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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Auch Gefängnisstrafen möglich Sommer am Strand: Was man mitnehmen darf – und was verboten ist
Viele Urlauber nehmen sich gerne Andenken vom Strandurlaub mit, etwa eine Muschel. In manchen Fällen kann das strafrechtliche Konsequenzen haben.
Wer Muscheln, Steine oder Ähnliches im Urlaub sammelt, muss in manchen Ländern mit hohen Geldstrafen oder sogar mit einer Gefängnisstrafe rechnen.
Und selbst wenn die Ausreise ohne Probleme gelingt, könnten die deutschen Zollbeamten fündig werden und ihrerseits eine Strafe ausstellen. Denn: Was bei der Ausreise aus anderen Ländern verboten ist, gilt auch bei der Einreise in Deutschland. Das liegt am Washingtoner Abkommen.
Bereits 184 Staaten haben es unterzeichnet. Das Abkommen regelt unter anderem, was Touristen an Tieren und Materialen aus einem Land mitführen dürfen und was nicht. Das soll den Artenschutz auch im Zeitalter des Massentourismus garantieren. Dabei gelten in den einzelnen Ländern auch eigene, nationale Gesetze. Das Strafmaß unterscheidet sich demnach auch von Land zu Land.
Sammeln am Strand ist nicht immer legal
Wer an einem Nord- oder Ostseestrand Muscheln sammelt und diese mit nach Hause nimmt, muss keine Strafe fürchten. Dasselbe gilt im Übrigen auch für Steine.
Anders hingegen sieht es zum Beispiel in der Türkei aus. Funde können auch hier schnell zu Problemen führen, weil der türkische Staat Muscheln, Steine oder auch Sand als nationales Kulturgut deklariert. Die Ausfuhr ist hier strengstens untersagt. Damit steht das Land jedoch nicht allein da.
Denn das Washingtoner Abkommen listet etwa 6.000 Tier- und 32.800 Pflanzenarten weltweit auf, die es zu schützen gilt. Diese gelten als artengefährdet und dürfen demnach auch nicht nach Deutschland eingeführt werden. In manchen Fällen können auch Bußgelder von bis zu 10.000 Euro drohen.
Wo es erlaubt ist, Muscheln zu sammeln
Muscheln gehören zu den beliebtesten Urlaubsmitbringseln. In vielen europäischen Ländern ist es auch kein Problem, diese zu sammeln. Dazu gehören unter anderem:
- Deutschland
- Frankreich
- Griechenland
- Kroatien
- Portugal
- Spanien
Wer aus diesen Ländern Muscheln mitbringt, begeht keine Straftat. Wichtig ist jedoch auch hier: Als artengeschützt klassifizierte Muscheln dürfen nicht mitgenommen werden – das gilt für lebende Tiere und auch für die Schalen. Außerdem ist die Mitnahme von Muscheln aus Naturschutzgebieten untersagt, auch wenn diese Muscheln offiziell nicht als gefährdet gelten.
Touristen sollten auch beachten, dass nur geringe Mengen an Muscheln gesammelt werden dürfen. Und: Sie dürfen für keinen kommerziellen Zweck gesammelt werden.
Auf die Natur Acht geben
Schneckenhäuser, wie etwa die spiralförmige Schale der Fechterschnecke, sind ein wichtiger Lebensraum für Einsiedlerkrebse. Wer umweltfreundlich reisen möchte, sollte die Überreste dieser Tierchen nicht aufsammeln. Auch Seesterne, Korallen oder Seeigel sollten nicht mitgenommen werden, weil die meisten Arten geschützt sind.
Ausnahmeregelungen
Wie der deutsche Zoll informiert, müssen Reisende bei manchen Muscheln und auch bereits toten Seepferden auf die Anzahl achten. Folgende Tiere dürfen in einer Höchstanzahl dokumentenfrei nach Deutschland eingeführt werden:
- Maximal drei Exemplare der Riesenmuschel
- Maximal drei Exemplare der Fechterschnecke
- Bis zu vier tote Exemplare von Seepferdchen
Wo das Mitnehmen von Muscheln verboten ist
Das Aufheben und Mitnehmen von Tieren, Pflanzen und tierischen Überresten wie etwa Schalen gilt in vielen Staaten als ein Eingriff in ein geschütztes Ökosystem. Bußgelder sind in folgenden Ländern fällig:
- Italien
- Türkei
- Ägypten
- Dubai
- Dominikanische Republik
- Neuseeland
- Zypern (auf der unter türkischer Verwaltung stehenden Inselhälfte)
In einigen Ländern steht das Mitnehmen von Muscheln nicht direkt unter Strafe. Denn die Vereinigten Staaten, Mexiko und Thailand bestrafen das Mitnehmen von Muscheln nur, wenn diese unter Artenschutz stehen. Hier sollten sich Urlauber also genau informieren, welche Tiere unter den besonderen Schutz fallen.
