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Röteln in der Schwangerschaft: Gefahr fürs Ungeborene


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Gefahr fürs Ungeborene
Röteln in der Schwangerschaft – warum das alle etwas angeht


Aktualisiert am 08.08.2022Lesedauer: 6 Min.
Frau betrachtet SchwangerschaftstestVergrößern des Bildes
Frauen sollten sich bei Verdacht auf eine Rötelninfektion oder vor einer Rötelnimpfung gegebenenfalls auf eine Schwangerschaft testen. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Röteln gehören zu den in der Schwangerschaft am meisten gefürchteten Infektionen. Warum das so ist und was Schwangere vor einer Ansteckung schützen kann.

Röteln zählen zu den sogenannten Kinderkrankheiten. Ihr Erreger, das Rubella- oder Rötelnvirus, kommt weltweit vor. Oft verbreitet es sich unbemerkt, da infizierte Personen schon ansteckend sind, bevor sich die Erkrankung zeigt – wenn sie das überhaupt tut.

Seit Einführung der Rötelnimpfung sind Infektionen zwar seltener geworden. Ausgerottet ist das Virus aber nicht, sodass immer noch ein Restrisiko besteht, sich anzustecken. Ein Problem ist das vor allem für Schwangere ohne entsprechenden Immunschutz gegen Röteln. Denn in der Schwangerschaft kann die Infektion über die Plazenta auf das Ungeborene übergehen – mit schwerwiegenden Folgen.

Röteln in der Schwangerschaft: Was kann passieren?

Bei der werdenden Mutter machen sich Röteln in der Schwangerschaft genauso bemerkbar wie bei Nicht-Schwangeren: Mögliche erste Anzeichen der Infektion sind erkältungsähnliche Beschwerden und geschwollene Lymphknoten. Wenige Tage später kann der typische Hautausschlag folgen. Manche Frauen entwickeln zudem Gelenkschmerzen. Meist bilden sich die Symptome schon bald von selbst zurück.

Im Gegensatz dazu verursachen Röteln in der Schwangerschaft beim ungeborenen Kind häufig schwere Schäden. Fachleute bezeichnen diese Auswirkungen der Infektion als Rötelnembryopathie oder angeborenes Rötelnsyndrom (englisch: congenital rubella syndrome, CRS).

Die Rötelnembryopathie entsteht, weil das Rötelnvirus die Organentwicklung des Kindes im Mutterleib stört: Dies führt zu Fehlbildungen, die mehr oder weniger starke körperliche und geistige Behinderungen zur Folge haben. Am häufigsten verursachen Röteln in der Schwangerschaft beim betroffenen Kind:

  • Herzfehler
  • Blindheit durch eine getrübte Augenlinse (grauer Star)
  • Taubheit infolge von Innenohrfehlbildungen

Daneben können Röteln in der Schwangerschaft auch andere innere Organe, Zähne, Knochen, Muskeln und das zentrale Nervensystem (ZNS = Gehirn und Rückenmark) des Ungeborenen in ihrer Entwicklung beeinträchtigen. Nach der Geburt können sich dann weitere Veränderungen zeigen, wie beispielsweise:

  • geringes Geburtsgewicht
  • kleiner Kopf (Mikrozephalie)
  • offene vordere Fontanelle
  • verzögertes Wachstum
  • Leberentzündung (Hepatitis)
  • Herzmuskelentzündung (Myokarditis)
  • Gehirnentzündung (Enzephalitis)
  • sichtbare Einblutungen in die Haut infolge einer verminderten Anzahl Blutplättchen (thrombozytopenische Purpura)
  • vergrößerte Leber und Milz (Hepatosplenomegalie)

Darüber hinaus können Röteln in der Schwangerschaft zu einer Frühgeburt oder gar zu einer Fehlgeburt führen. Insgesamt verläuft die Infektion im Mutterleib für bis zu 20 Prozent der betroffenen Kinder tödlich.

Zeitpunkt der Infektion ist entscheidend

Wie gefährlich Röteln in der Schwangerschaft für das Ungeborene sind, hängt in hohem Maß vom Zeitpunkt der Infektion ab. Je früher sich eine Schwangere mit dem Rötelnvirus ansteckt, desto schwerwiegender sind die Folgen für ihr Kind:

  • Infektionen in den ersten 12 Schwangerschaftswochen schädigen bis zu 90 Prozent der Kinder.
  • Zwischen der 13. und 16. Schwangerschaftswoche nimmt das Risiko deutlich ab.
  • Ab der 20. Schwangerschaftswoche richten Infektionen nur noch vereinzelt Schaden an.

Dabei können sich Röteln in fortgeschrittenerer Schwangerschaft allerdings verzögert bemerkbar machen: Manche Kindern kommen trotz Infektion im Mutterleib gesund zur Welt und zeigen erst Jahre später Symptome wie Schwerhörigkeit oder eine verzögerte Entwicklung.

