Von 5,5 Millionen Beziehern Knapp 16.000 Jobverweigerern wurde Bürgergeld gekürzt
Wer Angebote für Arbeit ablehnt, kann vom Jobcenter mit einer Kürzung des Bürgergelds bestraft werden. Im Jahr 2023 wurde bei recht wenigen Beziehern der Regelsatz gekürzt.
Wegen der Weigerung, Arbeit anzunehmen oder fortzuführen, haben die Jobcenter von Februar bis Dezember 2023 knapp 16.000 Bürgergeldempfängern den Regelsatz gekürzt. Das teilt die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Website mit. Zuvor hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet.
Laut Bundesagentur gab es in dem Zeitraum 15.774 Fälle, in denen Leistungen wegen "Weigerung der Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, Maßnahme oder eines geförderten Arbeitsverhältnisses" gekürzt wurden. Für Januar 2023 liegt demnach keine Differenzierung nach Gründen vor. Rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland erhalten Bürgergeld, davon gelten 3,9 Millionen als erwerbsfähig.
Im Januar Bürgergeld-Verschärfungen beschlossen
Das Bundeskabinett hatte im Januar grünes Licht für Verschärfungen beim Bürgergeld gegeben. So sollen Jobcenter Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen können, wenn die Betroffenen eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern. Da die BA-Daten aus dem Dezember stammen, basieren die Leistungsminderungen auf der alten Gesetzeslage. Wahrscheinlich wird auf Basis der neuen Gesetzeslage aber bei weniger Menschen der Regelsatz komplett gekürzt. "Die Grenzen sind wesentlich enger", sagte ein BA-Sprecher dem RND über die Anwendung der Sanktionsverschärfung.
Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, kritisierte die "Showpolitik" der Ampel. "Die Zahlen zeigen: Es gibt so gut wie gar keine Totalverweigerer."
- Nachrichtenagentur dpa