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Corona-Regeln: 3G, 2G plus, 2G – was jetzt gilt


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Wo gilt was?
3G, 2G plus, 2G – Diese Corona-Regeln gelten jetzt


Aktualisiert am 24.11.2021Lesedauer: 7 Min.
Einlasskontrolle: Mittlerweile gilt in den meisten Freizeiteinrichtungen die 2G-Regelung.Vergrößern des Bildes
Einlasskontrolle: Mittlerweile gilt in den meisten Freizeiteinrichtungen die 2G-Regelung. (Quelle: Belga/imago-images-bilder)
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Für Ungeimpfte wird es in Deutschland ungemütlicher. Inzwischen gelten in mehreren Bundesländern die 2G-Regelung und weitere Corona-Maßnahmen.

Mittlerweile sind in Deutschland mehr als 56 Millionen Menschen – also etwa 68 Prozent der Gesamtbevölkerung – vollständig gegen das Coronavirus geimpft. Sie sollen ihre Freiheiten zurückbekommen und von potenziellen künftigen Einschränkungen nicht mehr stark beeinträchtigt werden.

Auf der anderen Seite stehen rund vier Millionen Genesene, die teilweise bereits zusätzlich geimpft wurden – aber auch viele Millionen Ungeimpfte. Für sie soll es jetzt vielerorts unbequem werden: Die meisten Bundesländer setzen auf die 2G-Regel. Doch was gilt wo und für wen?

Achtung: Die Informationen zu den einzelnen Regelungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wurden zuletzt am 24. November 2021 aktualisiert. Für tagesaktuelle, detaillierte Informationen zu Ihrer Region informieren Sie sich am besten direkt bei den Behörden vor Ort.

Was gilt auf Bundesebene?

3G-Regel am Arbeitsplatz und Homeoffice-Pflicht

Bundesweit dürfen nur genesene, geimpfte oder getestete Personen ihre Arbeitsstätte aufsuchen. Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Die Arbeitgeber bieten weiterhin zudem mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit an.

Dort wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) ermöglicht werden.

3G in Bus und Bahn

Im öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs gilt zusätzlich zur Maskenpflicht nun die 3G-Regel. Das bedeutet: Fahrgäste, die nicht gegen Covid-19 geimpft oder genesen sind, müssen bei der Nutzung eines Verkehrsmittels einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen. Dieser darf bei Fahrtantritt nicht älter als 24 Stunden sein.

2G oder 3G im Freizeitbereich

Für Restaurants, Bars, Kinos und Theater soll grundsätzlich nach Vorgabe der Länder weiter 2G oder 3G gelten. Nach dem Beschluss der Bund-Länder-Konferenz von Mitte November soll ab einer gewissen Hospitalisierungsrate flächendeckend 2G bzw. 2G plus eingeführt werden. Dafür erfasst das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldete Krankenhausaufnahmen von Corona-Patienten pro 100.000 Einwohner in einem Sieben-Tage-Zeitraum.

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So gilt ab einer Quote von 3 im Freizeitbereich flächendeckend 2G und ab 6 eine 2G-plus-Regelung. Ab einer Rate von 9 können die Länder weitergehende Verschärfungen wie Kontaktbeschränkungen einführen.

  • Was die Hospitalisierungsinzidenz als Corona-Indikator taugt, lesen Sie hier.

Ein Überblick, welche individuellen Regelungen die Länder getroffen haben:

Baden-Württemberg

Ungeimpfte Menschen werden in Baden-Württemberg von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen. Das 2G-Prinzip ist in Kraft getreten: Kinos, Restaurants, Theater, Galerien, Museen, Messen, Volksfeste, Vereinsfeiern und viele andere Bereiche bleiben für Ungeimpfte tabu.

Auch in Baden-Württemberg brauchen Geimpfte und Genesene bei Veranstaltungen sowie in Bars und Clubs den zusätzlichen negativen Testnachweis. Zudem dürfen Ungeimpfte in Hotspots künftig nachts nur noch mit triftigem Grund vor die Tür und haben zudem keinen Zutritt mehr zu den meisten Geschäften, die Grundversorgung etwa mit Lebensmitteln ist davon ausgenommen.

