Kommission stellt Reform vor Das sind die Vorschläge für die Rente nach 2025
Knapp zwei Jahre lang hat die Rentenkommission Vorschläge erarbeitet. Das Problem ist: Immer weniger Beitragszahler kommen auf immer mehr Rentner. Wie soll das gelöst werden? Ein Überblick über die Ideen.
Inhaltsverzeichnis
- Wo liegt das Problem?
- Spielt das Coronavirus bereits eine Rolle?
- Was schlägt die Kommission für das Rentenniveau vor?
- Wo soll der Beitragssatz liegen?
- Was ist mit der Regelaltersgrenze?
- Welche Änderungen könnte es bei der privaten und betrieblichen Altersvorsorge geben?
- Sollen Beamte künftig gesetzliche Rente bekommen?
- Wie geht es jetzt weiter?
- Was passiert, wenn die Ausweitung der Altersvorsorge bis 2025 scheitert?
Was wird einmal aus meiner Rente? Eine Frage, die nicht nur die Millionen Arbeitnehmer jetzt beschäftigt – sondern vor allem die, die noch kommen. Das Kernproblem der Rentenversicherung ist nämlich: Das Verhältnis Rentner und Beitragszahler verschiebt sich zulasten der jüngeren Generation.
Bis 2025 sind die Rentenfinanzen noch stabil. Doch was kommt danach? Um diese Frage sollte sich die Rentenkommission kümmern. Nach knapp zwei Jahren liefern die Experten nun ab. Ein Überblick:
Wo liegt das Problem?
Im Sommer steigen die Renten wieder kräftig: In Westdeutschland um 3,45 Prozent, im Osten um 4,20 Prozent. Doch das System steht unter Druck. Millionen "Babyboomer" der geburtenstarken Jahrgänge von 1955 bis 1969 drängen in die Rente.
- Richtig vorsorgen: Was Sie mit Ihrer Renteninformation tun sollten
- Wichtiges Rentenwissen: Wie berechne ich Rentenpunkte?
Zugleich haben viele Ältere immer länger etwas von ihren Ruhestandsbezügen. Und bei den Einnahmen der Rentenkasse wird es zusehends schwieriger. Kamen 2016 noch 48 Rentner auf 100 Beitragszahler, dürften es 2045 nach einer Modellrechnung der Deutschen Rentenversicherung 70 sein. Das lenkt den Blick auf das Rentenniveau, und wie es durch politische Eingriffe zu stützen wäre.
Deshalb wurde eine Rentenkommission eingesetzt, die Vorschläge erarbeiten sollte. Das Gremium besteht aus je zwei Vertretern von CDU und SPD, einem Vertreter von CSU, Gewerkschaften und Arbeitgebern sowie drei Wissenschaftlern.
Spielt das Coronavirus bereits eine Rolle?
Nein. Die Berechnungen anhand derer die Kommission ihre Vorschläge erarbeitet hat, fanden vor dem wirtschaftlichen Einbruch als Folge des Coronavirus statt. Welche Auswirkungen etwa ein sinkendes Lohnaufkommen hat, ist noch nicht bezifferbar.
Was schlägt die Kommission für das Rentenniveau vor?
Die Experten empfehlen weiterhin "Haltelinien". Beim Rentenniveau gibt es eine solche nach unten.
Was ist das Rentenniveau?
Das Rentenniveau zeigt, wie sich eine Standardrente nach 45 Beitragsjahren zum Entgelt eines Durchschnittsverdieners verhält. Sinkt es, heißt das aber nicht, dass die individuell gezahlte Rente sinkt – sondern dass sie langsamer steigt als die Verdienste.
Bis 2025 soll das Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent gehalten werden – danach aus Sicht der Kommission zwischen mindestens 44 und 49 Prozent. Zur Verdeutlichung: Ein Rentner soll nach 45 Jahren Durchschnittsverdienst also mindestens 44 Prozent eines in seinem Ruhestand aktuellen Durchschnittslohns erhalten. Damit wird in Kauf genommen, dass die Renten langsamer steigen könnten als die Löhne.
- Meine Altersvorsorge: Lohnt sich die private Rentenversicherung noch?
- Rentenbesteuerung: Ab wann muss ich als Rentner Steuern zahlen?
