung im Herbst Eingang in eine weitere Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes finden.

Mit der Regelung wird den Angaben zufolge eine Forderung der Innenministerkonferenz erfüllt. Die Innenminister der Länder sähen eine "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" als Voraussetzung für eine Einbürgerung, hieß es. Neben einem klaren Ausschluss der Mehrehe solle deutlich gemacht werden, dass eine Identifikation mit dem Gemeinwesen von jedem Neubürger erwartet werde.

Wäre es nach Seehofer gegangen, hätte die Regelung zur Mehrehe bereits Eingang in die letzte Reform des Staatsangehörigkeitsrechts gefunden, die Anfang April vom Kabinett beschlossen worden war. Nach Bedenken aus dem Justizministerium habe man sich dann aber entschieden, zunächst nur den im Koalitionsvertrag festgelegten Entzug der Staatsangehörigkeit für Kämpfer von Terrormilizen mit Doppelpass zu beschließen.


Im Frühherbst werde das Innenministerium jedoch einen weiteren Entwurf vorlegen, hieß es jetzt. Darin sollen den Angaben zufolge die Punkte geregelt werden, bei denen es zunächst keine Einigkeit gegeben hatte. Dazu zählt auch eine andere Forderung der Innenministerkonferenz – nämlich die Verlängerung der Frist für die Rücknahme der Einbürgerung bei Identitätstäuschern von fünf auf zehn Jahre.

Nach islamischem Recht darf ein Mann mit vier Frauen gleichzeitig verheiratet sein. Jede Frau darf aber nur einen Ehemann haben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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