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Renteninformation: Wie zuverlässig sind die Angaben?


Wichtiger Brief zur Rente
Auf diese Beträge können Sie sich nicht verlassen

Von t-online, mak

Aktualisiert am 14.02.2023Lesedauer: 4 Min.
Renteninformation: Die Daten der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung bekommt jeder, der mindestens 27 Jahre alt ist.Vergrößern des Bildes
Renteninformation: Die Daten der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung bekommt jeder, der mindestens 27 Jahre alt ist. (Quelle: Marijan Murat/dpa)
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Jährlich erhalten viele Deutsche eine Information der Rentenversicherung. Was drin steht und ob Sie sich auf die angegebene Rentenhöhe verlassen können.

Ist die Rente sicher? Wie viel eigene Vorsorge ist notwendig? Wer auf diese Fragen Antworten finden möchte, sollte wissen, welche gesetzlichen, betrieblichen und privaten Ansprüche für einen selbst überhaupt bestehen.

Denn diese hängen von der Zeit ab, in der Sie Beiträge zur Rente – welcher Art auch immer – gezahlt haben. Die sogenannte Renteninformation liefert dafür wichtige Hinweise.

Doch welche Infos finde ich in den Unterlagen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) genau? Was muss ich mit der Renteninformation anfangen? Ein Überblick.

Wer bekommt die Renteninformation – und wann?

Die Info der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung bekommt jeder, der mindestens 27 Jahre alt ist – und mindestens fünf Jahre lang Beiträge zur gesetzlichen Rente gezahlt hat. Selbst kümmern müssen sich Versicherte darum nicht. "Die Information wird automatisch verschickt", sagt DRV-Referentin Gundula Sennewald. Und zwar jedes Jahr. Private Rentenanbieter versenden ebenfalls jährlich eine Standmitteilung.

Bei Betriebsrenten gibt es zwei Wege: Wer über Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung Ansprüche erwirbt, erhält die Unterlagen ebenfalls jährlich.

Bei Unterstützungskassen oder Direktzusagen gibt es dagegen keine solche Pflicht. Allerdings haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Rentenberechnung. "Diesen müssen sie gegenüber ihrem Arbeitgeber geltend machen", erklärt Klaus Stiefermann von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba).

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Was steht in den DRV-Informationen?

Sie geben einen Überblick über den bisher erworbenen Rentenanspruch, spiegeln also einen Status wider. Das Dokument zeigt außerdem den Beginn der Altersrente, die von der Regelaltersgrenze abhängt, und die Höhe der Zahlung, die dann zu erwarten ist. Sie sehen also ungefähr, wie hoch die Rente ist – und wie groß Ihre Versorgungslücke, die Sie womöglich schließen müssen.

Die DRV listet zudem auf, wie viel Geld Versicherte bei Erwerbsminderung bekämen. Die Berechnungen basieren auf den Daten, die auf dem individuellen Versicherungskonto gespeichert sind.

Das steht nicht in der Renteninformation

In der Renteninformation steht nicht genau, ob Sie womöglich Steuern zahlen müssen oder wie hoch Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sein werden. Auch finden Sie keine Informationen darüber, wie hoch Ihre Abschläge sind, wenn Sie früher in Rente gehen möchten.

Ebenso verschweigt die Renteninformation, wie Ihre künftige Regelaltersrente genau berechnet wird. Das ist jedoch nicht allzu schwer – Sie können das auch selbst machen. Wie das geht, lesen Sie hier. Für die Berechnung ist auch der genaue Renteneintritt wichtig.

Was ist bei Betriebs- und Privatrenten zu beachten?

Betriebs- und Privatverträge weisen üblicherweise den Auszahlungsbetrag bei Ablauf, bei Kündigung des Vertrags, eine eventuelle Überschussbeteiligung und das garantierte Kapital aus. Anhand dieser Zahlen kann man die Güte des Vertrags bewerten, also bestimmen, ob die Vorsorge lohnt.

Wie zuverlässig sind die Angaben?

Hundert Prozent sicher sind die Zahlen nicht. Denn sowohl DRV als auch Betriebs- und Privatrentenanbieter arbeiten mit Hochrechnungen – entweder auf Grundlage der bisherigen oder der erwarteten Entwicklung. Diese Angaben sind weder verbindlich noch einklagbar.