Die Kommission rät bei den Berechnungen zudem zu einer neuen Bezugsgröße zum Schutz der Rentner. So soll der Abstand einer verfügbaren Standardrente zum durchschnittlichen Bedarf der Grundsicherung im Alter angezeigt werden.
Wo soll der Beitragssatz liegen?
Eine "Haltelinie" sollte es auch bei den Beiträgen weiter geben, rät das Gremium – aber nach oben. Aktuell liegt der Satz bei 18,6 Prozent des Bruttolohns, wovon die Hälfte der Arbeitgeber trägt. Schon beschlossen ist, dass bis zum Jahr 2025 die 20-Prozent-Marke nicht überschritten werden soll.
- Altersvorsorge: So gehen Sie gegen einen falschen Rentenbescheid vor
Für danach empfiehlt die Kommission nun, dass der Beitragssatz zwischen 20 und 24 Prozent liegen soll. Es soll zudem eine neue Bezugsgröße für künftige Festlegungen geben: Zum Schutz der Beitragszahler sollen die gesamten Sozialversicherungsbeiträge und außerdem noch gesetzlich vorgeschriebene Vorsorgeaufwendungen mit in die Berechnung fließen.
Was ist mit der Regelaltersgrenze?
Die Kommission empfiehlt, dass ein neu zu schaffender Alterssicherungsbeirat im Jahr 2026 eine Einschätzung abgibt, "ob und in welcher Weise die Anhebung der Altersgrenzen erforderlich und vertretbar ist". Am gesetzlichen Renteneintrittsalter von 67 Jahren ab dem Jahr 2031 soll sich vorerst nichts ändern.
- Steuererklärung für Rentner: So mindern Sie die Steuerlast
- Renteneintrittsalter: Wann Sie in Rente gehen können
Erst ab der Regelaltersgrenze kann eine Rente ohne Abschläge bezogen werden. Das tatsächliche Renteneintrittsalter liegt derzeit bei 64 Jahren.
Welche Änderungen könnte es bei der privaten und betrieblichen Altersvorsorge geben?
Nicht nur von Verbraucherschützern kommt seit längerem Kritik an Riester-Verträgen, von denen eher die Finanzbranche profitiere. Da private wie betriebliche Vorsorge stagnieren, sieht die Kommission ebenfalls Handlungsbedarf – aber im bestehenden Rahmen. Sie schlägt vor, Förderinstrumente zu verstärken. Für Riester-Verträge könnte so eine staatliche Online-Plattform für provisionsfreie Angebote kommen.
Sollen Beamte künftig gesetzliche Rente bekommen?
Eine Einbeziehung der Staatsdiener in die Rentenversicherung empfiehlt die Kommission nicht. Im Bericht des Gremiums heißt es, dies diene einer nachhaltigen Finanzierung voraussichtlich eher nicht. Die Einbeziehung könnte zwar Entlastung bringen, dem stünden langfristig aber hohe zusätzliche Rentenleistungen gegenüber.
Wie geht es jetzt weiter?
Bundessozialminister Hubertus Heil will noch in diesem Jahr Vorschläge für eine langfristige Rentenreform vorlegen. Das kündigte der SPD-Politiker am Freitag in Berlin an. Er werde die Vorschläge der Kommission jetzt auswerten und auf deren Basis gesetzgeberische Vorschläge machen.
Zugleich sagte Heil, dass das Rentenniveau auch nach 2025 bei mindestens 48 Prozent bleiben müsse. Sein Ziel sei es, dass noch in dieser Legislaturperiode die Weichen für die Rentenversicherung über 2025 hinaus gestellt würden.
Was passiert, wenn die Ausweitung der Altersvorsorge bis 2025 scheitert?
Wenn eine Ausweitung der Altersvorsorge bis 2025 nicht gelingt, soll die Regierung eine Vorsorgepflicht prüfen. Die Beiträge dafür sollen sich in dem Fall Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen. "Entsprechende Vorschläge sollen bis 2025 entwickelt werden, um bei Bedarf zügig handeln zu können", sagte Unions-Vize-Fraktionschef Hermann Gröhe.
- Nachrichtenagenturen dpa, Reuters und AFP