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Rentenbescheid verstehen und auf Fehler prüfen: So geht's


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Meine Altersvorsorge
So gehen Sie gegen einen falschen Rentenbescheid vor


Aktualisiert am 23.02.2021Lesedauer: 5 Min.
Ein Rentenbescheid: Diesen Brief der Deutschen Rentenversicherung sollten Sie unbedingt prüfen.Vergrößern des Bildes
Ein Rentenbescheid: Diesen Brief der Deutschen Rentenversicherung sollten Sie unbedingt prüfen. (Quelle: Kickner/imago-images-bilder)

Oft heißt es, dass Menschen über Jahre zu wenig Rente erhalten haben. Damit Ihnen das nicht passiert, sollten Sie Ihren Rentenbescheid prüfen. Doch was ist das überhaupt? Alle Infos auf einen Blick.

Wie viel Rente bekomme ich im Alter? Das fragen sich viele Rentner in Deutschland – zumal oft die Rede davon ist, dass zahlreiche Menschen nur eine kleine Rente erhalten.

Wie hoch Ihre Rente sein wird, erfahren Sie im sogenannten Rentenbescheid. Diesen haben Sie erhalten, nachdem Sie Ihre Rente beantragt haben.

Den Rentenbescheid sollten Sie genau prüfen. Wenn Sie einen Fehler entdeckt haben, können Sie Widerspruch dagegen einlegen.

Wir zeigen Ihnen, welche Informationen Sie noch in dem Rentenbescheid finden, was der Unterschied zur Renteninformation und zur Rentenauskunft ist – und wie Sie Widerspruch gegen den Rentenbescheid einlegen können.

Was ist der Rentenbescheid?

Einen Rentenbescheid erhalten Sie, wenn Sie einen Antrag auf die gesetzliche Rente gestellt haben – also im Falle der Altersrente beim Eintritt ins Rentenalter. Der Rentenbescheid gibt über Folgendes Auskunft:

  • Welche Rentenart beziehen Sie? Sie könnten neben der Altersrente auch die Erwerbsminderungsrente oder eine Hinterbliebenenrente bekommen.
  • Wie hoch wird Ihre Rente sein? Dieser Punkt ist für viele Rentner der wichtigste. Er hängt unter anderem davon ab, wie viele Entgeltpunkte Sie gesammelt haben, also letztlich wie viel Beiträge Sie eingezahlt haben. Diese Information finden Sie im Versicherungsverlauf.
  • Ab wann erhalten Sie die Rente – und wie lange?
  • Welche Beiträge werden für die Rentenzahlung berücksichtigt? Das nennt man auch Versicherungsverlauf. Hier sind die Zeiten aufgeführt, in denen Sie Beiträge zur Rente gezahlt haben – und die Höhe der Beiträge. Außerdem finden Sie hier die Zeiten, in denen Sie keine Beiträge gezahlt haben. Diese heißen auch Fehlzeiten. Den Versicherungsverlauf sollten Sie unbedingt prüfen, denn hier schleichen sich gerne Fehler ein (siehe unten).
  • Wie sind Sie in der gesetzlichen Rente kranken- und pflegeversichert?

Der Rentenbescheid besteht aus zwölf Seiten und enthält häufig kompliziert anmutende Begriffe. Nehmen Sie sich deshalb genug Zeit und gehen Sie den Rentenbescheid in Ruhe durch.

Sie müssen als Rentner womöglich Steuern zahlen

Was Sie außerdem beachten sollten: Gegebenenfalls müssen Sie als Rentner Steuern zahlen.

Das hängt unter anderem von dem Jahr ab, wann Sie in Rente gehen – und wie hoch Ihre Rentenzahlungen sind. Mit Hilfe einer Steuererklärung können Sie bestimmte Ausgaben auch abziehen – dadurch wird Ihre Steuerlast geringer.

Renteninformation, Rentenauskunft oder Rentenbescheid? Was ist der Unterschied?

Neben dem Rentenbescheid, den Sie nach einem Antrag auf die gesetzliche Rente zugeschickt bekommen, gibt es noch die Rentenauskunft und die Renteninformation.

Die Renteninformation erhalten Beitragszahler jedes Jahr ab dem 27. Lebensjahr – aber nur wenn sie mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt haben. Er informiert unter anderem über den aktuellen Stand der späteren Rente und errechnet, wie hoch die Rentenzahlungen auf Basis der durchschnittlichen Beitragszahlungen der vergangenen fünf Jahre sein würden. Doch Vorsicht: Das ist nur eine Prognose. Meist ändern sich die Rentenansprüche stark – gerade, wenn Sie noch am Anfang des Berufslebens stehen.

Die Rentenauskunft erhalten Beitragszahler zur gesetzlichen Rente ab einem Alter von 55 Jahren automatisch alle drei Jahre. Sie ersetzt dann die Renteninformation. In der Rentenauskunft finden Sie die erfassten Rentenzeiten, also die Zeit, in der Sie Beiträge gezahlt haben. Daneben führt die Rentenauskunft Ihre Rentenansprüche, die Sie bis jetzt erworben haben, auf. Außerdem zeigt sie Ihnen den frühestmögliche sowie den regulären Rentenbeginn an.

