Gericht bestätigt Absetzbarkeit Erschließungskosten steuerlich absetzen
Wichtig zu wissen: Die Erschließungskosten für ihr Grundstück können Eigentümer von der Steuer absetzen. Die Steuerermäßigung für haushaltnahe Dienstleistungen muss auch dann gewährt werden, wenn die Arbeiten auf einer öffentlichen Straße vor dem Grundstück erbracht werden.
Wie der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) mitteilt, entschied dies das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Az.: 7 K 7310/10). Gegen dieses Urteil wurde Revision zugelassen.
Finanzamt verweigerte das Absetzen der Erschließungskosten
In dem Fall wohnten die Kläger in einem Haus, das durch einen Brunnen mit Trinkwasser versorgt wurde. Das Abwasser wurde über eine Grube entsorgt. Dann schloss die Gemeinde das Grundstück der Kläger an die zentrale Wasserversorgung an. Dafür berechnete sie ihnen rund 1500 Euro. Diesen Betrag machten die Eheleute als haushaltsnahe Dienstleistung in ihrer Steuererklärung geltend. Das Finanzamt berücksichtigte die Aufwendungen allerdings nicht.
Gericht bestätigte Absetzbarkeit von Erschließungskosten
Die Klage gegen diese Entscheidung hatte Erfolg: Der Anschluss des Grundstücks stelle in diesem Fall eine Modernisierung dar, befanden die Richter. Die Steuerermäßigung ist nicht auf Leistungen beschränkt, die innerhalb der Grundstücksgrenzen erbracht werden. Erschließungsleistungen seien auch begünstigt, soweit die Arbeiten auf öffentlichem Straßenland vor dem Grundstück durchgeführt wurden.