Risiko Pflege Private Pflegeversicherungen – Welche sind sinnvoll?
Das Thema Pflege kommt bei vielen Menschen erst auf, wenn die eigenen Eltern darauf angewiesen sind. Klar ist aber: Die vorgeschriebene Pflegeversicherung reicht längst nicht aus. Wer bis ins hohe Alter gut versorgt leben will, macht sich am besten rechtzeitig Gedanken.
Inhaltsverzeichnis
- Die gesetzliche Pflegeversicherung
- Die Pflegegrade der gesetzlichen Pflegeleistungen
- Leistungen nach Pflegegraden
- Wo können Versorgungslücken entstehen?
- Zusätzliche Pflegeversicherungen – Welche gibt es?
- Welche Variante ist also sinnvoll?
- Vor Vertragsabschluss vergleichen:
- Zusätzliche Pflegeversicherung – Wann sollte man eine abschließen?
Wer Pflege im Alter braucht, bekommt sie. Die Frage ist jedoch, wer dafür zahlt. "Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoabsicherung", urteilt Peter Grieble, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Die gesetzlichen Leistungen werden in der Regel nicht ausreichen, denn oft ist die Pflege sehr teuer.
Die gesetzliche Pflegeversicherung
Jeder in Deutschland gesetzlich oder privat Krankenversicherte ist zugleich auch pflegeversichert. Der Beitrag für die gesetzliche Pflichtversicherung beträgt 2,55 Prozent beziehungsweise 2,80 Prozent für Kinderlose über 23 Jahre bis Ende 2018 und steigt ab 2019 um 0,3 Prozent auf 2,85 beziehungsweise 3,10 Prozent. Der Beitrag wird jeweils zur Hälfte von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.
Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung kann jeder, der mehr als sechs Monate auf Unterstützung oder Pflege angewiesen ist, bei seiner Krankenkasse beantragen. Der Umfang der Pflegeleistungen ist abhängig vom Pflegegrad, der nach einem Pflegegutachten bestimmt wird. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten für die häusliche oder stationäre Pflege ab.
Die Pflegegrade der gesetzlichen Pflegeleistungen
Das Pflegestärkungsgesetz, das Anfang Januar 2017 in Kraft trat, listet fünf Pflegegrade auf. Zuvor waren es drei Pflegestufen.
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Leistungen nach Pflegegraden
Pflegegrad | Geldleistung ambulant € | Sachleistung ambulant € | Entlastungsbetrag ambulant* € | Leistungbetrag vollstationär € |
---|---|---|---|---|
1 | | | 125 | 125 |
2 | 316 | 689 | 125 | 770 |
3 | 545 | 1.298 | 125 | 1.262 |
4 | 728 | 1.612 | 125 | 1.775 |
5 | 901 | 1.995 | 125 | 2.005 |
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Pflegestärkungsgesetz
* zweckgebunden
Wo können Versorgungslücken entstehen?
Eine Versorgung im Pflegeheim kann an die 5.000 Euro im Monat kosten. "Bei Pflegegrad fünf gibt es von der gesetzlichen Pflegeversicherung knapp 2.000 Euro", weiß Verbraucherexperte Grieble. "Das heißt, wir hätten um die 3.000 Euro Deckungssumme im Monat."
Doch auch in der ambulanten Pflege kann es knapp werden. Stiftung Warentest hat sich die Situation 2017 angesehen: Damals befanden sich 85 Prozent der ambulant Pflegebedürftigen in den unteren drei Pflegegraden. Wer nicht auf die Hilfe von Angehörigen oder Nachbarn zurückgreifen kann, sondern sich durch Profis versorgen lässt, muss größere Beträge ausgeben.
"Wenn jemand professionell zu Hause gepflegt werden muss, können im Pflegegrad zwei 500 und im Pflegegrad drei schon über 1.000 Euro mehr benötigt werden, als die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt", betont Sabine Baierl-Johna von der Stiftung Warentest.
Stiftung Warentest: Eine private Pflegezusatzversicherung lohnt sich nur für Versicherte, die die Beiträge lebenslang aufbringen und auch Beitragserhöhungen tragen können. Das heißt, sie sollten über ein gesichertes und ausreichendes Einkommen verfügen. Denn: Muss die Pflegezusatzversicherung gekündigt werden, verlieren die Kunden nicht nur den Versicherungsschutz, sondern auch die bis zur Kündigung gezahlten Beiträge. Das Geld gibt es nicht zurück.
