Tabelle zeigt Große Witwenrente: Ab diesem Alter haben Sie Anspruch

Wer seinen Ehepartner verliert, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die große Witwen- oder Witwerrente. Doch nicht jeder bekommt sie.
Der Tod des Partners ist ein schmerzhafter Einschnitt. Neben der emotionalen Belastung stellen sich auch finanzielle Fragen. Die Rentenversicherung unterstützt Hinterbliebene mit der sogenannten Witwen- oder Witwerrente. Doch die große Witwenrente wird nur unter bestimmten Bedingungen gewährt – eine davon ist das Alter. Welche Regelungen gelten und worauf Betroffene achten sollten.
Was ist die große Witwenrente?
Die große Witwen- oder Witwerrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie wird länger und in höherer Höhe gezahlt als die kleine Witwenrente. Sie erhalten diese, wenn Sie erwerbsgemindert sind, ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erziehen, das noch keine 18 Jahre alt ist, oder ein bestimmtes Alter erreicht haben. Die Grenze dafür wird derzeit noch schrittweise angepasst.
Diese Altersgrenze gilt für die große Witwenrente
Um Anspruch auf die große Witwenrente allein aufgrund des Alters zu haben, galt bis Ende 2011 ein Alter von 45 Jahren. Seitdem steigt die Altersgrenze – abhängig vom Todesjahr des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners (§ 242a SGB VI). Ab 2029 gilt dann für alle einheitlich die Altersgrenze von 47 Jahren. Ziel dieser Regelung ist es, die Altersgrenze an das steigende reguläre Renteneintrittsalter anzupassen.
Todesjahr des Partners | Altersgrenze für große Witwenrente |
---|---|
2025 | 46 Jahre und 4 Monate |
2026 | 46 Jahre und 6 Monate |
2027 | 46 Jahre und 8 Monate |
2028 | 46 Jahre und 10 Monate |
ab 2029 | 47 Jahre |
Wer also zum Beispiel im Jahr 2025 verwitwet, muss mindestens 46 Jahre und 4 Monate alt sein, um die große Witwenrente allein wegen des Alters zu bekommen. Sind Sie jünger als die für Sie geltende Altersgrenze, können Sie lediglich die kleine Witwenrente erhalten. Diese beträgt 25 Prozent der Rente, die der verstorbene Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner zum Todeszeitpunkt bezogen hat oder mit Renteneintritt bezogen hätte. Ausnahmen gelten, wenn Sie erwerbsgemindert sind oder ein Kind erziehen.
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Wichtig zu wissen: Die Entscheidung, ob Sie für die große oder die kleine Witwenrente infrage kommen, fällt nur einmal. Eine kleine Witwenrente kann also nicht in eine große Witwenrente umgewandelt werden, sobald Sie älter sind. Diese Regelung gibt es deshalb, da bei jüngeren Hinterbliebenen davon ausgegangen wird, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt nach einer bestimmten Zeit wieder alleine zu bestreiten.
Höhe der großen Witwenrente
Wie hoch die große Witwenrente ausfällt, hängt davon ab, ob für Sie das sogenannte neue Recht oder noch das alte Recht gilt. Bei der großen Witwenrente nach neuem Recht erhalten Sie 55 Prozent der Rente, die der verstorbene Ehepartner zum Todeszeitpunkt bezogen hat oder bezogen hätte. Im alten Recht sind es 60 Prozent. Es greift, wenn
- der Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist.
Oder wenn: - die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde, der Ehepartner nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist und einer der Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde.
Die große Witwenrente wird bis zum Lebensende gezahlt – allerdings mit Anrechnung von eigenem Einkommen. Lesen Sie hier, welches Einkommen auf die Witwenrente angerechnet wird.
- deutsche-rentenversicherung.de: "Renten an Hinterbliebene"
- gesetze-im-internet.de: "§ 242a SGB VI - Zuschlag an Entgeltpunkten für Kindererziehung"