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Krankenversicherung ohne eigenes Einkommen – was Sie beachten sollten


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Versicherungspflicht
Wie Sie ohne eigenes Einkommen krankenversichert sind


Aktualisiert am 04.09.2022Lesedauer: 5 Min.
Ein Arztbesuch (Archivbild): In Deutschland gilt die Krankenversicherungspflicht.Vergrößern des Bildes
Ein Arztbesuch (Archivbild): In Deutschland gilt die Krankenversicherungspflicht. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)
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Einkommensfreie Phasen gehören zum Leben dazu. Doch was passiert dann mit der Krankenversicherung – und wer zahlt?

In Deutschland gilt eine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass wirklich jeder Mensch eine Krankenversicherung haben muss – entweder eine gesetzliche oder eine private.

Leider bedeutet diese Krankenversicherungspflicht nicht, dass die Krankenversicherung gratis zu haben ist. Abhängig von Ihrer persönlichen Situation müssen Sie die Krankenversicherung auch bezahlen, wenn Sie gerade kein Einkommen beziehen.

Von dieser Regel aber gibt es Ausnahmen. t-online zeigt Ihnen, welche das sind.

Was passiert mit der Krankenversicherung, wenn ein Ehepartner kein Einkommen hat?

Es kommt häufig vor, dass ein Ehepartner kein Einkommen hat – etwa, wenn ein Elternteil sich auch jenseits der Elternzeit weiterhin ausschließlich um Kind und Haushalt kümmert. Ist der Ehepartner mit Einkommen in der gesetzlichen Krankenversicherung, kann sich der einkommenslose Ehepartner relativ einfach familienversichern lassen.

Wichtig dabei: Als Einkommen gilt im Rahmen der Familienversicherung nicht nur ein Erwerbseinkommen. Auch Miet- und Pachteinnahmen, Rentenbezüge und Zinserträge aus Geldanlagen zählen zum Einkommen dazu.

Achten Sie bei der Familienversicherung auf das monatliche Einkommen

Sollte der einkommenslose Ehepartner später doch noch ein Einkommen erzielen, kann es schnell passieren, dass es mit der Familienversicherung vorbei ist. Damit die Familienversicherung nämlich erhalten bleibt, darf das monatlich erzielte Einkommen 538,33 Euro im Monat nicht übersteigen. Es empfiehlt sich deshalb, vor Beginn einer Beschäftigung genau nachzurechnen, ob sich der Sprung in die eigene Versicherung finanziell lohnt oder nicht.

Ist der Hauptverdiener privat versichert, kann der Ehepartner ebenfalls in die private Krankenversicherung wechseln. Anders als bei der gesetzlichen Krankenkasse gibt es bei den privaten Versicherern aber keine Möglichkeit, den Ehepartner beitragsfrei mitzuversichern.

Übrigens: Die Möglichkeit der Familienversicherung gilt nur für Ehe- und Lebenspartner. Wer ohne Trauschein zusammenlebt, kann nicht in die Familienversicherung wechseln.

Wie sind Arbeitslose krankenversichert?

Wer Leistungen vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur bezieht, hat aufgrund der ausbezahlten Leistungen ein Einkommen. Zu den Leistungen gehört auch, dass die Krankenversicherung bezahlt oder aber die Kosten erstattet werden.

Wie sind Kinder krankenversichert?

Die meisten Kinder haben weder Einkommen noch Vermögen, müssen aber dennoch von Geburt an krankenversichert sein – in der Regel über ihre Eltern. Sind die Eltern gesetzlich versichert, können die Kinder ab der Geburt familienversichert werden. Für die Eltern fallen dann keine zusätzlichen Kosten an.

Sind Vater und Mutter nicht verheiratet und ein Elternteil privat und das andere gesetzlich versichert, dann können die Eltern wählen: Entweder lassen sie ihr Kind kostenpflichtig privat versichern, oder beitragsfrei über die Familienversicherung. Sind beide Elternteile privat versichert, muss auch das Kind in eine private Krankenversicherung.

Komplizierter wird es, wenn die Eltern verheiratet sind und ein Elternteil in der gesetzlichen Krankenversicherung und eines in der privaten Krankenversicherung ist.

Wenn beispielsweise die Mutter privat versichert ist, mehr Geld als der gesetzlich versicherte Vater verdient und mit ihren Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann das Kind nicht familienversichert werden.

In diesem Fall müssen die Eltern ihr Kind entweder privat versichern oder eine freiwillige und damit auch kostenpflichtige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse beantragen.

Wie sind Studenten ohne Einkommen krankenversichert?

Für Studenten bis zum 25. Lebensjahr gelten dieselben Regel wie für minderjährige Kinder (siehe oben). Je nachdem wie die Eltern versichert sind, sind auch die Studenten versichert, also familienversichert, wenn beide Elternteile gesetzlich versichert sind, oder privat, wenn beide Elternteile Mitglied in einer Privatversicherung sind.

