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Gebäudeenergiegesetz ab 2024: Start der Förderung für Heizungen noch unklar


Wegen Haushaltssperre
Förderungsstart für neue Heizungen 2024 ungewiss

Von dpa
Aktualisiert am 10.12.2023Lesedauer: 2 Min.
Einbau einer Wärmepumpe: Wann 2024 Förderanträge gestellt werden können, ist noch unklar.Vergrößern des BildesEinbau einer Wärmepumpe: Wann 2024 Förderanträge gestellt werden können, ist noch unklar. (Quelle: Doreen Garud/dpa)

Ab Januar gilt das neue Gebäudeenergiegesetz. Ab wann im kommenden Jahr Anträge für den Heizungstausch gestellt werden können, ist noch offen.

Wegen der geltenden Haushaltssperre ist noch nicht klar, wann im neuen Jahr Förderanträge für den Austausch von Heizungen gestellt werden können. Derzeit könne man "über einzelne Programme und Investitionen noch keine präzisen Aussagen machen", teilte das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage mit. Die Bundesregierung ringt derzeit um eine Finanzierung, die im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts steht.

Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung berichtet, Förderanträge nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz könnten wohl frühestens ab 27. Februar 2024 online gestellt und bearbeitet werden. Die Zeitung berief sich dabei auf Angaben aus dem Umfeld der zuständigen staatlichen Förderbank KfW. Das Gebäudeenergiegesetz, besser als Heizungsgesetz bekannt, tritt am 1. Januar in Kraft.

Strengere Regeln für Neubauten

Ab Januar dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein.

Für alle anderen Hauseigentümer gibt es keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Für bestehende Bauten soll eine kommunale Wärmeplanung maßgeblich sein, anhand der Eigentümer entscheiden sollen, was sie machen. Für Großstädte soll die Wärmeplanung ab Mitte 2026 vorliegen und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028.

Anträge zunächst bis Jahresende 2023 möglich

Aus dem Wirtschaftsministerium hieß es, bis zum Jahresende könnten noch Förderanträge zum Heizungstausch gestellt werden. "Ziel ist, dass die Förderung für den Heizungstausch lückenlos auch in 2024 fortgesetzt werden kann." Es geht dabei um die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dazu gehören alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern.

Das Bundesverfassungsgericht hatte es Mitte November für unzulässig erklärt, für Corona-Folgen geplante Kredite in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) umzuschichten. So entstand eine Finanzlücke von 60 Milliarden Euro. Für den Bundesetat 2024 geht es um 17 Milliarden Euro.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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