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Amalgam-Verbot: Diese Regelungen gelten ab 2025


Ab 2025
Amalgam-Verbot: Was passiert mit bestehenden Füllungen?

Von dpa, mra

27.12.2024 - 10:37 UhrLesedauer: 2 Min.
Karies im Backenzahn: Dentalamalgam wird schon seit weit über 100 Jahren für Zahnfüllungen verwendet.Vergrößern des Bildes
Karies im Backenzahn: Dentalamalgam wird schon seit weit über 100 Jahren für Zahnfüllungen verwendet. (Quelle: garysludden/getty-images-bilder)
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Wer eine Zahnfüllung ohne Zuzahlung wollte, konnte sich bislang für Amalgam entscheiden. Ab 2025 ist das Material verboten. Was bedeutet das für Patienten?

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Verwendung von Amalgam für neue Zahnfüllungen in der gesamten EU verboten. Nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen – etwa bei Allergien gegen andere Materialien – ist die Verwendung von Amalgam bis Ende 2029 noch möglich.

Der Anspruch auf kostenfreie Zahnfüllungen für gesetzlich Versicherte bleibt aber bestehen – auch wenn die künftig nicht mehr aus Amalgam bestehen werden. Das bedeutet, dass Patienten in der Zahnarztpraxis weiterhin eine Füllung ohne Zuzahlung erhalten können. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) verständigt.

Warum wird Amalgam verboten?

Amalgam besteht zur Hälfte aus Quecksilber – ein giftiges Metall. Obwohl die gesundheitlichen Risiken für Patienten mit Amalgamfüllungen als gering eingeschätzt werden, ist die Belastung für die Umwelt durch die Entsorgung von Amalgam ein Hauptgrund für das Verbot.

Neue Standardfüllung: Kunststoff statt Amalgam

Die neue Standardfüllung wird eine zahnfarbene Kunststofffüllung (Komposit) sein. Diese ist bereits im Frontzahnbereich die gängige, zuzahlungsfreie Option. Ab 2025 wird sie auch im Seitenzahnbereich die Kassenleistung sein.

Hier kommen in der Regel selbsthaftende Materialien zum Einsatz, die in mehreren Schichten eingebracht werden. In Ausnahmefällen können auch sogenannte Bulkfill-Komposite, die schneller aushärten, von den Krankenkassen übernommen werden.

Für Patienten, die sich für langlebigere und ästhetisch hochwertigere Materialien wie Keramik oder Gold entscheiden, fallen weiterhin Zuzahlungen an. Diese Materialien werden nicht vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Was ist mit bestehenden Amalgam-Füllungen?

Bereits bestehende Amalgamfüllungen können weiterhin im Mund verbleiben, es sei denn, der Patient wünscht deren Austausch. Sie stellen für die Gesundheit keine Gefahr dar, sollten daher nicht leichtfertig herausgebohrt werden.

 
 
 
 
 
 
 

Amalgam-Füllungen ohnehin auf dem Rückzug

Die Amalgam-Füllung ist im Übrigen schon länger auf dem Rückzug, wie es von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz heißt. Im Jahr 2023 bekamen lediglich 3,5 Prozent der Füllungspatienten eine Amalgam-Variante im Seitenzahnbereich. Das geht aus dem Zahnreport 2024 der Krankenkasse Barmer hervor.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
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