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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Star der Rechten von Wahlen ausgeschlossen Kommt es in Deutschland zu einem "Fall Le Pen"?

Ein Gericht verhängt für Marine Le Pen eine Politiksperre. In Deutschland sind solche Urteile unüblich, aber möglich – und Union und SPD planen nun schärfere Regeln. Könnte es auch hier zu einem "Fall Le Pen" kommen?
Die Empörung der Rechten ist international groß, seit ein Gericht entschieden hat: Marine Le Pen darf in Frankreich fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten. Von "Blutrache des Systems" und "tyrannischen Richtern" sprechen ihre Parteikollegen vom Rassemblement National (RN). Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán und US-Präsident Donald Trump solidarisieren sich mit ihr. Und der AfD-Rechtsextremist Björn Höcke warnt: Das Urteil ebne den Weg "in einen neuen Totalitarismus".
Dabei täuscht der lautstarke Protest über eines hinweg: Le Pen hat über Jahre hinweg Gelder in enormer Höhe veruntreut, befand das Gericht – und der Entzug der Wählbarkeit, den sie dafür nun zu tragen hat, ist nicht neu. Bisher unüblich ist, dass diese Maßnahme sofort in Kraft treten soll. In Frankreich aber sind in der Vergangenheit schon viele Politiker verschiedener Parteien von Gerichten vom Spielfeld gestellt worden. Und auch in Deutschland gibt es entsprechende Gesetze.
Das erklärt Fabian Wittreck, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Münster: "Das ist auch in Deutschland möglich, hier hätte es Frau Le Pen ebenso ergehen können", sagt er im Gespräch mit t-online. "Gesetze, die den Verlust der sogenannten 'bürgerlichen Ehrenrechte' regeln, gibt es schon seit dem 19. Jahrhundert."
Und immer wieder stehen Politiker vor Gericht – bei der AfD auch Schwergewichte der Partei wie Björn Höcke, der in Thüringen ähnlich wie Le Pen in Frankreich Rekordwerte bei Wahlen einfährt. Union und SPD feilen zudem gerade an ihrem Koalitionsvertrag und diskutieren dabei verschärfte Regeln für Politiker, die den Entzug des passiven Wahlrechts künftig erleichtern könnten.
Kann es zu einem "Fall Le Pen" also bald auch in Deutschland kommen?
In Frankreich traf es schon oft Polit-Prominenz
Um diese Frage zu beantworten, lohnt ein genauerer Blick darauf, was in Frankreich passiert ist: Mehr als drei Millionen Euro aus der Kasse des Europäischen Parlaments sollen Le Pen und rund zwei Dutzend ihrer Parteikollegen veruntreut haben, um Mitarbeiter der Partei in Frankreich zu bezahlen. Deswegen verurteilte ein Gericht Le Pen am Montag zu vier Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung, sowie zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro – und schloss sie mit sofortiger Wirkung für die nächsten fünf Jahre von Wahlen aus.
Die 56-Jährige und den RN trifft das hart, in Umfragen war Le Pen zuletzt die aussichtsreichste Bewerberin für die Präsidentschaftswahl 2027. Sie will das Urteil anfechten. Wie das Gericht mitteilte, soll eine Entscheidung über diese Anfechtung bis zum Sommer 2026 möglich sein. Sollte Le Pen dann vor Gericht siegen, könnte sie doch an der Präsidentschaftswahl teilnehmen.
In Frankreich haben in der Vergangenheit häufig Politiker ihre Wählbarkeit verloren, immer wieder waren auch Polit-Stars betroffen. Ein besonders prominenter Fall: 2017 erschütterte ein Skandal um den früheren Regierungschef und aussichtsreichen Präsidentschaftskandidaten François Fillon das Land – der Konservative hatte Familienmitglieder jahrelang zum Schein als Parlamentsmitarbeiter beschäftigt.
Fillon fiel erst an den Wahlurnen durch und erhielt 2022 final ein Urteil, das ihm für zehn Jahre die Kandidatur für öffentliche Ämter untersagte. Ähnlich erging es 2016 der Sozialistin Sylvie Andrieux. Ein Gericht befand sie für schuldig, Steuergelder für Wahlkampfhilfen veruntreut zu haben.
