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Coronavirus-Shutdown: Deutschland "abschalten"? So ist die Rechtslage


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Rechtliche Möglichkeiten
Kampf gegen Coronavirus: Wie extrem kann es noch werden?


Aktualisiert am 17.03.2020Lesedauer: 4 Min.
Polizei mit Gewehren (Symbolfoto): Staatsrechtler Wieland hält ein Abriegeln von Städten und Gemeinen grundsätzlich für möglich und zulässig.Vergrößern des Bildes
Polizei mit Gewehren (Symbolfoto): Staatsrechtler Wieland hält ein Abriegeln von Städten und Gemeinen grundsätzlich für möglich und zulässig. (Quelle: imago-images-bilder)
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Die Zahl der Coronavirus-Fälle steigt und damit wächst die Sorge, dass die Einschränkungen im Alltag noch drastischer werden. Doch geht das so einfach? Und ist das überhaupt realistisch?

Seit einigen Tagen geistern Begriffe durch die Medien und die sozialen Netzwerke, die inmitten der Corona-Krise für weitere Verunsicherung sorgen. Von einem "Shutdown" oder einem "Lockdown" in Deutschland ist die Rede, und es gibt Befürchtungen, man könne vielleicht schon bald nicht einmal mehr auf die Straße gehen.

Doch was heißt das eigentlich – Shutdown, Lockdown? Und wie sieht die Rechtslage hierzulande aus? Der Begriff Shutdown wurde bislang vor allem mit der Regierungsschließung in den USA in Verbindung gebracht. Dazu kann es kommen, wenn die Bewilligung von Haushaltsmitteln ausläuft, und sich US-Kongress und Präsident nicht rechtzeitig auf einen neuen Etat geeinigt haben. Auch der Begriff Lockdown stammt vor allem aus dem US-amerikanischen Sprachgebrauch und wird verwendet, wenn Gebäude oder Gebiete im Falle eines Anschlags oder Amoklaufs abgeriegelt werden.

Beide Begriffe helfen bei der Beschreibung der Situation in Deutschland kaum weiter, weil es für sie keine Entsprechung in der deutschen Rechtsordnung gibt. Zudem werden sie aktuell für unterschiedliche Maßnahmen verwendet: mal für die Schließung öffentlicher Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten, mal für den Katastrophenfall in Bayern, der am Montag ausgerufen wurde.

Staatsrechtler: Maßnahmen wie in Italien denkbar

Gleichsam sind schärfere Beschränkungen der Bewegungsfreiheit im Alltag wie zum Beispiel Ausgangssperren auch hierzulande durchaus möglich. "In Deutschland sind praktisch alle Maßnahmen denkbar, die wir aktuell im Ausland sehen", erläuterte der Staatsrechtler Joachim Wieland im Gespräch mit t-online.de. "Insbesondere können einzelne Personen abgesondert, also in Quarantäne gehalten werden. Man könnte im Notfall ganze Gebiete absperren. Wenn alle Länder mitziehen, dann könnte es irgendwann tatsächlich so kommen wie in Italien."

Was Wieland meint: In der vergangenen Woche hatte die Regierung in Rom das ganze Land zur "Schutzzone" erklärt. Bürger sind seither aufgerufen, ihre Häuser nur noch dann zu verlassen, wenn es unbedingt notwendig ist. Spanien verhängte zuletzt eine Ausgangssperre für zunächst zwei Wochen – davon ausgenommen sind Fahrten zur Arbeit, zum Arzt oder für den Einkauf von Lebensmitteln. Dazu ist anzumerken: Beide Länder haben eine sehr dynamische Entwicklung der Fallzahlen und der Todeszahlen, wie sie in dieser Kombination in Deutschland derzeit nicht zu beobachten ist.

In Deutschland können derart restriktive Maßnahmen etwa auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes von den Ländern und Kommunen getroffen werden. Es ermächtigt die zuständigen Behörden zum Beispiel in Paragraf 28, "Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen (zu) beschränken oder (zu) verbieten und Badeanstalten oder ... Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon (zu) schließen". Auch können Personen dazu verpflichtet werden, "den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen".

Staatsrechtler Wieland hält ein Abriegeln von Städten und Gemeinen grundsätzlich für möglich und zulässig. Er gibt zugleich zu bedenken, dass die Behörden abwägen müssten, welche Schäden dadurch entstünden. "Es würde die Freiheit von uns allen beeinflussen und natürlich auch die Wirtschaft. Man muss sich fragen: Was ist der Nutzen?"

"Es braucht keine Ausgangssperre"

Die Frage ist also, ob die Lage aktuell so ernst ist, dass sie etwa eine Ausgangssperre erfordert und ob das dann auch hilfreich wäre. Der frühere Präsident des Technischen Hilfswerks, Albrecht Broemme, sieht das nicht so. "Ich hielte eine Ausgangssperre derzeit für überzogen und unnötig. Es müsste viele Sonderfälle geben. Polizisten, Feuerwehrleute, Ärzte oder Krankenschwestern müssten weiter zu ihren Arbeitsstellen kommen können. Auch müssten Menschen ihre Hunde weiter ausführen können." Broemmes Eindruck ist, dass die Appelle der Bundesregierung ihre Wirkung zeigen. "Die Bundeskanzlerin und der Gesundheitsminister haben dazu aufgerufen, soziale Kontakte zu meiden. Und man kann ja beobachten, dass jetzt viele Menschen freiwillig zu Hause bleiben. Da braucht es keine Ausgangssperre."

Nun hat Bayern am Montag den Katastrophenfall ausgerufen. Das gibt dem Freistaat zunächst einmal die Möglichkeit, schneller Entscheidungen treffen zu können. Außerdem ist mit ihm die Schließung praktisch aller Freizeiteinrichtungen verbunden.

Dazu erläutert Broemme: "Der Katastrophenfall hat formal mehrere Ebenen. Zum einen bewirkt er, dass die Kommunen und die Landkreise nicht auf allen Kosten sitzen bleiben. Denn hier kann das Land nun schnell einspringen. Zum anderen hat man ganz andere Möglichkeiten zum Zugriff auf Einsatzkräfte. So können etwa Feuerwehren, Behörden, Verbände der Freien Wohlfahrtspflege oder freiwillige Hilfsorganisationen zu Hilfsmaßnahmen hinzugezogen werden. Möglich ist auch, dass Fahrzeuge beschlagnahmt werden, etwa Busse oder Lkw, ohne sofort die Bezahlung regeln zu müssen."

Broemme hält den Schritt Bayerns für richtig – auch wenn man es, wie er meint, im Fall der Corona-Krise aktuell noch mit einer sehr niederschwelligen Katastrophe zu tun habe. Der Schritt versetze die Behörden in Bayern nämlich in die Lage, besonders schnell auf sich ändernde Entwicklungen zu reagieren. Broemme verweist darauf, dass der Freistaat den Katastrophenfall auch in anderen Situationen wie etwa der Schneekrise im vergangenen Winter angewendet habe – wenn auch nur in wenigen Landkreisen.

Verwendete Quellen
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