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BGH: Klagen der Umwelthilfe kein Rechtsmissbrauch


Letzte Instanz
BGH: Klagen der Umwelthilfe kein Rechtsmissbrauch

Von dpa
Aktualisiert am 04.07.2019Lesedauer: 3 Min.
Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe Jürgen Resch: Kläger werfen der Deutschen Umwelthilfe vor, rechtsmissbräuchlich Profit aus ihren Klagen zu schlagen.Vergrößern des Bildes
Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe Jürgen Resch: Kläger werfen der Deutschen Umwelthilfe vor, rechtsmissbräuchlich Profit aus ihren Klagen zu schlagen. (Quelle: Marijan Murat/dpa)

Kläger warfen der Umweltorganisation unter anderem vor, rechtsmissbräuchlichen Profit aus ihrer Arbeit zu schlagen. Auf Dieselfahrverbote hat das Urteil indirekt Auswirkungen.

Kritiker schimpfen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gern einen "Abmahnverein" – aber schlägt die Organisation aus ihrem Status als Verbraucherschutzverband wirklich rechtsmissbräuchlich Profit? Darüber hat am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden und sagt: Es ist kein Rechtsmissbrauch. (Az. I ZR 149/18)

Wieso darf die Umwelthilfe klagen?

Die Umwelthilfe gehört wie der Deutsche Mieterbund oder die Verbraucherzentralen zu den klageberechtigten Verbraucherschutzverbänden. Voraussetzung dafür ist, dass ein Verband auf der vom Bundesamt für Justiz geführten Liste "qualifizierter Einrichtungen" steht.

Laut der Bundesbehörde werden auf Antrag Vereine unter bestimmten Voraussetzungen eingetragen, "zu deren satzungsmäßigen Aufgaben es gehört, Interessen der Verbraucher durch nicht gewerbsmäßige Aufklärung und Beratung wahrzunehmen". Ob die Bedingungen erfüllt sind, wird vom Bundesamt auch regelmäßig überprüft.

Was ist der Hintergrund der BGH-Verhandlung?

Der Geschäftsführer mehrerer Autohäuser im Raum Stuttgart warf der Umwelthilfe vor, es bei diesen Klagen unzulässigerweise vorrangig auf finanziellen Gewinn abgesehen zu haben. Er hat die Frage bis vor den BGH gebracht, nachdem auch seine Firma von der DUH abgemahnt wurde.

Der Verband bemängelte, dass der Händler in einer Internetwerbung für einen Neuwagen beim Kraftstoffverbrauch und den Kohlendioxidemissionen lediglich auf einen Leitfaden im Autohaus hinwies. Die Umwelthilfe sah darin eine unzureichende Verbraucherinformation.

Der Autohändler hielt die Klage für unbegründet und für rechtsmissbräuchlich. Das Landgericht und das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart gaben der Umwelthilfe allerdings recht. Zur Frage des Rechtsmissbrauchs ließ das OLG aber die Revision zu, über die nun der Bundesgerichtshof entschieden hat.

Sind Gewinne der Umwelthilfe zulässig?

Die Gegenseite warf der Umwelthilfe außerdem vor, mit den Überschüssen aus ihren Klage- und Abmahnaktivitäten politische Kampagnen querzufinanzieren. Der Vorsitzende Richter Thomas Koch hatte damals gesagt, dass Gewinne erzielt werden, sei für sich allein noch kein Indiz für rechtsmissbräuchliches Verhalten.

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Die Anwälte des Verbands verwiesen im April in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof darauf, dass Überschüsse vor allem in Aufklärungskampagnen flössen. Die Umwelthilfe gehe ihren satzungsgemäßen Aufgaben nach und arbeite gemäß den Vorgaben. In den Vorinstanzen hatte ein Anwalt der Umwelthilfe die Angriffe als politisch motiviert bezeichnet.

Umwelthilfe zeigt sich erleichtert

Die Deutsche Umwelthilfe hat die Bestätigung ihrer Klageberechtigung mit Erleichterung aufgenommen. "Das hätte bedeutet, dass wir ein ganz, ganz wichtiges Instrument zur Durchsetzung des ökologischen Verbraucherschutzes verloren hätten, und zwar nicht nur als Deutsche Umwelthilfe, sondern als Zivilgesellschaft", sagte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Wir kontrollieren nicht Geringfügigkeiten, sondern nur schwerwiegende Verstöße."

Resch nannte das Urteil auch "eine deutliche Ohrfeige für den Staat". "Schwerwiegende Verstöße gegen Umwelt- und Klimaschutz müssen unmittelbar vom Staat geahndet werden", forderte er. Dann würde die Umwelthilfe sich auch mit Freuden aus diesem Bereich zurückziehen.

Geht es in der Verhandlung auch um Dieselfahrverbote?

In der BGH-Verhandlung ging es nicht um die Dieselverfahren vor den Verwaltungsgerichten. Mehrere Gerichte hatten nach Klagen der Umwelthilfe Fahrverbote angeordnet. Vor dem Bundesgerichtshof geht es darum höchstens indirekt, weil ein Urteil Auswirkungen auf das Vorgehen der Umwelthilfe insgesamt haben könnte.

Nach eigenen Angaben mahnt die Umwelthilfe jede Woche etwa 30 Verstöße ab und führt rund 400 Gerichtsverfahren im Jahr. Daraus erzielte die DUH zuletzt gut ein Viertel ihrer Einnahmen, laut jüngstem Jahresbericht waren das 2017 knapp 2,2 Millionen Euro.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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