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Deutsche Bahn, Steuererklärung, Masken: Das ändert sich im Dezember


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Von Masken bis Zügen
Das alles ändert sich ab Dezember


Aktualisiert am 01.12.2020Lesedauer: 4 Min.
Ein Apotheker verkauft FFP2-Masken (Archivbild): Besonders gefährdete Menschen sollen für den Winter günstigere FFP2-Masken bekommen.Vergrößern des Bildes
Ein Apotheker verkauft FFP2-Masken (Archivbild): Besonders gefährdete Menschen sollen für den Winter günstigere FFP2-Masken bekommen. (Quelle: Oliver Langel/imago-images-bilder)

Der Dezember startet genauso trist wie der November endet? Nicht ganz. Denn es gibt auch noch gute Nachrichten: Was sich im neuen Monat alles ändert und welche Fristen Sie auf keinen Fall verpassen sollten.

2020 neigt sich bereits dem Ende entgegen und doch kommt es einem so vor, als hätte sich seit dem Frühjahr kaum etwas getan: Lockdown, Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen – die Corona-Pandemie hat Deutschland noch immer fest im Griff. Der Dezember bringt aber nicht nur neue Regeln im Kampf gegen die Viruskrise.

Besitzer von Holzöfen müssen sich gegebenenfalls sputen, Hausverkäufer neue Kosten tragen und jeder Steuerzahler sollte einmal in sich gehen, was er dieses Jahr besser noch tun sollte. Freuen dürfen sich hingegen Bahnreisende – und der Corona-Risikogruppe macht der Bund ein Schnäppchenangebot.

Günstigere FFP2-Masken für gefährdete Personen

Besonders gefährdete Personen wie Alte und Kranke bekommen ab Dezember vergünstigte FFP2-Masken – 15 Stück pro Person. Rechnerisch ist das also eine Maske pro Winterwoche, die die Risikogruppe gegen eine geringe Eigenbeteiligung erhalten soll. Die restlichen Kosten übernimmt der Bund. Den Sonderpreis gibt es für Über-65-Jährige und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen.

Mehr Fernzüge auf wichtigen Strecken

Mitte Dezember wechselt die Deutsche Bahn ihren Fahrplan – und schafft damit auch mehr Auswahl auf wichtigen Bahnstrecken. Ab dem 13. Dezember wächst das tägliche Sitzplatzangebot im Fernverkehr um 13.000 auf 213.000 Plätze.

So sollen tagsüber zwischen Hamburg und Berlin Fernzüge im Halbstundentakt fahren. Wachsen soll auch das direkte ICE-Angebot zwischen Bonn und Berlin. Außerdem soll der Eurocity-Express zwischen München und Zürich Reisende vom Flugzeug auf die Schiene locken.

Allerdings erhöht die Bahn mit dem Winterfahrplan auch die Preise im Fernverkehr. Flex-Tickets werden um 1,5 Prozent teurer, bei Streckenzeitkarten sowie der BahnCard 100 steigen die Preise im Schnitt um 1,9 Prozent. An den Super-Sparpreisen, Sparpreisen, Bahncards 25 und 50 ändert sich nichts.

Beim Konkurrenten Flixtrain tut sich ebenfalls zum 13. Dezember etwas in Sachen Verbindungen. Die Züge des privaten Anbieters auf der Strecke Köln-Hamburg werden erstmals auch in Bremen halten. Die Züge zwischen Köln und Berlin stoppen künftig auch in Stendal, Gütersloh und Hamm.

Alte Holzöfen austauschen

Für Besitzer von Öfen, die vor 1995 errichtet wurden, heißt es Ende des Jahres unter Umständen Abschied nehmen. Denn alte Kamin- und Kachelöfen, aber auch Heizkamine für Festbrennstoffe wie Holzscheite, Pellets, Hackschnitzel oder Kohle überschreiten in vielen Fällen den in der Bundes-Immissionsschutzverordnung festgelegten Schadstoffausstoß.

Stößt der alte Ofen zu viel Feinstaub aus, haben Sie zwei Möglichkeiten: modernisieren oder austauschen. Wer noch nicht aktiv geworden ist, sollte sich beeilen. Denn die Betriebe haben viel zu tun, es muss mit Wartezeiten gerechnet werden.

Betroffen sind:

  • ummauerte Feuerstätten mit einem industriellen Heizeinsatz
  • und einer Leistung von mindestens vier Kilowatt,
  • die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden
  • und deren Emissionswerte für Feinstaub 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas
  • und für Kohlenmonoxid vier Gramm pro Kubikmeter überschreiten.

Diese Anlagen müssen eine verschließbare Tür haben. Das bedeutet: Raumheizer wie Schwedenöfen, die nicht über eine Ummauerung verfügen, müssen ebenfalls nachgerüstet werden.

Offene Kamine, handwerklich errichtete Grundöfen und Kochherde sowie geschlossene Kamine, die auch im offenen Zustand betrieben werden dürfen, sind hingegen ausgenommen. Das gilt ebenfalls für historische Kaminöfen, die nachweislich vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden und nach wie vor an der gleichen Stelle im Haus stehen.

Maklerkosten auch für Verkäufer von Immobilien

Die Wohnungssuche kostet Nerven. Wer sich das ersparen möchte, kann einen Makler damit beauftragen, die passende Bleibe zu finden. Bisher musste derjenige, der den Makler beauftragt hat, ihn auch bezahlen. Doch ab dem 23. Dezember ändert sich das.

Ab dann gilt: Wer einen Makler beauftragt, muss mindestens die Hälfte der Maklerprovision selbst tragen. Auch Verkäufer müssen sich dann an den Kosten für einen Immobilienmakler beteiligen.

Neu ist auch: Der Maklervertrag bedarf künftig einer Textform – eine mündliche Absprache reicht nicht mehr aus. Und eine Provision müssen Sie erst dann zahlen, wenn Sie auch einen Kaufvertrag geschlossen haben.

Ehegattensplitting fürs volle Jahr beantragen

Wer ohnehin bald das Ja-Wort vor dem Standesamt plant, sollte dies noch bis zum 31. Dezember erledigen. Denn dann können Sie in der Steuererklärung für das Jahr 2020 das Ehegattensplitting für das komplette Jahr beantragen. Das kann sich lohnen, wenn ein Ehepaar unterschiedlich hohe Einkünfte hat.

Wer erst im Januar 2021 zum Standesamt geht, bekommt das Splitting dann erst für das kommende Jahr. Wichtig zu beachten: Die kirchliche Trauung hat keinen Einfluss auf die Steuerberechnung.

Steuererklärung 2016 noch abgeben

Arbeitnehmer, die keine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, können das freiwillig tun, um zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt erstattet zu bekommen – und zwar vier Jahre rückwirkend. Für das Steuerjahr 2016 läuft die Frist also zum Jahresende 2020 endgültig ab.

Entscheidend sei, dass die Steuererklärung bis spätestens Mitternacht am 31. Dezember 2020 im Briefkasten des zuständigen Finanzamtes liegt, erläutert Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine BVL. "Einfacher lässt sich die Frist einhalten, wenn eine Elster-Steuererklärung mit digitaler Signatur eingereicht wird."

Die Abgabe einer freiwilligen Einkommensteuererklärung lohnt sich Rauhöft zufolge beispielsweise bei hohen Werbungskosten oder anderen steuermindernden Aufwendungen oder bei größeren Lohnschwankungen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Bundesregierung
  • Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
  • Pressemitteilung Deutsche Bahn
  • Bund der Steuerzahler
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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