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Rente mit 63: Wie geht es mit der beliebten Frührente weiter?


Abschaffen oder behalten?
"Rente mit 63": So geht es mit ihr weiter


Aktualisiert am 11.04.2025Lesedauer: 3 Min.
Paar am Laptop: Die vorgezogene Altersrente ohne Abschläge steht immer wieder zur Diskussion.Vergrößern des Bildes
Paar am Laptop: Die vorgezogene Altersrente ohne Abschläge steht immer wieder zur Diskussion. (Quelle: Riska/getty-images-bilder)
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Vielen Ökonomen ist sie ein Dorn im Auge: die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren. Das sagt der Koalitionsvertrag zur beliebten Frührente.

Zu teuer, zu ungenau, nicht mehr zeitgemäß – ginge es nach dem Willen der meisten Wirtschaftswissenschaftler, wäre die abschlagsfreie "Rente mit 63" längst Geschichte. Denn ihr Ende würde das Rentensystem deutlich entlasten. In der Bevölkerung ist ein Aus jedoch unbeliebt. Wie also geht es unter der künftigen Bundesregierung mit der Rente für besonders langjährig Versicherte weiter?

"Rente mit 63": Das planen Union und SPD

"Ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren wird auch künftig möglich bleiben" – das ist der eine Satz, der sich im Koalitionsvertrag von Union und SPD zur vorgezogenen Altersrente ohne Abschläge findet. Mit anderen Worten: An der Rente für besonders langjährig Versicherte wird nicht gerüttelt.

Allerdings lässt diese Formulierung Spielraum für Reformen – zumindest theoretisch. Denn die Zahl der Beitragsjahre entscheidet nicht allein darüber, ob Sie diese Altersrente beziehen können. Sie müssen auch ein bestimmtes Alter erreicht haben. Dass Schwarz-Rot an dieser Schraube dreht, ist dennoch unwahrscheinlich. Denn die Altersgrenze für die abschlagsfreie Frührente erhöht sich derzeit noch parallel zum steigenden regulären Renteneintrittsalter – und das wollen Union und SPD definitiv nicht antasten. Ein gewisser Abstand zu dieser Altersgrenze müsste also gewahrt bleiben, damit die Rente für besonders langjährig Versicherte weiter ihren Zweck als Frührente erfüllen kann.

Eine "Rente mit 63" ist diese vorgezogene Altersrente übrigens schon lange nicht mehr, auch wenn sie umgangssprachlich weiter so genannt wird. Nur die Geburtsjahrgänge vor 1953 konnten mit 63 abschlagsfrei in den Ruhestand gehen. Für alle anderen steigt die Altersgrenze an, bis sie ab dem Jahrgang 1964 sozusagen eine "Rente mit 65" geworden sein wird.

Welche Altersgrenze für Ihren Jahrgang gilt, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

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Zuletzt wollten deutlich mehr Menschen eine abschlagsfreie Frührente beziehen. Nach Daten der Deutschen Rentenversicherung beantragten im Jahr 2023 etwa 296.500 Beschäftigte erfolgreich diese Rentenart – etwa 38.000 oder knapp 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Demgegenüber stieg die Zahl der bewilligten Anträge auf reguläre Altersrente nur um gut 11 Prozent. Die wachsenden Zahlen sind ein Hinweis darauf, dass nun die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen.

Die "Rente mit 63" ist übrigens nicht zu verwechseln mit der Rente für langjährig Versicherte, für die Sie nur 35 Beitragsjahre gesammelt haben müssen. Dabei handelt es sich ebenfalls um eine vorgezogene Altersrente, allerdings werden dabei Abschläge fällig – Ihre Rente wird also dauerhaft gekürzt. Der Name "Rente mit 63" wäre allerdings deutlich passender: Denn diese Frührente kann tatsächlich jeder bereits ab 63 Jahren beziehen. Lesen Sie hier mehr dazu, wie die beiden vorgezogenen Altersrenten funktionieren.

Dabei gilt: Pro Monat, den Sie vor Ihrer Regelaltersgrenze in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent Ihrer Rente abgezogen. Da für verschiedene Jahrgänge verschiedene Regelaltersgrenzen gelten, fallen auch die maximal möglichen Abschläge unterschiedlich hoch aus. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick.

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Die Rente für langjährig Versicherte ist trotz der Abschläge beliebt. Nach Zahlen der Deutschen Rentenversicherung gingen 2023 rund 270.000 Menschen neu auf diese Art in Rente.

Der Koalitionsvertrag trifft zu dieser Rentenart keine Aussage. Das war im Dokument mit den Verhandlungsergebnissen der Arbeitsgruppe "Arbeit und Soziales" noch anders: Hier hatte die Union die Forderung aufgestellt, das Mindestalter schrittweise zu erhöhen, bis diese vorgezogene Altersrente ebenfalls erst ab 65 Jahren beantragt werden kann – so wie die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren. Auch die Höhe der Abschläge hatte die Union neu berechnen wollen.

Es könnte also sein, dass diese beiden Vorschläge im Laufe der schwarz-roten Regierungskoalition noch einmal vonseiten der Union zur Diskussion gestellt werden – dann aber wohl auf Kosten des Koalitionsfriedens.

Verwendete Quellen
  • Koalitionsvertrag von Union und SPD
  • Verhandlungsergebnisse der Arbeitsgruppe 5 "Arbeit und Soziales"

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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