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Mütterrente: Wer hat Anspruch? Und wie hoch fällt sie aus?


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Was Eltern wissen sollten
Habe ich Anspruch auf die Mütterrente?


Aktualisiert am 23.09.2021Lesedauer: 4 Min.
Großmutter, Mutter und Kind: Wer sich zu Hause um die Erziehung der Kinder kümmert, tritt meist im Job kürzer. Damit sich das nicht bei der Rente nachteilig auswirkt, werden Kindererziehungszeiten berücksichtigt.Vergrößern des Bildes
Großmutter, Mutter und Kind: Wer sich zu Hause um die Erziehung der Kinder kümmert, tritt meist im Job kürzer. Damit sich das nicht bei der Rente nachteilig auswirkt, werden Kindererziehungszeiten berücksichtigt. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)
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Kinder großzuziehen, ist Arbeit – in vielen Familien immer noch vor allem die der Mütter. Frauen verzichten auf einen Teil ihres Einkommens, um sich um die Kinder zu kümmern. Bei der Rente werden diese Zeiten angerechnet.

Kinder kosten Zeit, Nerven und auch Geld. Wer sich zu Hause um den Nachwuchs kümmert und dafür im Job kürzertritt, muss zudem oft mit Einbußen bei der Rente rechnen. Die Mütterrente soll das ausgleichen.

Doch wer hat überhaupt Anspruch auf die Zahlungen? Wie beantrage ich die Mütterrente? Und wie wirkt sie sich auf die Besteuerung meiner Rente aus? t-online klärt die wichtigsten Fragen zur Mütterrente.

Was ist die Mütterrente?

Die Mütterrente ist keine eigene Rentenart, wie etwa die Erwerbsminderungsrente oder die Witwenrente. Vielmehr ist es die Bezeichnung dafür, dass Kindererziehungszeiten besser angerechnet werden können.

  • Eltern, die Kinder haben, die vor 1992 geboren sind, können sich so bis zu 2,5 Jahre der Kindererziehung anrechnen lassen.
  • Wenn Ihre Kinder nach 1992 geboren sind, können Sie für die Rentenversicherung sogar bis zu drei Rentenpunkte geltend machen.

Gut zu wissen: "Der Begriff 'Mütterrente' ist ein politisches Schlagwort aus dem Bundestagswahlkampf 2013", sagt Samuel Beuttler-Bohn, Rentenexperte beim Sozialverband VdK. Damals wollte man die Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder rentenrechtlich besser anrechnen.

Wenn Sie mehrere Kinder haben, können Sie sich für jedes Kind die Mütterrente anrechnen lassen. Das gilt auch, wenn Sie beide Kinder zu den gleichen Zeiten erzogen haben.

Zusätzlich zu der Mütterrente gibt es die sogenannten Kinderberücksichtigungszeiten. Diese sorgen in der Regel nicht dafür, dass sich Ihre Rente erhöht.

Vielmehr zählen sie in die Wartezeit hinein – sowohl für die Altersrente für langjährig als auch für besonders langjährig Versicherte. Mehr dazu lesen Sie hier. Die Kinderberücksichtigungszeit umfasst maximal die ersten zehn Jahre nach Geburt Ihres Kindes. Sie wird demjenigen gutgeschrieben, der auch die Mütterrente erhält.

Wer hat Anspruch auf die Mütterrente?

Grundsätzlich hat jeder Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung Anspruch auf die Mütterrente – vorausgesetzt Sie erfüllen die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren, auch Wartezeit genannt. Das greift auch für Mitglieder in berufsständischen Versorgungswerken wie Ärztinnen oder Architekten.

Sogar eine Mutter, die nie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, da sie zum Beispiel immer selbstständig war, kann Kindererziehungszeiten in Anspruch nehmen. Kommt sie auf mindestens fünf Rentenpunkte, erhält sie im Alter Mütterrente.

Sie können auch mit freiwilligen Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung auf diese fünf Jahre kommen. Voraussetzung ist: Sie wurden vor 1955 geboren. Beamte haben dagegen keinen Anspruch.

Können auch Väter Mütterrente bekommen?