Wer sich vor einer Monatsblutung mit dem Rötelnvirus infiziert und dann schwanger wird, braucht sich hingegen keine Sorgen zu machen: Bei Röteln so kurz vor der Schwangerschaft ist nicht mit Schädigungen des Kindes zu rechnen.

Gefahr von Röteln: Was Schwangere schützen kann

Den sichersten Schutz vor Röteln in der Schwangerschaft bietet die zweimalige Rötelnimpfung für alle. Denn je mehr Menschen immun gegen das Rötelnvirus sind, desto geringer ist das Risiko, dass ungeschützte Schwangere mit Infizierten in Kontakt kommen und sich anstecken. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt dazu:

  • die 1. Impfung im Alter von 11 bis 14 Monaten
  • die 2. Impfung im Alter von 15 bis 23 Monaten
  • verpasste Impfungen so bald wie möglich nachholen

Eine bereits durchgemachte Infektion mit dem Rötelnvirus macht ebenfalls immun dagegen – eine Impfung ist dann also eigentlich nicht nötig. Verlassen sollten sich darauf aber nur diejenigen, bei denen Röteln in einer Laboruntersuchung sicher nachgewiesen wurden. Ansonsten gilt: Besser zweimal impfen lassen, als eine Ansteckung zu riskieren.

Ungeimpft schwanger – was nun?

Wenn Schwangere nicht nachweisen können, dass sie zwei Rötelnimpfungen bekommen haben, können sie ihr Blut auf Antikörper gegen Röteln überprüfen lassen: Diese Untersuchung gehört laut Mutterschaftsrichtlinien zur ärztlichen Betreuung während der Schwangerschaft.

Bei Schwangeren sind Rötelnimpfstoffe nicht anwendbar. Für Frauen, die nicht immun gegen Röteln sind, bleibt in der Schwangerschaft daher nur eine Schutzmaßnahme: Unbedingt den Kontakt zu allen Personen meiden, die ebenfalls keinen Immunschutz gegen das Rötelnvirus haben. Nach der Schwangerschaft ist es dann ratsam, fehlende Impfungen möglich direkt nachzuholen.

Gut zu wissen
Stillen ist kein Hinderungsgrund für die Impfung gegen Röteln: Wer nach der Schwangerschaft stillt, kann sowohl sich selbst als auch das gestillte Kind bedenkenlos impfen lassen.

Maßnahmen bei (Verdachts-)Fällen von Röteln

Um die Weiterverbreitung der Röteln zu verhindern und so vor allem Schwangere vor einer Ansteckung zu schützen, sind laut Infektionsschutzgesetz folgende Fälle namentlich ans Gesundheitsamt zu melden:

  • Verdacht auf Röteln (einschließlich des angeborenen Rötelnsyndroms)
  • Erkrankung an Röteln (einschließlich des angeborenen Rötelnsyndroms)
  • Tod durch Röteln (einschließlich des angeborenen Rötelnsyndroms)
  • direkter oder indirekter Nachweis des Rötelnvirus, soweit er auf eine akute Infektion hinweist

Wer sich – möglicherweise oder nachweislich – mit Röteln angesteckt hat, darf zudem keine Gemeinschaftseinrichtungen (wie etwa Kitas, Schulen oder Heime) besuchen und dort auch keine Tätigkeiten mit Kontakt zu den Betreuten ausüben. Diese Einschränkungen gelten, bis nach ärztlichem Urteil nicht mehr mit einer Weiterverbreitung der Röteln zu rechnen ist. Schwangere mit ungewissem oder unzureichendem Immunschutz sollten der Einrichtung bis dahin auf jeden Fall fernbleiben.

Darüber hinaus sind bei (Verdachts-)Fällen von Röteln für Betroffene sowie für schwangere und nicht-schwangere Kontaktpersonen ohne sicheren Immunschutz folgende Maßnahmen zu empfehlen:

  • Betroffene sollten bis zum siebten Tag nach Auftreten des Hautausschlags zu Hause bleiben und Kontakte zu ungeschützten Menschen meiden.
  • Kontaktpersonen sollten fehlende Impfungen so schnell wie möglich nachholen, sofern aus medizinischer Sicht nichts dagegenspricht (wie etwa eine Schwangerschaft).
  • Weibliche Kontaktpersonen im gebärfähigen Alter sollten gegebenenfalls einen Schwangerschaftstest machen.

Wichtiger Hinweis
Im Speichel und Urin von Kindern mit angeborenem Rötelnsyndrom findet sich das Virus noch lange nach der Geburt (bis etwa ein Jahr lang). Darum sollten auch alle Kontaktpersonen dieser Kinder gut vor Röteln geschützt sein – nicht nur Schwangere.