Bayern

Angesichts der weiter steigenden Corona-Zahlen hat das bayerische Kabinett am Dienstag die angekündigten harten Gegenmaßnahmen beschlossen. Sie sollen ab Mittwoch gelten.

Für Ungeimpfte gelten dann strikte Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Lediglich Kinder unter zwölf, Geimpfte und Genesene zählen nicht mit. Alle Clubs, Diskotheken und Bars müssen schließen, Restaurants dürfen nur noch bis 22 Uhr offen bleiben. Weihnachtsmärkte fallen aus. Kultur- und Sportveranstaltungen dürfen ab Mittwoch nur noch mit einer Auslastung von maximal 25 Prozent an Zuschauern stattfinden.

Zudem gilt dann quasi flächendeckend die 2G-Regel: Auch zu Friseuren, Hochschulen, Musik-, Fahr- und Volkshochschulen sowie Bibliotheken haben nur noch Geimpfte und Genesene Zugang. In vielen Bereichen gilt sogar künftig 2G plus: Zugang also nur für Geimpfte und Genesene, aber auch nur mit einem zusätzlichen negativen Schnelltest. Dies gilt etwa für Kultur- und Sportveranstaltungen, Messen und Tagungen sowie Freizeiteinrichtungen aller Art, etwa Zoos, Bäder und Seilbahnen.

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1.000 gelten dann noch drastischere Einschränkungen: Die Gastronomie, Hotels, Sport- und Kulturstätten müssen schließen, Freizeit-, Sport- und Kulturevents aller Art werden untersagt. Anders als zunächst geplant dürfen aber Friseure nun doch offen bleiben.

Berlin

Berlin verschärft aufgrund der sich weiter zuspitzenden Pandemielage ab Samstag die Corona-Regeln. So soll die 2G-Regelung auf weitere Bereiche wie den Einzelhandel, Hotels, Erwachsenenbildung, Fahrschulen und die Sportausübung ausgeweitet werden, wie Gesundheitsstaatssekretär Martin Matz (SPD) am Dienstag nach einer Senatssitzung mitteilte. Ausgenommen von der 2G-Regelung sind Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs wie Supermärkte oder Drogerien.

Berlin folgt damit Brandenburg. Das Nachbarbundesland hatte bereits am Montag angekündigt, ab Mittwoch die 2G-Regelung auf den Einzelhandel ausweiten zu wollen. Im Gegensatz zur Brandenburger Entscheidung, Weihnachtsmärkte nicht zu eröffnen beziehungsweise wieder zu schließen, dürfen diese in Berlin aber stattfinden.

Berlin führt zudem 2G-plus-Regelungen ein. Im Kultur- und Freizeitbereich soll dann zusätzlich zur 2G-Regel eine Maskenpflicht herrschen. Wo das Tragen einer Maske nicht umsetzbar ist wie in Klubs oder beim Sport sollen zusätzliche Abstände oder ein negatives Testergebnis notwendig sein.

Brandenburg

Auch in Brandenburg gilt die 2G-Regel in Gaststätten, Hotels, Kinos, Theatern, Diskotheken, Clubs und Festivals. Eine Ausnahme gibt es für unter 18-Jährige mit negativem Test und für die, die nicht geimpft werden können.

Brandenburg weitet die 2G-Regel zudem auf den Einzelhandel aus, ausgenommen sind Supermärkte und andere Läden des täglichen Bedarfs. Weihnachtsmärkte werden geschlossen. Auf Ungeimpfte kommen strenge Kontaktbeschränkungen zu.

Bremen

In der Stadt Bremen gilt seit Ende Oktober die niedrigste Warnstufe 0. Dadurch entfällt auch die 3G-Regel in Innenräumen. Die 2G-Regel ist eine Option bei höheren Warnstufen. Restaurants, Theater, Clubs oder auch Musikschulen und Sportstätten dürfen sie anwenden.

