Für Misshandlungen in Paris Saudi-Prinzessin soll 10.000 Euro Strafe zahlen
Eine saudische Prinzessin und ihr Leibwächter sollen einen Handwerker schwer misshandelt, beleidigt und gedemütigt haben. Nun ist das Urteil gegen die beiden in Paris gefallen. Doch der Rechtsstreit geht weiter.
Die Schwester des saudi-arabischen Kronprinzen Mohammed bin Salman ist in Paris wegen des Vorgehens ihres Leibwächters gegen einen Handwerker zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das bestätigten am Donnerstag Justizkreise. Außerdem soll die Prinzessin Hassa bint Salman demnach 10.000 Euro Strafe zahlen. Ihr Anwalt Emmanuel Moyne kündigte umgehend an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. "Die Prinzessin ist unschuldig", sagte er der Zeitung "Le Figaro".
"Dieser Hund muss getötet werden"
Das Gericht hielt die Darstellung des Handwerkers für glaubhaft. Danach wies die Prinzessin ihren Leibwächter an, den Arbeiter zu schlagen, nachdem er bei seinen Reparaturarbeiten ein harmloses Foto mit dem Handy machte. Sie dachte offenbar, er habe sie im Spiegel fotografiert und wolle das Bild verkaufen. "Dieser Hund muss getötet werden, er verdient es nicht zu leben", soll Hassa bint Salman nach Aussage des Klägers gesagt haben.
Der Frau wurde nach Angaben der französischen Nachrichtenagentur AFP vorgeworfen, ihren Bodyguard aufgefordert zu haben, einen Handwerker in Paris zu schlagen und zu demütigen. Er habe sich mit gefesselten Händen niederknien und die Füße der Prinzessin küssen müssen. Erst nach Stunden habe er die Wohnung wieder verlassen dürfen, gab der Handwerker zu Protokoll.
Der Leibwächter wurde den Justizkreisen zufolge zu acht Monaten auf Bewährung und 5.000 Euro Strafe verurteilt. Beide hatten die Vorwürfe zurückgewiesen. Laut AFP kritisierte der Anwalt der Prinzessin, die Verurteilung basiere nur auf den "unbegründeten, ja sogar lügnerischen Behauptungen" des Handwerkers.
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Die Prinzessin war weder bei der Verhandlung im Juli noch bei der Urteilsverkündung am Donnerstag anwesend. Gegen sie liegt den Berichten zufolge seit Ende 2017 ein Haftbefehl vor. Das Urteil gegen die saudi-arabische Prinzessin ist härter, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.
- Nachrichtenagenturen dpa, AFP