Bundestag schafft Honorardeckel ab Das ändert sich nun für Hausärzte – und Patienten
Überraschende Einigung: Der Bundestag hat die bessere Bezahlung von Hausärzten doch noch beschlossen. Was sich damit für Praxen und Patienten ändert.
Bessere Bedingungen für Hausarztpraxen sollen die Vor-Ort-Versorgung für Millionen Menschen in ganz Deutschland stärker absichern. Darauf zielt ein Gesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), das der Bundestag beschlossen hat. Es regelt finanzielle Anreize und Vereinfachungen und soll so auch mehr Zeit für neue Patienten ermöglichen. "Einen Termin beim Hausarzt zu bekommen, wird endlich wieder deutlich einfacher – insbesondere für gesetzlich Versicherte", versprach Lauterbach.
Krankenkassen und Patientenschützer haben allerdings Zweifel, ob die angepeilten Verbesserungen tatsächlich eintreten. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband sieht in den Maßnahmen einen Fortschritt im Vergleich mit dem Status quo.
Lauterbachs Gesetz in der Nacht beschlossen
Kurz vor der Bundestagswahl hatten sich SPD und Grüne mit ihrem ehemaligen Ampel-Partner FDP noch auf wichtige Punkte eines Gesetzes verständigt, das nach dem Koalitionsbruch zu versanden drohte. Das große Ziel besteht darin, angesichts von 5.000 unbesetzten Hausarztsitzen den Beruf attraktiver zu machen – vor allem auf dem Land oder in ärmeren Vierteln von Großstädten. Ein Überblick über die künftigen Regelungen, die um einige neue Punkte ergänzt wurden:
Bessere Vergütung für Hausärzte
Für Hausärzte werden – wie schon bei Kinderärzten – übliche Obergrenzen bei der Vergütung aufgehoben. Das bedeutet, dass sie Mehrarbeit sicher honoriert bekommen, auch wenn das Budget ausgeschöpft ist. "Jede Leistung wird bezahlt", lautet das Motto. So soll es für Hausärzte auch attraktiver werden, wieder mehr Patienten anzunehmen. Kosten dürfte die Umstellung einen "unteren dreistelligen Millionenbetrag" an Mehrkosten bei den gesetzlichen Krankenkassen, wie das Ministerium schätzt.
Neue Pauschalen für chronisch Kranke
Praxen sollen künftig eine "Versorgungspauschale" für Patienten mit leichten chronischen Erkrankungen und wenig Betreuungsbedarf erhalten. Das soll Einbestellungen in jedem Quartal nur aus Abrechnungsgründen vermeiden und größere Freiräume schaffen. Hausärzte können stattdessen eine bis zu ein Jahr umfassende Pauschale abrechnen. Eine extra "Vorhaltepauschale" können Praxen bekommen, die bestimmte Kriterien erfüllen – zu Haus- und Pflegeheimbesuchen oder "bedarfsgerechten" Sprechzeiten etwa abends.
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Bessere "Lotsenfunktion" erwartet
Die Offensive für bessere Bedingungen soll auch helfen, das Netz bei nahenden Ruhestandwellen zu erhalten. Hausärzte könnten ihre Lotsenfunktion besser und mit weniger Bürokratie wahrnehmen, sagte Lauterbach. "Das senkt die Kosten, überflüssige Facharzttermine fallen weg."
Zwar zeigte sich zuletzt kein Rückgang mehr. Ende 2023 gab es laut Bundesarztregister 51.389 Hausärzte und damit 75 mehr als Ende 2022. Zehn Jahre zuvor waren es aber 52.262. Bei Hausärzten ist der Anteil der Über-60-Jährigen mit 37 Prozent besonders hoch.
Höheres Budget für "Pille danach"
Schon jetzt haben Frauen einen Anspruch auf eine Notfall-Verhütung mit einer "Pille danach" auf Kassenkosten, wenn es Hinweise auf sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung gibt – allerdings bisher mit einer Altersbeschränkung bis zum 22. Geburtstag. Diese Altersgrenze ist nun abgeschafft.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- bundesgesundheitsministerium.de: "Gesetzentwurf"
- tagesschau.de: "Was bringt der Honorargrenzen-Wegfall?"
- Nachrichtenagentur dpa