Hamburg

In Hamburg dürfen ab dem 20. November Ungeimpfte unter anderem Restaurants, Bars und Clubs nicht mehr betreten. Der rot-grüne Senat strich für etliche Bereiche das 3G-Modell und macht stattdessen das 2G-Modell zur Pflicht. Davon betroffen sind auch die Glühwein- und Gastronomiestände auf Weihnachtsmärkten, der Indoor-Freizeitsport sowie körpernahe Dienstleistungen mit der Ausnahme von Friseuren, Fußpflege und medizinischen Behandlungen.

Hessen

In Hessen gilt in vielen Bereichen noch mindestens eine 3G-plus-Pflicht. Die besagt, dass ein Test zwar ausreicht, um Zugang zu erhalten, es sich dabei jedoch um einen PCR-Test handeln muss. Ein Antigen-Schelltest reicht nicht aus.

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Die 3G-plus-Regel gilt beispielsweise in Clubs, Discos, Innenbereichen von Gastronomiebetrieben, Prostitutionsstätten sowie Innenbereichen von Sport- und Kultureinrichtungen. Bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren reicht ein Antigen-Test. Jedoch können all diese Einrichtungen freiwillig auf 2G setzen.

Mecklenburg-Vorpommern

Für Städte und Landkreise, die auf der landeseigenen Corona-Warnampel die dritte von vier Warnstufen ("Orange") erreichen, gilt nun die 2G-plus-Regel. Das heißt, nur Geimpfte und Genesene haben in vielen Bereichen Zutritt. Diese müssen aber auch noch einen tagesaktuellen Corona-Test vorzeigen. Im Einzelhandel gilt die 2G-Regel noch nicht.

Ausgenommen davon sind Kinder unter 7 Jahren und Kinder von 7 bis 11 Jahren, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test nachweisen können und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Niedersachsen

Bislang dürfen Gastronomie, Kultur- und Sportstätten wählen, ob sie nur noch Geimpfte und Genesene einlassen – oder ob sie an der 3G-Regel festhalten und auch Menschen mit negativem Corona-Test den Zutritt gewähren. Bei 2G fällt im Gegenzug die Abstands- und Maskenpflicht. Nach Angaben von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) wird die 2G-Regelung weiter ausgeweitet. Details nannte er noch nicht.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gelten ab Mittwoch strengere coronabedingte Einschränkungen. Das kündigte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag bei der Vorstellung der aktualisierten Corona-Schutzverordnung in Düsseldorf an.

Im Freizeitbereich gelten demnach ab Mittwoch flächendeckend Zugangsbeschränkungen für Erwachsene, die nicht gegen das Coronavirus geimpft oder davon genesen sind (2G-Regel). In Bereichen mit besonders hohem Infektionsrisiko, etwa in Diskotheken, Clubs oder bei Karnevalsfeiern, müssen selbst Geimpfte und Genesene dann zusätzlichen einen aktuellen negativen Test vorlegen (2G plus). Ausnahmen gelten für Minderjährige und Menschen ohne Impfempfehlung beziehungsweise für diejenigen, die nicht geimpft werden können.

Nichtgeimpfte seien dann mit Ausnahme ihres Arbeitslebens weitestgehend von gesellschaftlichen Veranstaltungen ausgeschlossen, sagte Laumann. Es sei nicht verantwortbar, sich nicht impfen zu lassen, wenn es der gesundheitliche Zustand zulasse, betonte der Minister..

Rheinland-Pfalz

Das Land setzt seit längerer Zeit auf die sogenannte 2G-plus-Regelung. Demnach ist die Zahl der zugelassenen, ungeimpften Menschen beschränkt und wird weiter reduziert, wenn etwa die Sieben-Tage-Inzidenz oder die Krankenhausbelegung bestimmte Schwellenwerte überschreiten. So gelten etwa in der Innengastronomie keine Maskenpflicht und kein Abstandsgebot mehr, wenn nicht mehr als 25 Ungeimpfte anwesend sind.

