Ein Toter und mehrere Verletzte Anschlag in Saarlouis: BGH bestätigt Urteil
Ein Mann zündet ein Asylbewerberheim an und bleibt Jahre auf freiem Fuß. Dann gibt er Jahre später auf einem Grillabend mit dem Anschlag an – und wird verurteilt.
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Täters im Fall des tödlichen Brandanschlags auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis bestätigt. Der Dritte Strafsenat in Karlsruhe verwarf die Revisionen des Angeklagten sowie der Bundesanwaltschaft und von vier Nebenklägern. Damit bleibt die Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten bestehen.
Der damals 20-jährige Deutsche hatte 1991 die Unterkunft im Saarland mit Benzin in Brand gesetzt. In dem Gebäude befanden sich zum Zeitpunkt des Anschlags 21 Menschen. Ein 27-jähriger Mann starb durch die Flammen, während andere Bewohner sich mit teils schweren Verletzungen retten konnten. Sie sprangen aus dem Fenster, erlitten dabei Knochenbrüche.
Das Oberlandesgericht in Koblenz sprach den Beschuldigten dafür im Oktober 2023 unter anderem des Mordes sowie des mehrfachen versuchten Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung schuldig.
Täter brüstete sich bei Grillabend mit Anschlag
Nach Feststellungen des Oberlandesgerichts hatte der Beschuldigte Anfang der 90er-Jahre zur rechtsextremistischen örtlichen Skinheadszene gehört und mit nationalsozialistischem Gedankengut sympathisiert. In der Tatnacht verschüttete er demnach nach einem Treffen mit Gleichgesinnten in einer Kneipe Benzin in dem Flüchtlingsheim und zündete es an. Ziel war laut Urteil, die Bewohner zu vertreiben und das Haus unbrauchbar zu machen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Täter aus Hass auf Ausländer handelte. Der BGH fand keine Rechtsfehler in dieser Entscheidung.
Am BGH wurde auch geprüft, ob das OLG bei weiteren acht Personen im Haus von versuchtem Mord hätte ausgehen müssen. Diese feierten in einem hell erleuchteten Zimmer nahe dem Ausgang. Der Angeklagte habe daher damit gerechnet, dass sie rechtzeitig das Gebäude verlassen könnten, hatten die Koblenzer Richter ihre Entscheidung begründet. Die Überprüfung des Urteils durch den BGH habe auch diesbezüglich keine Rechtsfehler ergeben, erklärte der Vorsitzende Richter, Jürgen Schäfer, bei der Urteilsverkündung.
Die Ermittlungen zu dem Anschlag waren zunächst ergebnislos verlaufen und wurden eingestellt. Erst vor fünf Jahren wurden sie aufgrund eines Zeugenhinweises an die Polizei wieder aufgenommen. Demnach hatte sich der inzwischen 53-jährige Beschuldigte Peter S. bei einem privaten Grillabend mit der Tat gebrüstet. Die Bundesanwaltschaft übernahm den Fall. S. wurde 2022 festgenommen und angeklagt, in seinem Prozess in Koblenz legte er ein Teilgeständnis ab.
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- Nachrichtenagenturen dpa und AFP