Die Experten von Stiftung Warentest nahmen für die Zeitschrift "Finanztest" (Heft 11/2017) insgesamt 31 Pflegetagegeldtarife und vier Pflegekostentarife unter die Lupe. Im Test schnitten für einen 55-jährigen Modellkunden 18 Pflegetagegeldtarife gut ab. Und das für etwa 87 Euro Beitrag im Monat. Die Tester bewerteten sowohl das Leistungsniveau im Verhältnis zum Beitrag als auch die Vertragsbedingungen. Für 45-jährige Modellkunden fand "Finanztest" zwei sehr gute Tarife.
Zusätzliche Pflegeversicherungen – Welche gibt es?
Pflegetagegeld:
Versicherte erhalten je nach Pflegegrad Geld, über das sie frei verfügen können. Dabei handelt es sich um einen festen Betrag, der pro Pflegetag gezahlt wird.
Pflegekostenversicherung:
Bei dieser Form der Absicherung werden nachgewiesene Kosten bei häuslicher oder stationärer Pflege zum Teil erstattet. Dabei wird zwischen zwei Modellen unterschieden: erstens die Aufstockung der gesetzlichen Leistungen um bis zu 100 Prozent und zweitens die Übernahme der tatsächlich anfallenden Kosten entweder ganz oder anteilig.
Pflegerentenversicherung:
Eine Pflegerentenversicherung wird von Lebensversicherern angeboten. Hier wird eine nach Pflegegraden gestaffelte vereinbarte Rente fällig, unabhängig von tatsächlichen Kosten. Sie wird ein Leben lang gezahlt.
Staatlich geförderte Pflegevorsorge:
Die vom Staat geförderte Vorsorgemaßnahme, auch Pflege-Bahr genannt, wurde nach dem Vorbild der Riester-Verträge eingeführt. Dabei handelt es sich um eine staatlich subventionierte Pflegetagegeldversicherung. Der staatliche Zuschuss beträgt fünf Euro pro Monat (60 Euro im Jahr), wenn der Versicherte selbst mit mindestens zehn Euro je Monat vorsorgt. Diese Form der Pflegevorsorge hat den Vorteil, dass Versicherer Kunden nicht wegen Vorerkrankungen ablehnen dürfen. Der Nachteil: Sie schließt oftmals nicht die Versorgungslücke.
Welche Variante ist also sinnvoll?
Letztlich hängt das stark von der individuellen Situation ab. Experten raten aber am ehesten zu einer Pflegetagegeldversicherung. Hier steht das Geld frei zur Verfügung, zum Beispiel auch für Laienpflege. Baierl-Johna weist allerdings darauf hin: "Man muss sich im Klaren sein, dass man diese Versicherung gegebenenfalls bis an sein Lebensende zahlen muss. Man kann nicht pausieren und aussetzen. Wenn man kündigt oder Beiträge nicht mehr bezahlen kann, ist alles, was man bisher eingezahlt hat, weg."
Vor Vertragsabschluss vergleichen:
- Höhe der finanziellen Absicherung
- Renten- und Vermögenssituation
- Leistungsumfang je Pflegegrad
- Ausschluss bei Vorerkrankungen
- Dynamik der Beitragszahlung
- Beitragsfreiheit im Leistungsfall
- weltweiter Versicherungsschutz
- Karenz- und Wartezeiten
Zusätzliche Pflegeversicherung – Wann sollte man eine abschließen?
Je früher, desto geringer sind die monatlichen Beitragszahlungen. Ein guter Zeitpunkt für den Abschluss ist mit Anfang Mitte 50, so Stiftung Warentest. Wer jedoch bereits mit Mitte 40 in einer beruflich gesicherten Situation ist, sollte den Abschluss hingegen nicht hinauszögern.
- Für den Ernstfall: Patientenverfügung und Vollmachten
- Pflegebedürftigkeit: Von Pflegestufen zu Pflegegraden
- Pflegeheim: Was die Unterbringung kostet
"Aber wenn man jünger ist, hat man vielleicht Familie und Kinder, muss sich gegen Berufsunfähigkeit absichern oder möchte eine Altersvorsorge aufbauen", vermutet Baierl-Johna. "Wenn man aber im zu hohen Alter abschließt, sind die Beiträge hoch und es besteht das Risiko, dass man die Versicherung gar nicht mehr bekommt, denn die privaten Krankenversicherer stellen natürlich Gesundheitsfragen. Leute mit Vorerkrankungen wie Arthrose, Rheuma, Bluthochdruck oder Diabetes werden häufig schon abgelehnt."
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Stiftung Warentest
- Bundesministerium für Gesundheit
- Verbraucherzentrale Bundesverband
- dpa