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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Faktencheck Streit um Uploadfilter: Alles nur Panikmache?
Laut seinen Gegnern bedeutet die EU-Urheberrechtsreform das Ende des Internets, wie wir es kennen. Befürworter halten das für Panikmache. Was stimmt denn nun?
Wir haben uns die Argumente, mit denen Befürworter die Reform gegen Kritik verteidigen, genauer angesehen und erklären, wo sie richtig liegen und wo es noch Probleme gibt.
Behauptung 1: "Es gibt keinen Zwang zum Uploadfilter"
Plattformen sollen verhindern, dass Inhalte hochgeladen werden, für die sie keine Nutzungsrechte haben. Sonst können sie verklagt werden. Wie sie die Vorgaben umsetzen, bleibt ihnen überlassen. Doch wenn man eins und eins zusammenzählt, führt kein Weg an Uploadfiltern vorbei. Inzwischen sehen das sogar Politiker ein, die der Reform zugestimmt hatten, etwa SPD-Justizministerin Katarina Barley.
Uploadfilter erkennen urheberrechtlich geschützte Inhalte und blockieren sie beim Hochladen. Da das automatisch passiert, lässt sich nur schwer prüfen, welche Inhalte aussortiert werden. Dass dabei Fehler passieren, ist jedoch sicher. Das heißt: Viele im Grunde legale Inhalte werden unterdrückt.
Das wissen auch Befürworter der Reform. Sie verweisen darauf, dass es in Zukunft bessere technische Lösungen geben könnte. Experten bezweifeln das.
Behauptung 2: "Uploadfilter lassen sich verhindern, wenn Plattformen Künstler fair vergüten"
Das ist das eigentliche Anliegen der Reform: Große Internetkonzerne wie Google und Facebook sollen gezwungen werden, von ihren Gewinnen etwas abzugeben – und zwar mehr als bisher.
Wer Lizenzvereinbarungen mit allen Rechteinhabern und Urhebern hat, kann theoretisch auf Uploadfilter verzichten. Das ist jedoch unmöglich. Wenn nur ein einziger Rechteinhaber die Lizenz verweigert, muss eine entsprechende Upload-Sperre her.
Die Aufgabe überfordert insbesondere kleine Firmen und Start-ups. Häufig ist der Rechteinhaber eines Werkes unbekannt und nur schwer auffindbar. Außerdem haben manche Urheber kein Interesse daran, dass ihr Werk online publiziert wird. Unter dem Deckmantel des Urheberrechts könnte so auch die Verbreitung von politisch brisanten Dokumenten verhindert werden, sagt der Urheberrechtsexperte Martin Kretschmer.
Behauptung 3: "Uploadfilter lassen sich durch Pauschal-Lizenzen verhindern"
In manchen Bereichen können Plattformen über sogenannte Verwertungsgesellschaften Pauschalverträge für bestimmte Inhalte abschließen. So hat sich YouTube beispielsweise vor einigen Jahren mit der Musikverwertungsgesellschaft Gema geeinigt und darf wieder Musikvideos zeigen. Deutsche Autoren werden von der VG Wort vertreten, Fotografen von der VG Bild. So werden Künstler über einen Umweg an den Einnahmen beteiligt, die durch die Vervielfältigung ihrer Werke erzielt werden.
Befürworter der Reform wollen solche Lizenzmodelle auf alle Internetplattformen übertragen. Das Problem: Längst nicht alle Urheber sind in Verwertungsgesellschaften organisiert. Die CDU will das Problem durch sogenannte erweiterte kollektive Lizenzen oder Pauschal-Lizenzen lösen. Dadurch könnten Verwertungsgesellschaften sogar Lizenzen für Werke von Urhebern erteilen, die sie gar nicht vertreten.
Experten halten das für wenig sinnvoll. Denn zum einen würde Deutschland damit einen Sonderweg innerhalb der EU beschreiten. Zum anderen kommen Pauschal-Lizenzen nur für bestimmte Inhalte und Anwendungsfälle überhaupt infrage. Was für Musikstücke gut funktioniert, macht etwa bei einem Softwarecode wenig Sinn und umgekehrt.