Ernstfall Röteln in der Schwangerschaft

Kommt der Verdacht auf, dass sich eine Schwangere mit Röteln infiziert hat, kann nur eine Labordiagnostik Klarheit schaffen. Dazu sendet die Ärztin oder der Arzt einen Rachenabstrich, Urin und Blutserum der Betroffenen an ein Speziallabor, wo die Proben auf Rötelnviren beziehungsweise auf Antikörper gegen die Viren untersucht werden.

Zudem besteht bei Verdacht auf Röteln in der Schwangerschaft die Möglichkeit, das Kind vorgeburtlich auf eine Infektion hin zu untersuchen. Für diese Pränataldiagnostik kann die Ärztin oder der Arzt beispielsweise Fruchtwasser und/oder Blut des Ungeborenen entnehmen und ans Labor senden.

Frauen, die nachweislich Röteln haben und die Schwangerschaft nicht abbrechen möchten, können sich versuchsweise passiv impfen lassen. Zu dieser Postexpositionsprophylaxe bekommt die Betroffene Antikörper gegen das Rötelnvirus gespritzt, die von bereits immunen Menschen stammen: Das soll sofortigen Schutz verleihen. Die Infektion des Ungeborenen lässt sich damit aber nicht sicher verhindern.

Auch wenn nichts darauf hinweist, dass sich das Kind im Mutterleib mit Röteln infiziert hat: Nach der Schwangerschaft sind auf jeden Fall Untersuchungen nötig, um eine Infektion des Kindes sicher auszuschließen. Das soll zeigen, ob eventuell später doch noch Schädigungen durch das Rötelnvirus auftreten könnten und ob von dem Kind ein Ansteckungsrisiko ausgeht.

Röteln-Impfung vor der Schwangerschaft: Wichtige Infos

Um Rötelninfektionen bei Ungeborenen zu verhindern, ist es besonders wichtig, dass alle Frauen im gebärfähigen Alter immun gegen Röteln sind – egal, ob sie einen Kinderwunsch haben oder nicht. Denn nicht wenige Frauen werden ungeplant schwanger. Ist ihr Immunschutz dann unzureichend, können sie sich erst nach der Schwangerschaft gegen Röteln impfen lassen.

Um den Immunschutz vor Röteln rechtzeitig vor einer Schwangerschaft sicherzustellen, empfiehlt die STIKO daher allen Frauen im gebärfähigen Alter,

  • sich zweimal gegen Röteln impfen zu lassen, wenn sie ungeimpft sind oder einen unklaren Impfstatus haben.
  • sich einmal gegen Röteln impfen zu lassen, wenn sie bereits eine Rötelnimpfung erhalten haben.

Da der Rötelnimpfstoff abgeschwächte lebende Viren enthält, sollte der Termin für die (letzte) Röteln-Impfung mindestens vier Wochen vor einer Schwangerschaft liegen. Diese Wartezeit ist allerdings nur eine Vorsichtsmaßnahme – wird sie mal unterschritten, ist das noch kein Grund zur Sorge.

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Gut zu wissen
In Deutschland steht kein Einzelimpfstoff gegen Röteln zur Verfügung. Die Impfung erfolgt daher immer mit einem Kombinationsimpfstoff – hauptsächlich mit dem MMR-Impfstoff, der gegen Mumps, Masern und Röteln wirkt.

Röteln-Impfung in der Schwangerschaft: Ein Risiko?

Grundsätzlich raten Fachleute davon ab, Schwangeren Lebendimpfstoffe zu verabreichen. Das gilt auch für die Röteln-Impfung. In der Schwangerschaft ist es daher nicht möglich, entsprechende Impflücken zu schließen.

Der Grund: Theoretisch ist denkbar, dass Lebendimpfstoffe wie der gegen Röteln in der Schwangerschaft ein Risiko für die werdende Mutter und ihr Ungeborenes sein könnten. Beweise dafür gibt es jedoch nicht: Bisher ist kein einziger Fall bekannt geworden, in dem eine Rötelnschutzimpfung zur Schädigung eines ungeborenes Kindes geführt hat.

Eine versehentliche Impfung gegen Röteln in oder kurz vor einer Schwangerschaft gilt daher nicht als gefährlich – und ist erst recht kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch.

Auch Menschen in der Umgebung von Schwangeren können sich problemlos gegen Röteln impfen lassen. Denn obwohl manche Geimpfte – vor allem Erwachsene – nach der Impfung milde Krankheitszeichen entwickeln, können die Impfviren nach heutigem Wissensstand nicht auf andere Personen übergehen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Online-Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.impfen-info.de (Abrufdatum: 4.8.2022)
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