Sind die Eltern unterschiedlich versichert, gelten dieselben Vorgaben und Einkommensgrenzen wie bei der Krankenversicherung der Kinder (siehe oben).

Hinzu kommt allerdings, dass auch das Einkommen der Studenten selbst eine Rolle spielt. Studenten dürfen nicht mehr als 455 Euro im Monat verdienen, sonst müssen sie eine studentische Krankenversicherung abschließen, die im Falle einer gesetzlichen Krankenkasse aber feste, geringere Beitragssätze hat und sich nicht am Einkommen bemisst.

Wie können sich Ausländer ohne Einkommen krankenversichern?

Auch Ausländer, die sich vorübergehend oder länger in Deutschland aufhalten, müssen krankenversichert sein. EU-Bürger können in ihrem Heimatland krankenversichert bleiben und haben mit der Europäischen Krankenversicherungskarte Zugang zum hiesigen Gesundheitssystem.

Das gilt auch für Menschen aus Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat – zum Beispiel Bosnien-Herzegowina, Israel, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei und Tunesien. Grundsätzlich gilt das nur für einen vorübergehenden Aufenthalt.

Nicht-EU-Bürger müssen in der Regel eine Krankenversicherung abschließen, um überhaupt ein längerfristiges Visum zu bekommen. Anders sieht es aus, wenn es sich um Ehepartner oder Kinder von in Deutschland lebenden Personen handelt – dann wäre auch eine Familienversicherung möglich.

Arbeitssuchende aus dem Ausland sind verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern. Das gilt unabhängig davon, ob sie ALG II bekommen oder nicht. Der Mindestbeitrag liegt bei 148,54 Euro.

Krankenversicherung ohne Einkommen – wer zahlt die Beiträge?

Menschen ohne Einkommen müssen in Deutschland krankenversichert sein und diese Krankenversicherung auch bezahlen. Kinder, Studenten und Ehepartner haben die Möglichkeit, sich bei Eltern oder dem Ehepartner in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichern zu lassen.

Sind Eltern oder Partner privat versichert, so müssen Sie gegebenenfalls eine private Krankenversicherung abschließen – wenn Sie selbst die Kosten nicht tragen können, müssen gegebenenfalls Eltern oder Partner einspringen.

Wer kein Einkommen, keinen solventen Partner und kein Vermögen hat, kann Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung beantragen. Arbeitslosengeld II ist dann eine Option, wenn eine Arbeitsaufnahme grundsätzlich möglich wäre. Die so genannte Grundsicherung oder auch Sozialhilfe können Sie dann beantragen werden, wenn eine Arbeitsaufnahme etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

Das Sozialamt oder Jobcenter übernimmt dann die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, gegebenenfalls sogar rückwirkend. Bei der privaten Krankenversicherung ist wichtig, dass Sie rechtzeitig in den günstigen Basistarif wechseln, damit die Kosten komplett übernommen werden. Wenden Sie sich bei Zahlungsschwierigkeiten rechtzeitig an die private oder auch gesetzliche Krankenkasse, um alle Hilfeoptionen zu kennen.

Wann ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?

Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenkasse ist möglich, solange Sie beispielsweise Arbeitslosengeld I beziehen. Sind Sie jünger als 55, werden Sie automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung eingestuft.

Wer über 55 Jahre alt und privat versichert ist, kann nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Für wen lohnt es sich, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben?

Finanziell lohnt es sich für die meisten Menschen, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, statt zu einer privaten Krankenkasse zu wechseln. Wer Kinder bekommt, spart durch die Möglichkeit der Familienversicherung bares Geld.

Auch im Rentenalter ist die gesetzliche Krankenversicherung deutlich günstiger. Da die privaten Versicherer die Beiträge anhand der individuellen Gesundheitsrisiken und nicht anhand des Einkommens berechnen, werden die Tarife mit der Zeit deutlich teurer.

Darf die gesetzliche Krankenversicherung den Antrag auf freiwillige Versicherung ablehnen?

Wer nicht familienversichert ist, kein eigenes Einkommen hat und keine Soziallleistungen bezieht, kann sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Das geht aber nur, wenn Sie bereits vorher in einer gesetzlichen Krankenversicherung waren und diese Versicherungszeit nicht länger als drei Monate zurückliegt.

Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, so kann die Krankenkasse den Antrag ablehnen und Sie müssen sich privat versichern. Der Mindestbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt aktuell 148,54 Euro.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Finanztip
  • bundesregierung.de
  • krankenversicherung.net
  • focus.de
  • wirtschaftswoche.de
  • studis-online.de
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