Gericht lehnt Eilantrag ab Clan-Chef Miri darf abgeschoben werden
Ibrahim Miri, mutmaßliches Oberhaupt eines kriminellen Familienclans, war bereits abgeschoben, ehe er mit Hilfe von Schleppern nach Deutschland zurückkam. Nun traf ein Gericht in Bremen eine unanfechtbare Entscheidung.
Der in Bremen in Abschiebehaft sitzende libanesische Clan-Chef Ibrahim Miri darf ab sofort abgeschoben werden. Das entschied das Verwaltungsgericht in der Hansestadt am Freitag in einem unanfechtbaren Beschluss. Die deutschen Behörden müssen demnach nicht abwarten, bis abschließend über Miris Beschwerde gegen die Ablehnung seines neuen Asylbescheids entschieden ist. Zuvor hatte das Bremer Landgericht bereits Miris Haftbeschwerde abgelehnt.
Nach Gerichtsangaben sprachen die Richter der von Miri gegen die Asylentscheidung angestrengten Klage in ihrem Beschluss keine aufschiebende Wirkung zu. "Das bedeutet, dass eine Abschiebung vor Entscheidung über die Klage aus Rechtsgründen erfolgen kann", hieß es in einer Mitteilung zum Urteil. Das Gericht habe "keine ernstlichen Zweifel", dass die Ablehnung seines Asylbescheids zu Recht erfolgt sei.
Das Bremer Verwaltungsgericht stellte kein Abschiebungsverbot fest. Insbesondere könne nicht angenommen werden, dass Miri im Libanon eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erwarten hat oder ihm dort eine konkrete Gefahr für Leib und Leben wegen «Blutrache» drohe.
19 Mal rechtskräftig verurteilt
Miri ist nach Angaben der deutschen Sicherheitsbehörden das Oberhaupt eines kriminellen Familienclans. Von 1989 bis 2014 wurde er insgesamt 19 Mal rechtskräftig verurteilt, unter anderem wegen Raubes, schweren Diebstahls, Hehlerei, Unterschlagung und bandenmäßigen Drogenhandels. Im Juli wurde er in den Libanon abgeschoben. Ausreisepflichtig war er bereits seit vielen Jahren. Ende Oktober reiste er mit Hilfe von Schleppern illegal wieder nach Deutschland ein. Er wurde in Bremen festgenommen und sitzt in Abschiebehaft.
Miri stellte einen neuen Asylantrag, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge allerdings als unbegründet ablehnte. Dagegen klagte er vor dem Verwaltungsgericht. Parallel reichte er beim Landgericht eine Haftbeschwerde ein. Diese wurde ebenfalls am Freitag abgelehnt. Sie richtete sich nur gegen die Fortdauer der Abschiebehaft.
- Meinung: Der Staat darf sich nicht veralbern lassen
- Libanon: Clan-Chef nach Abschiebung freigelassen
- Clan-Kriminalität: Kampf gegen Clans steckt noch in Kinderschuhen
Bundesinnenminister Horst Seehofer begrüßte die Gerichtsentscheidung. "Das ist ein großer Erfolg für die Durchsetzungsfähigkeit unseres Rechtsstaates", erklärte der CSU-Politiker am Freitag. Sein Ministerium werde nun alles dafür tun, um die Abschiebung so schnell wie möglich durchzuführen.
- Nachrichtenagenturen AFP, dpa