Sie sollten diese Daten deshalb als Anhaltspunkt sehen, zuverlässigere Infos bringt Ihnen die sogenannte Rentenauskunft – und letztlich auch der Rentenbescheid (siehe unten).

Renteninformation, Rentenauskunft oder Rentenbescheid? Was ist der Unterschied?

Eine Renteninformation erhalten Sie ab dem 27. Lebensjahr jedes Jahr – unter der Voraussetzung, dass Sie mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rente einbezahlt haben. Sie finden grundsätzliche Infos über Ihre getätigten Zahlungen und eine prognostizierte Höhe der Rente.

Ab dem 55. Lebensjahr wird die Renteninformation ersetzt durch die Rentenauskunft. Diese bekommen Sie nur noch alle drei Jahre – bis zum Renteneintritt. Sie informiert ebenfalls über die getätigten Beiträge und die gesammelten Entgeltpunkte, auch Rentenpunkte genannt. Diese zeigen an, wie hoch Ihre Rente sein wird.

Die Rentenauskunft kann im Vergleich zur Renteninformation ein besseres Bild Ihrer Rentenhöhe machen. Außerdem erfahren Sie, mit welchem Alter Sie frühestmöglich in Rente gehen können – und wie hoch mögliche Abschläge auf Ihre Rente sind. Auch der reguläre Eintrittstermin in die Rente steht in diesem Schreiben.

Einen Rentenbescheid erhalten Sie, wenn Sie einen Antrag auf die gesetzliche Rente gestellt haben – also beim Eintritt ins Rentenalter. Im Rentenbescheid finden Sie dann die Höhe Ihrer Rente, in welcher Krankenversicherung Sie während Ihrer Rente sind – und welche Beiträge genau für die Berechnung der Rente berücksichtigt wurden. Gegen den Rentenbescheid können Sie Einspruch einlegen – und sollten dies auch tun, falls Sie einen Fehler finden.

Wie kann ich Rentenunterlagen anfordern?

Per Post bekommen Sie von der DRV zwar regelmäßig Schreiben, die Sie aufbewahren sollten. Trotzdem ist es kein Problem, wenn Sie eine Renteninformation oder die Rentenauskunft verlieren. Sie können diese Unterlagen einfach online anfordern. Nutzen Sie dazu dieses Formular der DRV – und halten Sie für die Anforderung Ihre Versicherungsnummer bereit.

Sie können auch einfach bei der Rentenversicherung anrufen. Die Telefonnummern und andere Kontaktdaten finden Sie hier.

Was sollten Versicherte mit der Renteninformation machen?

Auf keinen Fall ungelesen in die Schublade legen. Stattdessen sollten Sie sie genau prüfen, um zu erkennen, ob in Sachen Altersvorsorge Handlungsbedarf besteht.

Sie können anhand des Schreibens prüfen, ob die DRV alle Zeiten gespeichert hat, die für die Rente direkt oder indirekt mitzählen. Dazu gehören unter anderem Berufsausbildung, Studium, Praktika oder der Bezug von Arbeitslosengeld und Unterhalt.

Die Prüfung erfolgt über die sogenannte Kontenklärung. Zu dieser werden Sie aufgefordert, sobald Sie 43 Jahre alt werden. Sie können der DRV jedoch schon früher mitteilen, wenn Sie bestimmte Lücken gefunden haben. Lesen Sie hier, wie Sie den Rentenversicherungsverlauf prüfen.

Grundsätzlich gilt: Je länger Sie mit der Kontenklärung warten, desto schwieriger kann es werden, mögliche Lücken im Versicherungsverlauf zu füllen. Der Grund liegt nahe: Nachweis-Unterlagen wie Zeugnisse oder Ähnliches bewahren nur die Wenigsten ordentlich auf.

Im Laufe des Lebens kann es sein, dass Unterlagen beispielsweise durch einen Umzug verloren gehen. Deshalb ist es besser, diese Unterlagen bereits früh der Rentenversicherung zu übermitteln. Doch auch mit dem Erhalt der Rentenauskunft können Sie noch Ihr Versicherungskonto klären – und so verhindern, dass die Rentenversicherung bestimmte Beiträge nicht mitzählt.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • Deutsche Rentenversicherung Bund
  • sozialversicherung-kompetent.de
  • einfach-rente.de
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