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Ausweis und Verfügung: So funktioniert die Organspende aktuell


Ausweis und Verfügung
So funktioniert die Organspende aktuell

Von dpa
16.01.2020Lesedauer: 2 Min.
Vorbereitet für den Ernstfall: Der Organspendeausweis schafft Ärzten und Angehörigen Klarheit.Vergrößern des Bildes
Vorbereitet für den Ernstfall: Der Organspendeausweis schafft Ärzten und Angehörigen Klarheit. (Quelle: Andrea Warnecke/dpa-tmn./dpa)

Köln (dpa/tmn) - Organspenden sind überlebenswichtig. Und doch gibt es in Deutschland zu wenige von ihnen. Der Bundestag hat deshalb eine - moderate - Reform der Regeln für die Spende beschlossen.

Bis sie in Kraft tritt, werden allerdings noch Jahre vergehen. Die alten Regeln gelten also weiter. Und auch nach der Änderung wird ein Organspendeausweis wohl seine Gültigkeit nicht verlieren.

- Der Ausweis: Wer Organspender sein will, braucht den Organspendeausweis. Diesen gibt es in Apotheken und Arztpraxen, über das Infotelefon Organspende oder im Netz, unter anderem bei derBundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA). Die Entscheidung für oder gegen eine Spende wird - zumindest aktuell - noch nirgendwo registriert. Wer seine Meinung ändert, muss daher nur den Ausweis vernichten.

- Die Spender: Organe spenden kann im Prinzip jeder, eine Altersgrenze gibt es nicht. Bis zum 14. Lebensjahr entscheiden Eltern für ihre Kinder. Ausschlussgründe sind ansonsten nur einige wenige Infektionen und Erkrankungen. Hinweise auf chronische Krankheiten sollten Organspender auf dem Ausweis bei "Anmerkungen" eintragen.

- Die Angehörigen: Gibt es keine eindeutig und rechtssicher dokumentierte Entscheidung eines potenziellen Organspenders, müssen die Angehörigen entscheiden. Auch deshalb ist ein Ausweis sinnvoll. Der Ausweis lässt sich übrigens auch dazu nutzen, einer Spende ausdrücklich zu widersprechen.

- Die Alternativen: Manche Smartphones bieten die Möglichkeit, den Organspender-Status in Apps zu hinterlegen. Den Ausweis ersetzt das aber nicht. Anders ist es bei der Patientenverfügung. Wichtig für Spender dabei, egal ob mit oder ohne Ausweis: Eine Patientenverfügung muss so gestaltet sein, dass eine Organentnahme möglich ist. Vorlagen für rechtssichere Formulierungen gibt es zum Beispiel bei derBzGA.

Service:

Infotelefon Organspende: 0800 90 40 400 (Anrufe kostenlos, erreichbar Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr)

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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