Zoll warnt vor Souvenirverkauf
Aber nicht nur das eigene Sammeln am Strand kann unter Umständen strafbar sein. Der Zoll warnt, dass auch der Kauf von Souvenirs illegal sein könnte. Kosmetika, Arzneimittel und andere Souvenirs aus Korallen, Muscheln oder Schneckenschalen können dem Artenschutz unterliegen.
Urlauber sollten sich von Händlern keine sogenannten Ausfuhrbescheinigungen ausstellen lassen. Nur die dafür zuständigen staatlichen Behörden des Urlaubslandes seien dazu berechtigt.
Hier drohen besonders harte Strafen
Wer über Kontinente hinweg Muscheln oder Korallen mitnehmen möchte, muss in manchen Ländern mit besonders hohen Strafen rechnen. In Neuseeland könne laut dem aktuellen Bußgeldkatalog eine Strafe von mehreren Tausend Neuseeländischen Dollar anfallen. Bei besonders groben Verstößen kann das Land auch mehrmonatige Freiheitsstrafen verhängen.
Auch in der Türkei sind die Strafen besonders streng. Die Ausfuhr sogenannter "Natur- und Kulturgüter" ist strengstens untersagt. Dazu gehören auch Muscheln. Im schlimmsten Fall können bis zu zehn Jahre Gefängnis drohen.
Sand und Steine mitnehmen?
Steine und auch Sand sind ebenfalls bei Touristen beliebt. Doch das Sammeln scheinbar günstiger Dekorationsobjekte kann in manchen Ländern hohe Bußgelder zur Folge haben. Der Bußgeldkatalog rät hier: Keine Brocken vom Strand aufsammeln, bevor man sich nicht informiert hat.
Ein Grund für die strengen Auflagen vor allem im Ausland: Sand wird knapper. Nicht nur die vermehrte Nachfrage im Baugewerbe, auch die Klimakrise bedingt, dass es immer weniger von dem wertvollen Rohstoff gibt. Der steigende Meeresspiegel verschluckt immer mehr Sand. Außerdem spielen Strände eine wertvolle Rolle beim Erhalt der Biodiversität.
Regelungen in Deutschland
Wer in Deutschland Steine am Strand sammelt, darf dies grundsätzlich auch tun. Aber auch hier gilt: Die Sammelleidenschaft darf keinem kommerziellen Zwecke dienen. Wer die Steine also weiterverkauft, macht sich strafbar.
Ausnahmen gibt es an der Nord- wie auch an der Ostsee lediglich in Naturschutzgebieten und an sogenannten Geröllwänden, die dem Küstenschutz dienen. Auch hier dürfen keine Steine gesammelt werden.
Regelungen im Ausland
Wie auch bei Muscheln, Korallen und Schneckenschalen ist die Mitnahme von Steinen oder Sand in jedem Land anders geregelt. Einige Mittelmeerstaaten wie Griechenland erlauben zwar das Mitnehmen von Steinen. Dies sei laut dem Bußgeldkatalog aber davon abhängig, ob es sich dabei um natürliches Gestein oder um antike, archäologisch wertvolle Steine handelt.
Wer aus Griechenland etwa Steine von Grabstätten oder ähnlichen Orten mitnimmt, kann mit mehreren Jahren Gefängnis bestraft werden. Auch in Neuseeland können mehrere Tausend Neuseeländische Dollar Bußgeld und eine Haftstrafe drohen, wenn zum Beispiel Maori-Artefakte aus Jade-Gesteinen mitgenommen werden. Dasselbe gilt für die Jade selbst.
In folgenden Ländern ist das Sammeln von Steinen grundsätzlich erlaubt:
- Deutschland
- Frankreich
- Griechenland (Einschränkung: Verbot der Mitnahme antiker Überreste wie Gestein von Kulturdenkmälern)
- Kroatien
- Portugal
- Spanien
- Mexiko (Ausnahme bilden auch hier archäologische Funde)
- Neuseeland (Ausnahme von Artefakten und Jadegesteinen)
- Vereinigte Staaten von Amerika (USA)
In diesen Ländern steht das Mitnehmen von Steinen und Sand unter Strafe:
- Ägypten
- Dubai
- Dominikanische Republick
- Italien
- Thailand
- Türkei
Der malerische Sandstrand und auch jeder am Strand liegende Stein und Kiesel bietet potenziell Lebensraum und spielt somit eine wichtige Rolle für ein funktionierendes Ökosystem.
Wer also ein Andenken mit nach Hause nehmen möchte, sollte sich auch stets die Frage stellen, ob es unbedingt eine Muschel, ein Stein oder Sand sein muss.
- bussgeld-info.de: "Muscheln am Strand sammeln: Drohen Urlaubern Strafen?"
- bussgeld-info.de: "Steine und Sand mitnehmen: Immer verboten oder doch möglich?
- oekotest.de: "Muscheln, Steine, Sand: Was darf man vom Strand mitnehmen – was nicht?"
- zoll.de: "Artenschutz"