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Gürtelrose-Impfung: Wirkung, Nebenwirkungen, Kosten


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Schutz vor Herpes Zoster
Gürtelrose-Impfung: Die wichtigsten Fragen und Antworten


Aktualisiert am 11.08.2023Lesedauer: 3 Min.
Gürtelrose-Impfung: Wirkt vorbeugend gegen Herpes Zoster und Post-Zoster-Neuralgie.Vergrößern des Bildes
Gürtelrose-Impfung: Wirkt vorbeugend gegen Herpes Zoster und Post-Zoster-Neuralgie. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Fast alle Erwachsenen tragen das Virus für Gürtelrose in sich. Deren Folgen sind oft sehr schmerzhaft und langanhaltend. Doch eine Impfung bietet Schutz.

Das für Gürtelrose (Fachbegriff: Herpes Zoster) verantwortliche Virus kann auf zwei Wegen in den Körper gelangen: durch eine Infektion, die meist schon im Kindesalter stattfindet – dann entstehen erst einmal Windpocken. Oder durch eine Windpocken-Impfung mit einem Lebendimpfstoff.

In beiden Fällen bleibt das Virus lebenslang im Körper. Solange es ruht, geschieht nichts. Erst wenn es wieder aktiv wird (was Jahrzehnte dauern kann), entsteht Gürtelrose. Am häufigsten passiert das bei Menschen über 50 Jahren.

Herpes Zoster kann sehr unangenehm verlaufen und die Lebensqualität stark einschränken. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur vorbeugenden Gürtelrose-Impfung.

Wer sollte sich gegen Gürtelrose impfen lassen?

Gürtelrose entsteht, wenn das Immunsystem geschwächt ist – etwa altersbedingt oder auch durch eine Krankheit oder eine Behandlung. Für die vorbeugende Impfung sind zwei verschiedene Impfstoffe verfügbar: ein Lebendimpfstoff (enthält abgeschwächte Viren) und ein neuerer Totimpfstoff (enthält nur Teile des Virus). Der Totimpfstoff ist wirksamer.

Darum empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) die Gürtelrose-Impfung mit dem Totimpfstoff allen Personen ab 60 Jahren. Zudem sollten sich alle Personen schon ab 50 Jahren impfen lassen, deren gesundheitliches Risiko durch eine Grunderkrankung oder eine Behandlung erhöht ist – zum Beispiel durch:

Wie läuft die Gürtelrose-Impfung ab?

Damit die empfohlene Gürtelrose-Impfung ihre volle Wirksamkeit erreichen kann, sind zwei Dosen des Totimpfstoffs nötig – verabreicht im Abstand von mindestens zwei bis höchstens sechs Monaten. Der Impfstoff wird in den Muskel gespritzt.

Fällt der Abstand zwischen den beiden Impfungen länger aus, ist das in der Regel kein Problem: Die Schutzwirkung der Gürtelrose-Impfung ist auch dann noch gut, wenn zwischen den zwei Impfterminen mehr als sechs Monate vergehen. Darum reicht es in einem solchen Fall aus, die zweite Impfung so bald wie möglich nachzuholen.

Anders sieht es aus, wenn zwischen den zwei Impfterminen weniger als zwei Monate vergangen sind: Dann kann der Körper keinen ausreichenden Impfschutz aufbauen. Darum sollte in dem Fall zwei bis sechs Monate nach der verfrühten zweiten Gürtelrose-Impfung eine dritte Impfstoffdosis verabreicht werden.

Wann kommt die Gürtelrose-Impfung nicht infrage?

Grundsätzlich nicht geeignet ist die Gürtelrose-Impfung mit dem Totimpfstoff für Menschen, die einen Inhaltsstoff nicht vertragen oder nach der ersten Impfung eine allergische Reaktion entwickelt haben.

Wenn Sie gerade eine schwere Erkrankung mit Fieber haben, sollten Sie die Gürtelrose-Impfung (wie alle anderen Impfungen auch) auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Wer nur einen leichten Infekt hat, kann sich aber bedenkenlos impfen lassen.

Schwangere sollten sich vorsichtshalber nicht gegen Gürtelrose impfen lassen. Denn bislang ist nicht bekannt, wie sich die Verabreichung des Herpes-Zoster-Totimpfstoffs in der Schwangerschaft auswirkt.

