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Rente – Erstes Paket in 2019: Das plant Sozialminister Hubertus Heil


Erstes Paket soll 2019 kommen
Das plant Hubertus Heil für die Rente

Von dpa
Aktualisiert am 17.04.2018Lesedauer: 3 Min.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) spricht am PultVergrößern des Bildes
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD): Zum Jahresanfang 2019 soll die Erhöhung der Mütterrente, die Anhebung der Erwerbsminderungsrente und die Sicherung des Renten- und Beitragsniveaus bis 2025 umgesetzt werden. (Quelle: epd/imago-images-bilder)
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Bundessozialminister Hubertus Heil will sein erstes Rentenpaket mit Mütter- und Erwerbsminderungsrente zum 1. Januar 2019 in Kraft setzen. Kritiker sprechen von sehr gefährlichen Rentengeschenken zulasten der jüngeren Generation.

Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) plant zwei Rentenpakete. Zum Jahresanfang 2019 soll demnach die Erhöhung der Mütterrente, die Anhebung der Erwerbsminderungsrente und die Sicherung des Renten- und Beitragsniveaus bis 2025 umgesetzt werden. Das zweite Gesetzespaket soll Regelungen zur geplanten Grundrente und zur Altersvorsorgepflicht für Selbstständige enthalten. Zudem sehen die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Pläne zur Mütterrente vor, auch für vor 1992 geborene Kinder Erziehungszeit in der Rente anzurechnen.

Offen ist, ob bis 2019 wie geplant auch der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte auf 2,7 Prozent vom Brutto gesenkt wird und die gesetzliche Krankenversicherung zur paritätischen Beitragszahlung von Arbeitgebern und -nehmern zurückkehrt. Derzeit würden zwischen Arbeits- und Gesundheitsministerium Gespräche darüber geführt, heißt es in Regierungskreisen.

Ist die Einschränkung der drei Kinder verfassungsrechtlich tragfähig?

Die Rente für Mütter oder auch Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, soll zum 1. Januar 2019 angehoben werden. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass von der Erhöhung nur Mütter und Väter mit drei und mehr Kindern profitieren sollen. Bei der Ausweitung der Mütterrente lässt Heil nun prüfen, ob die Einschränkung, mindestens drei Kinder geboren zu haben, verfassungsrechtlich tragfähig ist. "Ich muss und werde den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung beachten", sagt er.

Das Rentenpaket soll auch die vereinbarte Erhöhung der Erwerbsminderungsrente beinhalten. "Betroffene sollen künftig so viel Rente bekommen, als hätten sie nicht nur bis zum 62., sondern bis zum 65. Lebensjahr gearbeitet", erläuterte der Minister. Zum anderen gehe es darum, bis 2025 das Rentenniveau bei 48 Prozent und die Beitragssätze zu stabilisieren. Zur langfristigen Stabilisierung des Rentensystems soll die Rentenkommission noch vor der Sommerpause ihre Arbeit aufnehmen.

Bei der Finanzierung der Rente setzt Heil auf mehr Steuermittel. "Mitte der 20er-Jahre werden die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen. Wenn wir die Leistungen der Rente dann nicht einschränken und die Beiträge stabil halten wollen, werden wir insgesamt in Zukunft über eine deutlich stärkere Steuerfinanzierung der Rente reden müssen."

Beitrags- und Steuermittel sollen das Paket bezahlen

Die genauen Kosten für das Paket könnten noch nicht angegeben werden. Aber allein die jetzt vorgesehene erweiterte Mütterrente soll 3,4 Milliarden Euro im Jahr kosten. Geplant ist dafür bisher ein Mix aus Beitrags- und Steuermitteln.

Der arbeitsmarkt- und rentenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Johannes Vogel, kritisiert, Union und SPD wollten "die Rentenformel zulasten der Generationengerechtigkeit manipulieren". Und die Mütterrente werde womöglich noch teurer als gedacht. "Die Frage, wer das alles bezahlen soll, wird jedoch in eine Kommission verschoben." Mehr Steuergeld im Rentensystem sei auch keine echte Beitragsstabilisierung.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Entlastungen bei der Arbeitslosenversicherung und der Krankenversicherung sollten einen Umfang von knapp neun Milliarden Euro haben und auf einen Schlag in einem Entlastungsgesetz umgesetzt werden, berichteten "Stuttgarter Zeitung" und "Stuttgarter Nachrichten" am Samstag.

Entlastungspläne bei der Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitgeber pochen auf eine Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung schon zur Mitte des Jahres. Falls die Koalition den Beitrag erst zum 1. Januar 2019 senke, sollte die Reduzierung 0,4 Prozentpunkte betragen, verlangte der Arbeitgeberverband BDA in den Zeitungen.

Die Entlastung bei der Arbeitslosenversicherung soll auch die Mehrbelastung der Arbeitgeber bei der Krankenversicherung durch die Rückkehr zur Beitragsparität auffangen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) äußerte sich skeptisch zu den Entlastungsplänen bei der Arbeitslosenversicherung: "Welche Aufgaben auf die Bundesagentur für Arbeit bei der Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im digitalen Strukturwandel, aber auch bei Energie- und Verkehrswende, zukommen, hat die Politik noch nicht entschieden", argumentiert Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Bei der Mütterrente fordert sie eine Finanzierung aus Steuern statt der Rentenkasse.

"Völlig unnötige, extrem teure und sehr gefährliche Rentengeschenke"

Auch die Wirtschaft macht gegen die Rentenpläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mobil. Mit Ausnahme der Erwerbsminderungsrente "handelt es sich um völlig unnötige, extrem teure und sehr gefährliche Rentengeschenke zulasten der jüngeren Generationen", sagt der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Oliver Zander, dem Düsseldorfer "Handelsblatt" vom Montag.

Denn der demografische Wandel komme jetzt mit Macht, und die Hochkonjunktur werde wahrscheinlich nicht bis zum Ende der Legislaturperiode anhalten. "Der Arbeitsminister täte gut daran, erst mal die Ergebnisse der Rentenkommission abzuwarten, bevor er – getrieben von den zukunftsvergessenen Verteilungspolitikern – die nächste Kostenlawine bei der Rente lostritt", sagt Zander. Die Rentenkommission soll über die Entwicklung von Rentenniveau und -beitrag ab 2025 beraten und bis März 2020 ihren Bericht vorlegen.

Verwendete Quellen
  • dpa-AFX
  • AFX
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