Ab dem 24. November aber soll grundsätzlich die 2G-Regel beim Zutritt zu Veranstaltungen, Hotels und Gaststätten sowie Dienstleistungen gelten.

Saarland

Das Kabinett hat sich auf die Einführung der 2G-Regel im Innenbereich verständigt, teilte Regierungssprecher Alexander Zeyer in Saarbrücken mit. Demnach sollten dann nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu Gastronomie und Indoor-Veranstaltungen haben. In Clubs und Diskotheken wird eine zusätzliche Testpflicht eingeführt: Hier greift die 2G-plus-Regel.

Sachsen-Anhalt

Hier wird aus dem bisherigen 3G für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete in Innenräumen nun 2G. Die Änderungen sollen in der nächsten Woche vor dem 25. November in Kraft gesetzt werden.

Sachsen

In Sachsen regelt die aktuelle Warnstufe, dass im Bundesland die 2G-Regel gilt. Betroffen sind unter anderem Restaurants, Kneipen, Fitnessstudios, Kinos, Theater und Museen. In besonders gefährdeten Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern soll eine generelle Testpflicht auch für Geimpfte und Genesene gelten.

In Hotspots mit einer Inzidenz von mehr als 1.000 gilt zudem eine Ausgangssperre für Ungeimpfte zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Private Zusammenkünfte sind nur zwischen einem Haushalt und einer weiteren Person erlaubt, Geimpfte, Genesene und Kinder unter 16 Jahren bilden die Ausnahme.

Veranstaltungen und Feste sowie Weihnachtsmärkte sind verboten und abgesagt. Diskotheken, Bars und Clubs sind geschlossen, touristische Bahn- und Busfahren sind ebenfalls verboten.

Schleswig-Holstein

Am 22. November treten in Schleswig-Holstein weitere Einschränkungen in Kraft. Ungeimpfte erhalten keinen Zutritt mehr zu Gaststätten, zum Sport in Innenräumen und zu Dienstleistungen mit Körperkontakt. Ausnahmen gibt es für Friseurbesuche und medizinische und pflegerische Dienstleistungen. Zudem gilt die 2G-Pflicht nicht für Kinder bis einschließlich sieben Jahre und minderjährige Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Auch touristische Übernachtungen sind nur noch geimpft oder genesen möglich.

Thüringen

Auch in Thüringen werden angesichts der hohen Infektionszahlen die Corona-Beschränkungen verschärft. Die neue Corona-Schutzverordnung, die das Thüringer Kabinett am Dienstag beschloss, sieht zunächst bis Mitte Dezember nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte zwischen 22 Uhr und 5 Uhr vor. In vielen Bereichen gilt künftig zudem die 2G-Regel, das heißt, nur Geimpfte und Genesene haben Zutritt. Wie schon in Sachsen und anderswo werden auch in Thüringen sämtliche Weihnachtsmärkte abgesagt.

Die Verordnung, die bis zum 21. Dezember gelten soll, muss am Mittwoch auf einer Sondersitzung des Landtags noch abschließend beraten werden und soll dann direkt in Kraft treten. Die rot-rot-grüne Minderheitsregierung von Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hat im Parlament keine eigene Mehrheit.

Laut der Verordnung gilt für den Einzelhandel sowie für öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, aber auch unter freiem Himmel 2G. Auch die Teilnehmerzahlen werden begrenzt. 2G gilt auch in der Gastronomie und in Museen.

Messen und Ausstellungen finden vorerst nicht statt. Auch Diskotheken, Klubs, Bars und Schwimmbäder bleiben zu. Für private Treffen gelten insbesondere für Ungeimpfte strengere Kontaktbeschränkungen.

Thüringen hat derzeit eine Inzidenz von rund 685 und damit nach Sachsen die zweithöchste in Deutschland. Mehrere Landkreise liegen bereits über einer Inzidenz von tausend.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Internetseiten der Bundesregierung
  • Internetseiten der Landesregierungen
  • Impfdashboard
  • Nachrichtenagenturen dpa
  • NDR: "Neue Corona-Regeln: Die Beschlüsse im Überblick", 19. November 2021
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