Ja. Allerdings gilt: Die Rentenversicherung verschickt einen Antrag auf die Anrechnung der Kindererziehungszeiten (siehe unten). In diesem werden die Zeiten erst einmal automatisch der Mutter zugeordnet.

Wenn Sie die Kinder gemeinsam erzogen haben, die Zeiten aber dem Vater zugeordnet werden sollen, müssen Sie der Rentenversicherung eine gemeinsame Erklärung abgeben.

Diese gilt immer nur für die Zukunft und für maximal zwei Monate rückwirkend. In so einem Fall sollten sich die Eltern also am besten sofort mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen. Ohne solch eine gemeinsame Erklärung muss der Vater nachweisen, dass er den überwiegenden Erziehungspart hatte.

Gut zu wissen: Die Mütterrente kann auch für Pflege-, Adoptiv- oder die Großeltern gelten. Auch gleichgeschlechtliche Paare haben Anspruch auf die Anrechnung der Kindererziehungszeiten.

Wie hoch ist die Mütterrente?

Wie viel Ihnen die Mütterrente tatsächlich bringt, kommt darauf an, wie viel Kindererziehungszeit angerechnet wird – und wie hoch der Wert der Entgeltpunkte ist. Zurzeit entspricht er im Osten 33,23 Euro und im Westen 34,19 Euro.

Mit einem Jahr Kindererziehung bekommen Sie ungefähr einen Rentenpunkt gutgeschrieben – bei drei Jahren also rund drei Entgeltpunkte. Das macht bis zu 90 Euro zusätzlich im Jahr.

Durch die Mütterrente werde man bei der Rentenversicherung so gestellt, als hätten Sie ein Jahr durchschnittlich verdient und dafür Beiträge gezahlt, teilt die Rentenversicherung mit.

Wie beantrage ich die Mütterrente?

Wer 43 Jahre alt wird, bekommt automatisch Post von der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie erhalten im Rahmen des sogenannten Kontoklärungsverfahrens den Versicherungsverlauf.

Hier sollten Sie unbedingt schauen, ob alle Zeiten, die für die Rente wichtig sind, im Versicherungsverlauf korrekt erfasst wurden – also auch Erziehungszeiten. Was Sie beim Prüfen des Versicherungsverlaufs beachten sollten, lesen Sie hier.

Dem Brief der Rentenversicherung liegt auch ein Schreiben bei, mit dem Sie die Kindererziehungszeiten beantragen können. Diesen Antrag sollten Sie möglichst schnell ausfüllen und zeitnah an die Rentenversicherung zurückschicken.

Kann die Mütterrente gekürzt werden?

Ja, das geht. Wenn das beitragspflichtige Einkommen während der Zeit der Kindererziehung die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, wird es miteinander verrechnet. Im Westen Deutschlands liegt diese Grenze 2021 bei 85.200 Euro, im Osten bei 80.400 Euro.

In dem Fall ist es möglich, dass eine Frau weniger Rentenpunkte erhält, als ihr eigentlich durch die Mütterrente zustehen. Besonders berufstätige Frauen trifft diese Regelung. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass dies verfassungsgemäß sei.

Als Faustregel gilt: Wenn der rechnerische Rentenanspruch aus der Mütterrente zusammen mit jenem aus dem Beruf größer ist als rund zwei Rentenpunkte im Jahr, wird der theoretische Rentenanspruch aus der Zeit der Kindererziehung gekürzt.

Wie wird die Mütterrente besteuert?

Die Rentenbesteuerung ist eine kompliziertes Verfahren. Denn nicht alle Renten sind steuerpflichtig. Es kommt darauf an, in welchem Jahr Sie in Rente gehen. Je nach Renteneintritt steht Ihnen ein bestimmter steuerlicher Freibetrag zu. Dieser sinkt bis 2040 auf null.

Die Mütterrente gilt indes als "außerordentliche Rentenanpassung" und wirkt sich daher auf den steuerlichen Freibetrag aus – dieser wird erhöht. Das Verfahren selbst ist kompliziert.

Sie sollten aber in Ihrem Steuerbescheid darauf achten, dass der steuerliche Freibetrag bei der Rente angepasst wurde, wenn auch nur wenig.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Sozialverband VdK
  • lohnsteuer-kompakt.de
  • steuerring.de
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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