Behauptung 4: "Die Uploadfilter-Pflicht gilt nur für wenige Plattformen."
Laut Befürwortern zielt die Reform nur auf große Plattformen ab, deren Geschäftsmodell auf Ausbeutung fremder Inhalte beruht. Nach Einschätzung des zuständigen Berichterstatters Axel Voss (CDU) sind das ein bis fünf Prozent der Dienstanbieter. Wie er auf diese Zahl kommt, ist unklar.
Der Reformtext ist bei Weitem nicht so eindeutig in seiner Formulierung. Demnach beziehen sich die Regeln auf "online content-sharing service provider", also Dienste zum Teilen von Online-Inhalten, die von den Nutzern hochgeladen werden, mit dem Zweck, "große Mengen" an "geschützten" Inhalten öffentlich verfügbar zu machen und damit Gewinne zu erzielen.
Diese Definition trifft natürlich auf YouTube zu, doch auch auf unzählige andere Online-Angebote. Zwar macht die Reform ein paar Ausnahmen – etwa für Non-Profit-Angebote wie Wikipedia, Online-Marktplätze oder Cloud-Dienste. Außerdem wurde eine Ausnahmeregelung für Start-ups vereinbart.
Trotzdem bleiben eine Menge Dienste übrig, die die Autoren nicht bedacht haben. Für alle gelten die gleichen Vorschriften und Haftungsrisiken wie für den Milliardenkonzern YouTube. Faktoren wie Größe, Reichweite oder Höhe der Einnahmen spielen nämlich keine Rolle.
Alle müssen nachweisen können, dass sie "bestmögliche Anstrengungen" ("best efforts") unternommen haben, um Lizenzen zu erwerben und den Upload von illegalen Inhalten zu verhindern. Auf Beschwerden zu reagieren ("Notice and Take down"), reicht nicht mehr aus.
Die Anforderungen sollen zwar "verhältnismäßig" sein. Doch was das im Einzelfall bedeutet, ist unklar. Erst bei der Bewertung eines Verstoßes wird geguckt, welche Maßnahmen angesichts der Größe der Plattform und der Schwere des Urheberrechtsverstoßes angemessen gewesen wären. Mit anderen Worten: Ob der Betreiber alles richtig gemacht hat, klärt sich erst vor Gericht.
Behauptung 5: "Memes und Parodien sind vor dem Blocken geschützt."
Nutzer sollen sich darauf verlassen können, dass legale Inhalte wie Zitate, Meinungsäußerungen, Parodien und Memes möglichst nicht blockiert werden. So steht es tatsächlich in der Richtlinie. Dabei scheint den Machern aber bewusst zu sein, dass es keine Garantie gibt, dass Plattformen diese gesetzlichen Ausnahmen auch wirklich respektieren. Deshalb soll es einen Beschwerdeweg für User geben, deren Inhalt zu Unrecht zensiert wurde. Indirekt geben die Befürworter also zu: Durch die Filterpflicht wird es schwieriger, im Internet seine Meinung zu äußern.
Behauptung 6: "Uploadfilter sind schon im Gebrauch und funktionieren."
Am bekanntesten ist das "Content ID"-System von YouTube. Der Filter erkennt urheberrechtlich geschützte Musikstücke und Videos, blockiert sie aber nicht sofort. Lädt jemand eine Kopie hoch, wird der Rechteinhaber benachrichtigt. Er kann veranlassen, dass das Video gelöscht wird. Oder er kann verlangen, an den Werbeerlösen beteiligt zu werden.
Dabei kommt es auch immer wieder zu Missbrauch und falschen Urheberrechtsansprüchen. So wurden beispielsweise Aufnahmen eines Klavierstückes von Johann Sebastian Bach wiederholt gesperrt, weil die Rechte daran fälschlicherweise Sony zugesprochen wurden. Dabei ist das Stück gemeinfrei. Für solche Konflikte gibt es keine technische Lösung, da verschiedene Interpretationen des gleichen Stückes viel zu ähnlich klingen.
