"Gefahr für öffentliche Sicherheit" Palästina-Protest: Berlin will EU-Bürger abschieben

Die Trump-Administration schiebt immer mehr Menschen ab, die öffentlich Israel kritisiert haben. Daran nimmt sich die Berliner Senatsverwaltung nun ein Beispiel.
Vier pro-palästinensischen Aktivisten aus Irland, Polen und den USA droht die Ausweisung aus Deutschland. Wie das amerikanische Magazin "The Intercept" berichtet, hat die Berliner Ausländerbehörde die vier aufgefordert, Deutschland bis zum 21. April zu verlassen, andernfalls würden sie abgeschoben.
Den Aktivisten werden unterschiedliche Straftaten vorgeworfen, welche alle mit der Teilnahme an Protestaktionen gegen das Vorgehen der israelischen Regierung im Gazastreifen zusammenhängen. Konkret geht es unter anderem um Widerstand gegen Vollzugsbeamte nach Auflösung einer Demonstration, besonders schwerer Landfriedensbruch, Beleidigung und die Verwendung verbotener Symbole und Parolen wie "From the River to the Sea", sowie antisemitische und anti-israelische Aussagen.
Besetzung des FU-Präsidiums
Ereignet haben sollen sich die vorgeworfenen Straftaten bei einem Sitzstreik am Berliner Hauptbahnhof, einer Straßenblockade und der Besetzung des Präsidiums der Freien Universität (FU) in Berlin. Letztere Aktion ist die Einzige, bei der alle vier Aktivisten beteiligt gewesen sein sollen. Bei der Besetzung wurden Mitarbeiter der Universität bedroht, sowie Bürotechnik zerstört. Lesen Sie hier mehr dazu.
In keinem der Fälle gab es bis jetzt eine Verurteilung. Im Gegenteil, in einem der Verfahren wegen Beleidigung gab es sogar einen Freispruch. Trotzdem argumentiert das Landesamt für Einwanderung (LEA), dass die vier Aktivisten eine "gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" sein. In den Bescheiden soll laut Informationen von "The Intercept" die Ausweisung damit begründet worden sein, dass die Sicherheit Israels deutsche Staatsräson sei.
Protest innerhalb der Behörde
Wie das Magazin weiter berichtet, soll es gegen die Ausweisung Protest innerhalb des LEA gegeben haben. Stein des Anstoßes war dabei wohl die Tatsache, dass es sich bei drei der vier Beschuldigten um EU-Bürger handelt. Es ist zwar möglich, auch EU-Bürger auszuweisen, die Hürden dafür sind aber aufgrund der EU Freizügigkeitsbestimmungen sehr hoch.
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Diese Hürde sah die Leiterin der LEA-Abteilung "Kriminalitätsbekämpfung und Rückführung" nicht genommen, vor allem da es keine Verurteilungen gibt. Sie erklärte daher in einer E-Mail an die Senatsinnenverwaltung, dass sie der Aufforderung, den drei EU-Bürgern die Freizügigkeit zu entziehen, nicht nachkommen könne. Auch der Direktor des LEA, Engelhard Mazanke, sprach sich gegen diesen Schritt aus. Die Senatsinnenverwaltung hingegen hielt trotz des Protests an ihrer Überzeugung fest, dass eine Ausweisung rechtens sei und forderte die Behörden auf, der Anweisung unverzüglich nachzukommen.
"Aus dem Handbuch der extremen Rechten"
Für Alexander Gorski, Anwalt zweier der Betroffenen, eine klare Fehleinschätzung. Das Vorgehen der Senatsinnenverwaltung sei "alarmierend" erklärte er gegenüber "The Intercept". Man habe daher zusammen mit dem Anwalt der anderen Aktivisten Klage gegen die Ausweisung eingelegt. "Was wir hier sehen, stammt direkt aus dem Handbuch der extremen Rechten", so Gorski weiter. Ihn erinnere dieses Verhalten an die USA, wo vor wenigen Wochen ein pro-palästinensischer Aktivist trotz Aufenthaltstitel in Abschiebehaft gesteckt wurde.
Der Spezialist für Migrationsrecht und Vorsitzender des Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) erklärte im Gespräch mit "The Intercept", dass zwar rechtens sei, Ausländer auch ohne Verurteilung auszuweisen, es müsse aber nachgewiesen werden, dass die Ausweisung verhältnismäßig sei. Diese Verhältnismäßigkeit sieht der Anwalt der Opfer nicht gegeben. "Was wir hier sehen, sind die härtesten Maßnahmen, die es gibt, für Anschuldigungen, die extrem vage und zum Teil völlig unbegründet sind," erklärt er.
Sollten die Ausweisungen tatsächlich durchgeführt werden, hätte diese für die Betroffenen enorme Konsequenzen. So müsste die nicht europäische Aktivistin, eine Transperson aus den USA, nicht nur Deutschland verlassen, sondern dürfte auch nicht mehr in eines der 29 Länder des Schengenraums einreisen. Alle Betroffenen haben ihren Lebensmittelpunkt seit Jahren in Deutschland. Der polnischen Aktivistin droht die Abschiebung in ein Land, in dem sie nicht mehr gelebt hat, seitdem sie zehn Jahre alt war.
- theintercept.com: "Germany Moves to Deport Gaza Protesters" (Englisch)
- nd-aktuell.de: "Staatsräson begründet Ausweisungen"
- tagesspiegel.de: "Nach Beteiligung an Palästina-Protesten in Berlin: Drei EU-Bürgern und einem Studenten aus den USA droht Ausweisung"