Auch in Deutschland kann die Wählbarkeit entzogen werden
In Deutschland sind solch prominente Fälle nicht bekannt. Doch auch hier können Politiker bei schweren Rechtsverstößen ihr passives Wahlrecht und damit ihre Wählbarkeit verwirken, darüber hinaus auch das Recht, einer Partei anzugehören.
"Geregelt ist das in verschiedenen Paragrafen im Strafgesetzbuch, zentral ist zum Beispiel der Paragraf 45", sagt Rechtsexperte Fabian Wittreck. Dort ist festgelegt: Wer wegen eines Verbrechens zu einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt wird, verliert automatisch für fünf Jahre die Wählbarkeit. "Dieser Automatismus greift bei schwersten Delikten: Mord, Raub, Rechtsbeugung", so Wittreck.
Ein Entzug der Wählbarkeit ist aber auch bei anderen Vergehen und milderen Urteilen möglich, wie Wittreck erklärt. Gerichte könnten sie unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel bei Wahlfälschung, Bestechlichkeit, Landesverrat oder dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen entziehen.
In solchen Fällen bestehe "ein enger Bezug zwischen dem Delikt und dem Sachbereich, in dem bestraft wird", so Wittreck. "Ein Politiker, der zum Beispiel Wahlen fälscht – das ist vergleichbar mit einem Berufskraftfahrer, der alkoholisiert gefahren ist oder einem Professor, der plagiiert hat."
"Dann hätte Höcke sein Wahlrecht verlieren können"
Die AfD schickt eine ganze Reihe von Verurteilten in die Parlamente oder duldet sie als Funktionäre und Mitarbeiter in ihren Reihen. Schuldig gesprochen wurden sie wegen ganz unterschiedlicher Delikte – darunter Körperverletzung, Volksverhetzung, Beleidigung, Betrug, Verstöße gegen das Waffengesetz oder Verrat von Dienstgeheimnissen.
International hohe Wellen schlugen im vergangenen Jahr Prozesse gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke: Weil er die Nazi-Parole "Alles für Deutschland" verwendete, wurde er zweimal wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen schuldig gesprochen. Höckes Immunität war zuvor bereits mehrfach aufgehoben worden, verurteilt wurde aber er bis dahin noch nie. Auch wegen seines sauberen Vorstrafenregisters fiel das Urteil günstig für ihn aus: zwei Geldstrafen – die erste in Höhe von 13.000 Euro, die zweite in Höhe von 16.900 Euro – musste er zahlen, aber keine Freiheitsstrafe verbüßen.
Wäre es anders gelaufen, hätte das für Höcke empfindliche Folgen haben können; auch deshalb war das Medieninteresse an dem Urteil kurz vor den Landtagswahlen in Thüringen groß. "Wäre das Strafmaß höher ausgefallen, hin zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder darüber, hätte Herr Höcke sein passives und auch sein aktives Wahlrecht verlieren können", sagt Wittreck.
Selten aber sei es in der Vergangenheit in Deutschland dazugekommen, dass Gerichte diesen Weg tatsächlich beschreiten. Es gebe dazu "so gut wie keine Rechtsprechung", so Wittreck. Deswegen würden sich Gerichte vermutlich auch in Zukunft zurückhalten, schätzt er. "Wer Richter wird, zeichnet sich nicht durch besondere Risikobereitschaft aus und wird ohne Not nichts in ein Urteil schreiben, das in der nächsten Instanz keinen Bestand haben könnte."
Legitim aber sei die Frage allemal, ob jemand, der sich in substanzieller Weise gegen die Rechtsordnung gestellt hat, auf einem so bedeutungsvollen Posten wie dem eines Abgeordneten geduldet werden müsse, so der Rechtswissenschaftler. "Eine moralische Instanz ist eine solche Person sicherlich nicht."
Neue Regierung will härter durchgreifen
In Zukunft könnten sich die Spielregeln ändern. Die angehende Regierung aus Union und SPD plant in den gerade laufenden Koalitionsverhandlungen offenbar einige Gesetzesverschärfungen – unter anderem auch in Fällen von Extremismus und Antisemitismus.
Vor allem ein Vorschlag, den Fachpolitiker beider Parteien in der vergangenen Woche in einem Abschlusspapier der Arbeitsgruppe "Innen, Recht, Migration und Integration" festgehalten haben, könnte dabei Folgen für Mitglieder insbesondere der AfD haben: Der Tatbestand der Volksverhetzung solle verschärft werden, wird da gefordert. Und: Wer mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt wurde, dem soll künftig das passive Wahlrecht entzogen werden können.
