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Heinz Hoenig ohne Krankenversicherung – wer zahlt die Not-OP am Herzen?


Nicht krankenversichert
Wer zahlt Heinz Hoenigs teure Not-OP?

Von t-online, saz

Aktualisiert am 06.05.2024Lesedauer: 2 Min.
Heinz HoenigVergrößern des Bildes
Schauspieler Heinz Hoenig: Die Familie bittet um Spenden für die OP-Kosten. (Quelle: Henning Kaiser/dpa/dpa)
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Heinz Hoenig braucht dringend eine Herz-OP. Doch offenbar ist der Schauspieler nicht krankenversichert. Was in einem solchen Fall passiert.

Deutschland bangt um Heinz Hoenig. Der Schauspieler wurde mit Herzproblemen am Dienstag in ein Berliner Krankenhaus eingeliefert, hat offenbar einen Stent bekommen und wartet nun auf der Intensivstation auf eine Not-Operation.

Das Problem: Hoenig hat keine Krankenversicherung. Seine Familie hat zu Spenden für die lebenswichtige Operation aufgerufen. Es handele sich um eine "höhere sechsstellige Summe", die Hoenig im Moment nicht aufbringen könne. Lesen Sie hier mehr dazu.

Was aber passiert in einem solchen Fall? Wie ist es möglich, dass jemand nicht krankenversichert ist? Kann der Promi ohne Versicherung operiert werden? Und wer trägt die Kosten für die Operation? Die wichtigsten Fragen im Überblick.

Ohne Krankenversicherung – geht das?

Eigentlich nicht. Eine Krankenversicherung zu haben, ist in Deutschland Pflicht. Angestellte sind beispielsweise bis zu einem bestimmten Einkommen in der gesetzlichen Krankenversicherung Pflichtmitglieder. Gutverdiener und Selbstständige können alternativ in die private Krankenversicherung.

Auch, wer nicht arbeitet und kein Einkommen erzielt, muss sich krankenversichern. Solche Personen können etwa über den Ehepartner mitversichert sein. Für Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen, kommt der Staat für die Versicherungsbeiträge auf.

Dennoch gibt es laut Mikrozensus rund 0,1 Prozent der Bevölkerung – etwa 61.000 Menschen – ohne Krankenversicherung. Forscher gehen sogar von höheren Zahlen aus, weil in der Erhebung beispielsweise Wohnungslose unterrepräsentiert sind.

Wer ist nicht krankenversichert?

Viele der Menschen, die nicht krankenversichert sind, sind im Sozialsystem nicht erfasst. Das betrifft zum Beispiel Menschen ohne festen Wohnsitz, EU-Bürger, die nicht sozialversicherungspflichtig angestellt sind oder Personen ohne Aufenthaltstitel. Es kann aber auch Menschen treffen, die etwa nach einer Insolvenz oder aufgrund von schwerwiegenden finanziellen Problemen Beiträge schuldig geblieben sind.

Das Problem: Wer Beiträge dauerhaft nicht bezahlen kann, für den erlischt bzw. pausiert der Krankenversicherungsschutz. Und ein Teufelskreis beginnt: Denn die ausstehenden Beiträge werden nicht erlassen, sondern aufgerechnet. Wer sich später wieder versichern möchte, muss nachzahlen, zumindest für die vergangenen vier Jahre. Und genau das schaffen viele Betroffene oft nicht – und bleiben so dauerhaft ohne Krankenversicherung.

Wie war es im Fall Hoenig?

Im Fall Heinz Hoenig hat nun seine Frau Annika gegenüber N-TV erklärt, dass der Schauspieler ursprünglich privat krankenversichert (PKV-versischert) gewesen, jedoch dort herausgeflogen sei, weil er Beiträge nicht bezahlt habe. Ihre Versuche, Hoenig zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu bringen, seien gescheitert. Der Schauspieler sei zu alt gewesen. In der Tat gilt für einen Wechsel von der PKV zurück in die GKV eine Altersgrenze von 55 Jahren.

Im Notfall wird bezahlt

Wer keinen Krankenversicherungsschutz hat, dem stehen Notbehandlungen zu. Das behandelnde Krankenhaus wendet sich dann in aller Regel an das Sozialamt. Als Notfall gilt, wer unter starken Schmerzen leiden oder lebensbedrohlich erkrankt ist.

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