"RND" berichtet über Ermittlungen Tatwaffe im Fall Lübcke möglicherweise von "Combat 18"
Im Fall des ermordeten Walter Lübcke prüft die Bundesanwaltschaft laut einem Medienbericht eine mögliche Verbindung zur Neonazi-Gruppe "Combat 18". Die Tatwaffe könnte aus ihrem Umfeld stammen.
Die Bundesanwaltschaft hat im Fall des getöteten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke laut einem Medienbericht Akten aus Schleswig-Holstein angefordert. Das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" schreibt unter Berufung auf Ermittlerkreis, es solle geprüft werden, ob die Tatwaffe, ursprünglich von der rechtsextremistischen Gruppierung "Combat 18" stammt. Der Neonazi Stephan E. ist derzeit dringend tatverdächtig, Lübcke am 2. Juni erschossen zu haben.
Verbleib einzelner "Combat 18" Waffen unklar
Bei der Tatwaffe handelt es sich demnach um einen Revolver Kaliber .38 Spezial des Herstellers "Rossi". Laut "RND" fokussieren sich die Ermittler auf zwei Ereignisse in Schleswig-Holstein aus dem Jahr 2003. Der Verdächtige Stephan E. habe damals im April an einer Demonstration in Neumünster teilgenommen, bei der es zu gewalttätigen Ausschreitungen kam. Er sei später wegen Körperverletzung und Beleidigung verurteilt worden. Wie das "RND" weiter berichtet, wurde die Demonstration vom damaligen Landeschef der NPD, Waffenhändler und "Combat 18 Pinneberg"-Mitglied Peter Borchert organisiert.
Der sei die mögliche Verbindung zwischen E. und den Waffen. Die Wohnungen und Treffpunkte von "Combat 18 Pinneberg"-Mitgliedern seien sechs Monate später, am 28. Oktober 2003, von Polizei und Staatsschutz durchsucht worden. Bei dieser Maßnahme wurden demnach neben einer Pumpgun und einer Schrotflinte auch vier Revolver des Herstellers "Rossi" sicher gestellt. Die Revolver seien baugleich mit der von Stephan E. verwendeten Tatwaffe. Laut "RND" ist jedoch unklar, ob bei der Durchsuchung 2003 alle Revolver von "Rossi" die im Besitz von "Combat 18 Pinneberg" waren, sicher gestellt wurden.
Rechtsextreme vergraben ihre Waffen häufig
Zu den Verdächtigen dieser Durchsuchung zählte auch Peter Borchert, der jedoch gegenüber dem "RND" bestritt, E. näher gekannt zu haben. Man sei sich möglicherweise bei Veranstaltungen begegnet – persönlicher Kontakt habe nicht bestanden. Das "RND" sieht es aber als erwiesen an, dass es einen gemeinsamen Bekannten gab, der ebenfalls dem Umfeld "Combat 18" zugeordnet werden kann.
Dem "RND" sagte Borchert, er habe bei einem Deal vor Gericht 2004 "einen Schwung Waffen auf seine Kappe nehmen" müssen, die er nie gesehen, gekauft oder weitervermittelt habe. Er sei sich aber sicher, dass alle seine persönlichen Waffen von der Polizei sicher gestellt worden sein. Von welchem Hersteller seine Waffen gewesen seien, wisse er nicht mehr.
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Für Borcherts Anwalt Philipp Marquort ist es plausibel, dass die Waffen vergraben wurden. "Das ist nicht nur in der rechten Szene, sondern auch im Bereich Organisierte Kriminalität gängige und beliebte Praxis", sagte Marquort dem "RND". Im Fall Lübcke hatte Stephan E. den Polizisten im mittlerweile widerrufenen Geständnis auf die Spur des Verstecks geführt.
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