Auch Politiker anderer Parteien sind bereits wegen Volksverhetzung verurteilt worden. So zum Beispiel im vergangenen Jahr der Grünen-Politiker Bernd Schreyer, der seine Partei nach massiver Kritik am Heizungsgesetz auf Twitter als die "neuen Juden" bezeichnete. Ein Gericht entschied, das stelle eine Relativierung der Judenverfolgung dar, Schreyer wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Schon zuvor trat er als Stadtrat in München zurück.
In der AfD aber sind die Fälle besonders zahlreich. So wurde der Lokalpolitiker und ehemalige Landtags-Kandidat Bruno Fuchert etwa 2023 wegen Volksverhetzung zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt – unter anderem, weil er antisemitische Karikaturen, Hakenkreuze sowie eine Fotomontage mit Adolf Hitler postete. Ebenfalls 2023 wurde der Lokalpolitiker Peter Junker zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte in seiner Bewerbungsrede auf einem Parteitag in Magdeburg queere Menschen diffamiert und unter anderem gerufen, man solle Kinder "vor Perversitäten, vor Abartigkeiten, vor staatlich geduldeten Kinderfickern" schützen. Zuletzt machte mit Marie-Thérèse Kaiser eine rechte Influencerin und Mitarbeiterin von AfD-Chefin Alice Weidel Schlagzeilen mit einer Verurteilung wegen Volksverhetzung. Auslöser war ein Post von Kaiser in den sozialen Medien, der afghanische Ortskräfte der Bundeswehr in Verbindung mit Gruppenvergewaltigungen brachte.
Wittreck: Die AfD agiere "eiskalt"
Bisher hatten solche Äußerungen Geld- oder Bewährungsstrafen zur Folge. Volksverhetzung zählt nicht zu den Delikten, bei denen das passive Wahlrecht auf dem Spiel steht – weder automatisch noch durch Anordnung eines einzelnen Gerichts.
Gegen die Pläne von Union und SPD, das zu ändern, protestiert die AfD bereits. "Freiheitsfeindlich" sei das Ansinnen, kritisierte AfD-Politiker Stephan Brandner, insgesamt werde der Straftatbestand der Volksverhetzung dazu missbraucht, unliebsame Meinungen aus den Parlamenten zu drängen und die Opposition auszugrenzen.
Jurist Wittreck hingegen hält den Vorstoß von Union und SPD für rechtlich unproblematisch: Denn Volksverhetzung habe "natürlich" – ähnlich wie Wahlfälschung – einen sehr viel engeren Bezug zum politischen Prozess als zum Beispiel das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Insgesamt diskutiere man politisch wie juristisch derzeit "häufig über Neuland", so Wittreck. Den Grund dafür sieht er bei der noch recht jungen AfD. Denn das gesamte politische System ruhe eigentlich auf Konventionen, nicht auf strikter Rechtsprechung. "Man war sich bisher relativ einig: Man macht nicht alles, was man darf – und bei schweren Fehlern tritt man zurück", so Wittreck. "Bei der AfD aber haben wir es mit einem Akteur zu tun, der eiskalt agiert und sagt: Was ich darf, das tue ich auch – und streue so möglichst viel Sand ins Getriebe dieses Staats."
In den nächsten Monaten dürften die Diskussionen über Delikte wie Volksverhetzung sowie den Entzug des Wahlrechts nicht abreißen. Neben Le Pen in Frankreich und den Plänen von Union und SPD soll es noch in der ersten Jahreshälfte nämlich wieder zu einem Prozess kommen, der Aufsehen erregen wird: Dann soll sich Björn Höcke erneut vor Gericht verantworten – dieses Mal wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung.
- Eigene Recherchen
- Gespräch mit Fabian Wittreck
- sz.de: "Bernd Schreyer wegen Volksverhetzung verurteilt"
- bild.de: "Volksverhetzung: AfD-Mann verurteilt"
- taz.de: "Landgericht verurteilt AfD-Politikerin: Volksverhetzung auf Facebook"
- sz.de: "Peter Junker wegen Volksverhetzung verurteilt"
- deutschlandfunk.de: Kritik der AfD an Plänen von Union und SPD
- mdr.de: "Vorwurf der Volksverhetzung: Höcke muss erneut vor Gericht"