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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Rechte bei Pflege Wer zahlt die Putzfrau bei Pflegestufe?

Pflegebedürftigkeit kann für jeden ein Thema werden. Das bedeutet auch, dass eine Putzfrau nötig sein kann. Doch wer zahlt diese?
Ob Unfall, Krankheit oder das Alter, all diese Situationen können dazu führen, dass das tägliche Leben stark eingeschränkt wird. Das gilt besonders für die Arbeiten im eigenen Haushalt, wie Kochen, Putzen, Waschen oder Ähnliches. Ob die Betroffenen Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben? Wir klären auf.
Anspruch auf Haushaltshilfen
Um Anspruch auf eine Haushaltshilfe zu haben, ist das Vorhandensein eines Pflegegrades erforderlich, unabhängig welcher Grad. Die zweite Voraussetzung ist, dass der Anbieter solcher Dienstleistungen im jeweiligen Landesrecht anerkannt ist. Es muss sich dabei demnach um ein Unternehmen für haushaltsnahe Dienstleistungen handeln, das in dem jeweiligen Bundesland als Pflegedienstleister zugelassen ist.
Sind diese Bedingungen erfüllt, besteht ein Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von derzeit 131 Euro. Dieser Betrag kann bei einem anerkannten Pflegedienstleister für eine Hilfe im Haushalt verwendet werden. Er hat die Besonderheit, dass er angespart werden kann, sollte in einem Monat nicht die volle Summe benötigt werden.
Beispiel:
Die monatlichen Kosten der Haushaltshilfe betragen 300 Euro, davon werden 131 Euro aus dem Entlastungsbetrag erbracht. Verbringt die pflegebedürftige Person acht Wochen bei einem ihrer Kinder, ist während dieser Zeit eine Haushaltshilfe nicht erforderlich. Der ihr für diesen Zeitraum zustehende Betrag von 262 Euro kann für die nächsten Monate verwendet werden.
- Einstufung in Pflegegrade: Wie wird die Pflegebedürftigkeit ermittelt?
- Tipps für Betroffene: Darf der Pflegegrad zurückgestuft werden?
Besonderheiten ab dem Pflegegrad zwei
Hier wird zusätzlich ein Betrag für Pflegesachleistungen gezahlt, dieser steigt mit jedem weiteren Pflegegrad. Hierbei handelt es sich um einen Kostenzuschuss für ambulante Dienstleistungen zur Grundpflege. Darunter fallen auch Hilfen für den Haushalt, insbesondere die Reinigung der Wohnung.
40 Prozent dieser Pflegesachleistungen können umgewandelt und beispielsweise für Haushaltshilfen verwendet werden.
Haushaltshilfe ohne Pflegegrad
Es können Situationen entstehen, die nur vorübergehend zu Einschränkungen führen und keine andere Person die Arbeiten im Haushalt übernehmen kann. Beispiele hierfür können Operationen oder Krankenhausaufenthalte sein. Dann besteht für vier Wochen Anspruch auf eine Haushaltshilfe.
- pflege.de: "Ratgeber"
- Sozialgesetzbuch: "Soziale Pflegeversicherung"