Hinzu kommt: Uploadfilter können nur bei zuvor registrierten Inhalten anschlagen. Wer verhindern möchte, dass seine Werke irgendwo illegal hochgeladen werden, muss einen entsprechenden Vermerk in einer solchen Datenbank beantragen. Das kommt quasi einer Registrierungspflicht für Urheber gleich.
Letztendlich stärkt das große Konzerne wie Google, die eine dafür notwendige Infrastruktur schaffen können. Laut Gesetz sind nämlich alle anderen Plattformen verpflichtet, sich diesem "Industriestandard" anzupassen. Bietet eine Firma eine bezahlbare Softwarelösung an, muss diese auch eingesetzt werden. Aus Datenschutzgründen ist das bedenklich.
Behauptung 7: "Proteste gegen Uploadfilter sind fremdgesteuert"
Viele Politiker sind verblüfft von den vielen E-Mails und Anrufen, die sie von Gegnern der Reform erhalten haben. Einige wittern den Einfluss mächtiger US-Konzerne.
Richtig ist, dass die Proteste zum Teil mit technischen Hilfsmitteln organisiert wurden. Bereitgestellt wurden sie von zivilgesellschaftlichen Organisationen. Diese erhalten teilweise finanzielle Unterstützung aus der Industrie. So gibt es zum Beispiel Websites, die vorgefertigte Protestbriefe oder die Telefonnummer des zuständigen EU-Abgeordneten ausspucken. Über die Plattform pledge2019.eu konnten Nutzer kostenlos bei Parlamentariern anrufen, die sich noch nicht gegen Artikel 13 ausgesprochen haben.
Die Leute, die diese Online-Tools genutzt haben, sind genauso echt wie die Twitter-Nutzer, die sich zum Thema geäußert haben und dafür von einer oberflächlichen Analyse fälschlicherweise als "Bots" diskreditiert wurden. Am Samstag gingen bundesweit mehr als 100.000 Menschen auf die Straße und skandierten "Wir sind die Bots", um das zu demonstrieren.
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Der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament, Daniel Caspary, behauptete in der "Bild", die Demonstranten seien bezahlt worden. Eine NGO habe bis zu 450 Euro für die Teilnahme geboten. Wahr ist, dass die Bürgerrechtsorganisation EDRi (European Digital Rights) die Reisekosten von rund 20 Netzaktivisten für einen Parlamentsbesuch in Straßburg übernommen hatte. Selbst innerhalb der CDU wächst die Kritik an solchen Äußerungen einzelner Politiker, die die Legitimität der Proteste gegen Uploadfilter infrage stellen.
Auch die Rolle von professionellen YouTubern wird immer wieder kritisiert. Diese üben einen großen Einfluss auf viele Jugendliche aus und haben sicherlich zu der Mobilisierung gegen die Reform beigetragen. Sie geben jedoch an, nicht von Google beeinflusst worden zu sein.
- Die Copyright Direktive im Wortlaut (PDF)
- irights.info: "Martin Kretschmer: Die EU würde wenig verlieren, wenn sie die Richtlinie einfach ablehnt"
- ZEIT ONLINE: "'Freiheit', sagt die eine. 'Mehr Regeln', die andere"
- heute Plus: Interview mit Axel Voss (YouTube Link)
- Übermedien: "Haben US-Konzerne mit Twitter-Bots die EU-Urheberrechtsdebatte beeinflusst?"
- Kanzlei WBS: "Artikel 13: Argumente der Befürworter widerlegen - Mit Rezo | Rechtsanwalt Christian Solmecke" (YouTube Link)
- Julia Reda auf Twitter: Artikel 13- Häufige Argumente
- Neunetz: "Das Vice-Interview und andere Aussagen von Axel Voss, kommentiert"