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Frankfurt: Mann nach Mord an Bettler zu Haft verurteilt


Frankfurter Bahnhofsviertel
Nach Küchenmesser-Mord an Bettler: Urteil gefallen

Von t-online, lea

25.04.2025 - 11:43 UhrLesedauer: 2 Min.
Justizbeamter mit Angeklagtem im Gerichtssaal: Der Mann begann einen Mord, um ins Gefängnis zukommen.Vergrößern des Bildes
Justizbeamter mit Angeklagtem im Gerichtssaal: Der Mann begann einen Mord, um ins Gefängnis zukommen. (Quelle: IMAGO/Jan Huebner)
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Ein 30-Jähriger gerät in eine schwierige Lebenslage und beschließt, einen Mann zu töten. Jetzt ist das Urteil in dem Prozess gefallen.

Ein damals 29 Jahre alter Mann hat am 7. März 2024 im Frankfurter Bahnhofsviertel einen 49-jährigen Bettler mit einem Messer tödlich verletzt. Das Landgericht Frankfurt verurteilte ihn nun wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Mehr dazu lesen Sie hier.

Nach Feststellungen des Gerichts hatte der Mann die Tat geplant, um verhaftet zu werden. Er lebte zum Zeitpunkt der Tat im rheinland-pfälzischen Nastätten, war arbeitslos und stand kurz vor der Obdachlosigkeit. Seinen neuen Job als Müllmann hatte er bereits nach einem Tag hingeworfen, sein einziger sozialer Kontakt – zu seiner eigenen Mutter – war von Konflikten geprägt. Ihm drohten finanzielle Not und der Verlust seiner ohnehin karg eingerichteten Wohnung.

Im Internet suchte er nach Informationen zu Obdachlosigkeit, Suizid und Gefängnisaufenthalten. Dabei stieß er auf Berichte, die ihm den Eindruck vermittelten: Im Gefängnis sei das Leben besser als draußen. "Das schien ihm die allerbeste Lösung für seine Probleme zu sein", sagte die Richterin. In der Hoffnung, durch eine Inhaftierung seine Lebensprobleme zu lösen, reiste er mit einem großen Küchenmesser nach Frankfurt.

Stiche in den Rücken

Dort hielt er nach Auffassung des Gerichts gezielt Ausschau nach einem Opfer, das ihm körperlich unterlegen war. Schließlich sprach er im Bahnhofsviertel einen Mann im Rollstuhl an. Das Opfer hatte nur noch ein Bein und wog knapp über 40 Kilogramm. Nach kurzem Gespräch folgte der Täter dem Mann in eine Passage und stach ihm mehrfach mit großer Wucht in den Rücken.

Das Gericht sah im Verhalten des Angeklagten ein heimtückisches Vorgehen aus niedrigen Beweggründen und folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine mildere Strafe wegen Totschlags gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Material der Nachrichtenagentur dpa
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