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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Frag t-online Für welche Länder brauche ich eine Auslandskrankenversicherung?
Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Für welche Länder benötige ich eine Auslandskrankenversicherung?
Wer an den nächsten Urlaub denkt, stellt sich womöglich entspannte Nachmittage am Strand vor, anregende Museumsbesuche oder ein gutes Glas Wein in geselliger Runde – aber eher keinen Aufenthalt in der Notaufnahme, gebrochene Knöchel oder offene Wunden, die genäht werden müssen.
Doch auch wenn es niemand darauf anlegt: Erkrankungen oder Unfälle können Ihnen auch auf Reisen widerfahren. Sind Sie dann über Ihre deutsche Krankenversicherung versichert? Oder braucht es für bestimmte Länder eine private Auslandskrankenversicherung?
Basisschutz auch in einigen Nicht-EU-Ländern
Grundsätzlich gilt: Machen Sie innerhalb der EU Urlaub, haben Sie auch im Ausland einen Basisschutz durch die gesetzliche Krankenversicherung. Das gilt auch für Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Nordirland. Reisen Sie in ein anderes Land, haben Sie nur dann Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen, wenn Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen mit diesem Land getroffen hat, das auch den Krankenversicherungsschutz einschließt. Das gilt für:
- Bosnien-Herzegowina,
- Israel,
- Kosovo,
- Marokko,
- Montenegro,
- Nordmazedonien,
- Serbien,
- Türkei,
- Tunesien.
In allen anderen Ländern greift die deutsche gesetzliche Krankenversicherung nicht. Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte oder Rücktransporte in die Heimat müssen Sie komplett selbst bezahlen. Wer also beispielsweise in die USA oder nach Australien reist, sollte vorher zwingend eine Auslandskrankenversicherung abschließen.
Warum eine Auslandskrankenversicherung immer gut ist
Aber auch für Reisen in Länder mit Basisschutz durch die gesetzliche Krankenversicherung ist eine private Zusatzversicherung ratsam. Denn bei der Behandlung gelten dieselben Bedingungen wie für die Versicherten des Gastlandes. Fragen Sie daher vorher bei Ihrer Krankenkasse, welche Leistungen im jeweiligen Urlaubsland gewährt werden und ob es Besonderheiten wie Zuzahlungen gibt.
Die deutsche Krankenversicherung übernimmt stets nur den deutschen Regelsatz. Verlangen Ärzte im Ausland höhere Preise für ihre Behandlung, bleiben Sie auf der Differenz sitzen. Eine Auslandskrankenversicherung würde hier einspringen.
Vorteile der Auslandskrankenversicherung
Sie hat zudem weitere Vorteile: So profitieren Sie von der Möglichkeit, Arzt und Krankenhaus frei zu wählen und müssen sich keine Sorgen über hohe Kosten für einen möglichen Rücktransport machen. Gute Auslandskrankenversicherungen gibt es schon für rund 8 Euro im Jahr (mehr dazu hier). Eine Summe, die sich verschmerzen lässt, wenn Sie den Schutz nicht benötigen – die Ihnen aber im Fall der Fälle viel Geld spart.
Sind Sie nicht gesetzlich, sondern privat krankenversichert, gelten für Sie mitunter andere Regeln. Fragen Sie auch in diesem Fall bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Art von Kosten im jeweiligen Urlaubsland übernommen werden würden.
- bundesgesundheitsministerium.de: "Versicherungsschutz im Ausland"
- tk.de: "Sozialversicherungsabkommen"