In dieser Tabelle finden Sie die Unterschiede noch einmal aufgeführt:


Renteninformation Rentenauskunft Rentenbescheid
Wann? Jedes Jahr;
ab 27. Lebensjahr;
mindestens fünf Beitragsjahre
Alle drei Jahre;
ab 55. Lebensjahr;
ersetzt die Renteninformation
Einmalig;
nach Antrag auf Rente
Was steht drin? Stand der Rentenbeiträge; mögliche Höhe einer Rente; Auswirkung der Rentenanpassungen Rentenzeiten; Rentenansprüche; möglicher Rentenbeginn Rentenart; Rentenhöhe; Versicherungsverlauf; Krankenversicherung in der Rente

Wie kann ich meinen Rentenbescheid prüfen?

Damit Sie sichergehen, dass der Rentenbescheid korrekt ist und alle relevanten Versicherungszeiten enthält, sollten Sie ihn überprüfen. Auf folgende Fehlerquellen sollten Sie besonders achten:

  • Stimmen die Basisdaten? Sind Ihre Rentenart sowie Ihre Krankenkasse korrekt angegeben?
  • Prüfen Sie den Versicherungsverlauf: Sind alle Ihre Versicherungszeiten mit einbezogen? Zu den rentenrechtlichen Zeiten zählen auch Ausbildungszeiten – sowie Zeiten, in denen Sie arbeitslos waren. Stimmen die eingezahlten Beiträge? Ziehen Sie hierfür die Versicherungsbescheinigungen oder die Lohnunterlagen Ihrer Arbeitgeber zur Rate und vergleichen Sie die Daten miteinander.
  • Haben Sie Zeit Ihres Lebens Ihre Kinder erzogen? Kindererziehungszeiten gelten als Berücksichtigungszeiten. Diese erhöhen zwar nicht per se Ihre Rente, werden aber auf die Wartezeit für die Rente angerechnet und können helfen, dass etwa eine Rente wegen Erwerbsminderung aufrecht erhalten wird. Dasselbe gilt auch für Pflegezeiten, also wenn Sie einen nahen Angehörigen zu Hause gepflegt haben.
  • Stimmen die berechneten Abschläge? Sind alle freiwilligen Zahlungen an die Rentenversicherung im Rentenbescheid aufgeführt?
  • Sind Sie in der DDR aufgewachsen und wurden die damaligen Beiträge korrekt berechnet? Haben Sie Zeit Ihres Lebens im Ausland gelebt und wurden diese Zeiten richtig berücksichtigt?

Tipp: Wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrem Rentenbescheid an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Entsprechende Formulare und Telefonnummern finden Sie hier. Die Rentenberater helfen Ihnen weiter.

Was kann ich machen, wenn mein Rentenbescheid falsch ist?

In einen Rentenbescheid können sich auch Fehler einschleichen. Das kann beispielsweise passieren, wenn Sie häufig einen Job gewechselt haben – und dementsprechend auch die Beiträge geschwankt haben. Genau für diesen Fall gibt es den Rentenbescheid. Er bietet Ihnen die Möglichkeit, Widerspruch dagegen einzulegen.

Zunächst sollten Sie Ihren Rentenbescheid – und insbesondere den Versicherungsverlauf – sorgfältig prüfen (siehe oben). Falls Sie einen Fehler gefunden haben, können Sie innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Rentenbescheids Widerspruch einlegen. Doch auch nach Ablauf der Frist können Sie einen sogenannten Überprüfungsantrag bei dem Träger der Rentenversicherung, also der Deutschen Rentenversicherung, stellen.

Wie stelle ich einen Widerspruchsantrag?

Das funktioniert kinderleicht – und ist für Sie kostenlos. Sie müssen neben Ihren persönlichen Angaben nur Ihre Rentenversicherungsnummer, den Rentenversicherungsträger samt Anschrift, das Datum sowie eine Begründung für den Widerspruch angeben. Dieser Widerspruch wird dann von der Deutschen Rentenversicherung geprüft.

Ist Ihr Widerspruch erfolgreich, erhalten Sie einen sogenannten Abhilfebescheid. Dann haben Sie einen Anspruch auf Nachzahlung für bis zu vier Jahre, im Einzelfall sogar länger. Auch wenn der Rentenversicherte bereits verstorben ist, können sich hinterbliebene Eheleute oder Erben wehren – und Anspruch auf eine Nachzahlung erheben.

Wird Ihr Widerspruch nicht gebilligt, reicht ihn die Deutsche Rentenversicherung an die Zentrale Widerspruchsstelle weiter. Dort entscheidet ein Ausschuss darüber, ob Ihr Widerspruch gerechtfertigt ist. Wenn Sie erneut eine Absage erhalten, können Sie beim Sozialgericht klagen.

Was passiert, wenn ich meinen Rentenbescheid verloren habe?

Falls Sie Ihren Rentenbescheid verlegt haben und nicht mehr wiederfinden, ist das zwar ärgerlich – aber kein Grund zur Panik. Ebenso wie die Renteninformation und die Rentenauskunft, können Sie auch den Rentenbescheid oder ein Duplikat, also eine Kopie, jederzeit bei der gesetzlichen Rentenversicherung anfordern.

Das geht über den regionalen Träger der Deutschen Rentenversicherung. Auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung finden Sie die Kontaktdaten der regionalen Träger. Halten Sie dafür Ihre Rentenversicherungsnummer bereit.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Finanztip
  • sozialversicherung-kompetent.de
  • advocado.de
  • Frankfurter Rundschau
  • gevestor.de
  • ruv.de
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