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Steuererklärung auf den letzten Drücker: Heute läuft die Frist ab


Auf den letzten Drücker
Frist für Steuererklärung läuft ab

Von dpa, sm

Aktualisiert am 31.07.2019Lesedauer: 2 Min.
Frau blickt auf Unterlagen: Steuerpflichtige sollten sich beeilen. Am 31. Juli endet die Abgabefrist für die Steuererklärung.Vergrößern des Bildes
Frau blickt auf Unterlagen: Steuerpflichtige sollten sich beeilen. Am 31. Juli endet die Abgabefrist für die Steuererklärung. (Quelle: fizkes/getty-images-bilder)

Die Uhr tickt: Steuerpflichtige sollten sich beeilen, denn heute läuft die Frist für die Abgabe der Steuerklärung ab. In welchen Fällen es eine Verlängerung der Abgabefrist geben kann oder Unterlagen nachgereicht werden können.

Bislang galt der 31. Mai als Stichtag für die Abgabe der Einkommensteuererklärung. Ab dem Steuerjahr 2018 hat jeder zwei Monate mehr Zeit. Doch auch die gehen einmal zu Ende. Bis spätestens 31. Juli um 24.00 Uhr müssen die Dokumente beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

Wer muss die Frist auf jeden Fall einhalten?

Arbeitnehmer, die neben dem Gehalt weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr erzielen, müssen eine Steuererklärung abgeben. Das gilt auch für den Fall, wenn Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I oder Krankengeld von mehr als 410 Euro bezogen wurden.

Eine Abgabepflicht besteht ebenfalls, wenn ein zusätzlicher Freibetrag für erhöhte Werbungskosten oder andere Aufwendungen beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde. Auch ein zweites Arbeitsverhältnis mit der Steuerklasse VI führt zur Abgabepflicht. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner müssen tätig werden, wenn ihr Lohn nach den Steuerklassenkombinationen III/V oder IV mit Faktor besteuert wurde.

Reicht es, den Mantelbogen abzugeben?

Im Grunde reicht das erst einmal aus. Aber man sollte auch die Anlage abgeben, in der die Einkünfte aufgeführt werden. Für Arbeitnehmer ist das die Anlage N. Dazu müssen nur die Angaben aus der vom Arbeitgeber übermittelten elektronischen Lohnsteuerbescheinigung übernommen werden.

Wer nur den Mantelbogen einreicht, sollte die übrigen Unterlagen umgehend, also am besten innerhalb von 14 Tagen nachreichen. Im Zweifel fordert auch das Finanzamt dazu auf.

Kann man auch Aufschub bekommen?

Ja. Eine Fristverlängerung ist möglich – aber in der Regel nur in Ausnahmefällen. Ist absehbar, dass der Termin nicht eingehalten werden kann, sollte man die Verlängerung am besten schriftlich beantragen, den Antrag begründen sowie einen neuen Termin nennen. Wichtig ist, sich die Verlängerung ebenfalls schriftlich bestätigen zu lassen.

Als Gründe für eine Verlängerung der Abgabefrist gelten zum Beispiel Krankheit, fehlende Belege oder ein Umzug. Anspruch auf Fristverlängerung besteht jedoch nicht. Hier kommt es auf die Kulanz des zuständigen Finanzamtes an.

Und wenn die Steuererklärung dennoch nicht abgeben wird?

Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festlegen. Je später die Unterlagen eingereicht werden, desto teurer wird es. Der Säumniszuschlag beläuft sich auf bis zu zehn Prozent des festgesetzten Steuerbetrages – maximal jedoch 25.000 Euro.

Steuerzahler, die trotz Aufforderung ihre Steuererklärung nicht abgeben, werden vom Finanzamt festgesetzt. Dabei schätzt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlage und das in der Regel nicht zum Vorteil des säumigen Steuerzahlers.

Und wenn ein Steuerberater die Erklärung macht?

Eine längere Frist gibt es, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein hilft. War der letzte Termin für die Erklärung 2017 noch der 31. Dezember 2018, kann die Steuererklärung für 2018 nun bis Ende Februar 2020 abgegeben werden, wenn ein Berater dabei mitwirkt. Und da das Jahr ein Schaltjahr sein wird, bleibt bis zum 29. Februar 2020 Zeit.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine (BVL)
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