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Agentur für Arbeit: Tausende Arbeitslose erhalten keine Leistungen


Mehr als jeder fünfte
Tausende Arbeitslose erhalten keine Leistungen

Aktualisiert am 11.08.2019Lesedauer: 2 Min.
Agentur für Arbeit: Mehr als jeder fünfte Betroffene im Bereich der Arbeitslosenversicherung hat im vergangenen Jahr keine Leistungen erhalten.Vergrößern des Bildes
Agentur für Arbeit: Mehr als jeder fünfte Betroffene im Bereich der Arbeitslosenversicherung hat im vergangenen Jahr keine Leistungen erhalten. (Quelle: Christian Schroedter/imago-images-bilder)
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Kein Geld vom Amt: Das hieß es für über ein Fünftel der Arbeitslosen in Deutschland. Die Bundesagentur für Arbeit erklärt, warum so viele Menschen keine Leistungen bekommen.

Rund 172.000 Arbeitslose mussten im vergangenen Jahr ohne Geldleistungen auskommen. Das war mehr als jeder fünfte Betroffene im Bereich der Arbeitslosenversicherung, wie aus einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervorgeht, auf die die Linke im Bundestag aufmerksam macht. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sabine Zimmermann, sagte: "Für viele Menschen greift der Schutz der Arbeitslosenversicherung nicht."

Wer keine Leistungen erhält

Wie eine Sprecherin der BA erläuterte, handelt es sich unter anderem um Menschen, die noch keine Anwartschaft auf Arbeitslosengeld erworben haben. Es zählen auch Menschen dazu, bei denen die Bezugsdauer für Arbeitslosengeld abgelaufen ist und die deshalb in das Hartz-IV-System fallen würden, die aber dafür nicht bedürftig genug sind. Dies kann etwa aufgrund des Partnereinkommens im Haushalt der Fall sein.

Die Zahl der Arbeitslosen ohne Leistung ist in den vergangenen Jahren gesunken. 2017 lag sie bei rund 192.000, im Jahr davor bei 201.000. Im vergangenen Jahr waren 95.975 dieser sogenannten Nichtleistungsempfänger Männer, 76.031 Frauen.

Zugang zu Arbeitslosengeld I ist bereits erleichtert worden

Zimmermann forderte, die Zahl der Betroffenen müsse auch durch politische Schritte weiter gesenkt werden. "Der Zugang zur Arbeitslosenversicherung muss erleichtert und die Schutzfunktion verbessert werden."

Bereits zum Jahreswechsel wurde der Zugang zum Arbeitslosengeld I erleichtert. Seither müssen Arbeitslose binnen 30 Monaten mindestens 12 Monate Beiträge gezahlt haben. Zimmermann forderte, diese Rahmenfrist, in der die Anwartschaft erworben wird, müsse auf 36 Monate ausgedehnt werden. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld sollte bereits nach 4 Monaten Beitragszeit entstehen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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