Wer trägt die Kosten der Gürtelrose-Impfung?

Seit dem 1. Mai 2019 ist die Impfung mit dem Herpes-Zoster-Totimpfstoff eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Das bedeutet: Wer gesetzlich krankenversichert ist und zu den Personen gehört, denen die Stiko die Gürtelrose-Impfung empfiehlt, muss die Kosten dafür nicht selbst tragen. Und auch die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der empfohlenen Impfung.

Hat die Gürtelrose-Impfung Nebenwirkungen?

Wer sich mit dem Totimpfstoff gegen Herpes Zoster impfen lässt, muss keine schweren Nebenwirkungen befürchten. Allerdings kommt es nach etwa jeder zehnten Gürtelrose-Impfung zu Impfreaktionen in Form von

  • örtlichen Reaktionen (wie Rötung, Schwellung oder Schmerzen an der Einstichstelle) und
  • allgemeinen Reaktionen (wie Kopfschmerzen, Müdigkeit, Fieber oder Muskelschmerzen).

Solche Impfreaktionen treten in den ersten drei Tagen nach der Gürtelrose-Impfung auf und verschwinden nach ein bis drei Tagen von allein wieder. Sie sind ein Zeichen dafür, dass der Totimpfstoff die körpereigene Abwehr erfolgreich angeregt hat.

Wie gut schützt die Gürtelrose-Impfung?

Die Gürtelrose-Impfung mit dem Totimpfstoff bietet einen hohen Schutz vor Herpes Zoster und den oft damit verbundenen hartnäckigen Nervenschmerzen (Post-Zoster-Neuralgie). Bei Menschen ab 50 Jahren verhindert die zweimalige Impfung

  • zu 92 Prozent die Gürtelrose und
  • zu 82 Prozent die Post-Zoster-Neuralgie.

Zwar schwächt sich die Wirkung der Gürtelrose-Impfung mit zunehmendem Alter leicht ab. Doch auch bei Menschen, die 70 Jahre oder älter sind, beträgt der Schutz immerhin noch 90 Prozent – das ist mehr als bei vielen anderen zugelassenen Impfstoffen.

Gut zu wissen

Gürtelrose kann mehrfach auftreten. Die Impfung ist also auch für Menschen sinnvoll, die schon einmal Gürtelrose hatten. Zur Behandlung eines akuten Herpes Zoster ist der Impfstoff aber nicht geeignet. Darum gilt: erst impfen lassen, wenn die Erkrankung vollständig abgeklungen ist.

Wie lange hält der Impfschutz an?

Wie lange die Gürtelrose-Impfung mit dem Totimpfstoff sicher vor der Erkrankung schützt, lässt sich noch nicht sagen. Nach aktuellem Wissensstand schwächt sich der Impfschutz gegen Gürtelrose innerhalb von vier Jahren nur leicht ab (von 98 auf 88 Prozent).

Studien deuten darauf hin, dass die Schutzwirkung der Gürtelrose-Impfung noch länger anhält. Ob und wann eine Auffrischimpfung nötig ist, um auf Dauer optimal vor Herpes Zoster geschützt zu sein, wird sich erst durch Langzeitbeobachtungen zeigen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • "Gürtelrose-Impfung bei Erwachsenen". Online-Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.impfen.info.de (Abrufdatum: 26.4.2021)
  • "Gürtelrose (Herpes Zoster): Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Erkrankung und Impfung". Online-Informationen des Robert Koch-Instituts: www.rki.de (Stand: 15.9.2020)
  • Epidemiologisches Bulletin Nr. 34/2020: "Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut – 2020/2021" (PDF). Online-Informationen des Robert Koch-Instituts: www.rki.de (Stand: 20.8.2020)
  • "Gürtelrose". Online-Informationen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): www. gesundheitsinformation.de (Stand: 6.11.2019)
  • Leitlinie der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft e. V. (DDG) und der Paul-Ehrlich-Gesellschaft für Chemotherapie e. V. (PEG): "Diagnostik und Therapie des Zoster und der Postzosterneuralgie" (PDF). AWMF-Leitlinien-Register Nr. 013-023 (Stand: 24.5.2019)
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