Urteil ist unanfechtbar NPD-Aufmarsch in Hannover darf stattfinden – mit Einschränkung
Nach einer Eil-Entscheidung dürfen sich NPD-Anhänger heute in Hannover versammeln. Die Polizei will aber Redebeiträge beschränken. Ministerpräsident Weil will ruft zur Teilnahme an Gegendemos auf.
Die von der rechtsextremen NPD für diesen Samstag geplante Demonstration in Hannover kann stattfinden. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes vom Freitag sei unanfechtbar, sagte eine Polizeisprecherin am Samstagmorgen der Deutschen Presse-Agentur. Damit seien alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft, teilte die Polizei später mit.
Die Polizeidirektion Hannover hatte die NPD-Demo mit erwarteten 100 Teilnehmern unter Verweis auf eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zunächst verboten. Die NPD-Klage dagegen hatte Erfolg. Das Verwaltungsgericht Hannover entschied, dass ein Totalverbot der Demo nicht verhältnismäßig sei. Anders als von der Polizei angeführt, sei keine "unmittelbare Gefährdung der Pressefreiheit" erkennbar, hieß es in der Begründung. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bestätigte am Freitagabend diese Entscheidung.
Weil ruft zu Gegendemos auf
Nach Bekanntgabe der OVG-Eilentscheidung beschränkte die Versammlungsbehörde die geplante NPD-Demo aber. Einem Redner seien jegliche Redebeiträge im Zusammenhang mit der Versammlung untersagt worden sind, heißt es in der Mitteilung. Die Polizei bereite sich weiterhin auf die Versammlungslage vor. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) rief über Twitter zur Teilnahme an Kundgebungen gegen die NPD-Demonstration auf.
Anhänger der NPD wollen am Samstag in der Innenstadt von Hannover demonstrieren. Im Fokus soll dabei der Protest gegen Journalisten stehen, die schwerpunktmäßig über das rechtsextreme Milieu in Deutschland schreiben. Im Demonstrationsaufruf auf ihrer Internetseite führt die NPD Niedersachsen dazu zehn Journalisten namentlich auf.
Kein Komplettverbot gerechtfertigt
Laut Polizei waren durch "öffentliche Quellen" Tatsachen bekannt geworden, die "eine unmittelbare Gefährdung für die öffentliche Sicherheit" durch die Versammlung der NPD belegten. Dieser Argumentation folgte das Gericht in erster Instanz nicht.
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Die geplante Kundgebung gefährde Grundrechtsgarantien wie die Pressefreiheit nicht direkt, sondern nur "mittelbar" durch einen einschüchternden Kontext, in den sie gestellt werde, hieß es zur Begründung. Dies rechtfertige allerdings kein Komplettverbot.
- Nachrichtenagenturen AFP und dpa
- Polizei Hannover