Für alle ohne Bedingungen Krankenkassen bezahlen Fluoridlack für Kinder unter sechs Jahren
Fluoridlack kann die Zähne im besten Fall vor Karies bewahren. Neu ist, dass nun alle Kinder unter sechs Jahren in der Zahnarztpraxis Anspruch darauf haben.
Er soll die Milchzähne vor Karies schützen: Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung ist nun für alle Kinder unter sechs Jahren Kassenleistung. Zweimal im Kalenderhalbjahr haben sie Anspruch darauf, dass der Zahnarzt oder die Zahnärztin ihre Zähne damit behandelt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken (G-BA) hatte diese Neuerung im Januar dieses Jahres beschlossen. Mit dem Erscheinen im Bundesanzeiger ist sie nun zum 24. April in Kraft getreten.
Diese Regelung galt bisher
Bislang war die Frage, wann die Krankenkasse das Auftragen des Fluoridlackes zahlt, an das Kariesrisiko geknüpft. Nur wenn bei Kindern zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr ein hohes Risiko für Karies vorlag, war der Fluoridlack Kassenleistung. Jüngere Kinder - also bis zum 33. Lebensmonat - hatten bislang schon unabhängig vom Kariesrisiko Anspruch darauf.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Nachrichtenagentur dpa