Neues Brandgutachten Fall Oury Jalloh: Erneute Ermittlungen nicht ausgeschlossen

Er war in seiner Zelle auf der Matratze gefesselt und verbrannte: Hat sich der Asylbewerber Oury Jalloh wirklich selbst angezündet? Ein Brandgutachten schürt jetzt alte Zweifel.
Knapp 17 Jahre nach dem Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Polizeizelle in Dessau will eine Initiative mit einem erneuten Brandtest und einem Film belegen, dass Jalloh angezündet wurde.
Dazu wurde die Situation in der Polizeizelle am 7. Januar 2005 von einem beauftragten britischen Brandschutzgutachter nachgestellt, ein künstlicher Körper mit Benzin übergossen und angezündet, wie die Initiative am Mittwoch in einer Pressekonferenz erläuterte. Der Verlauf des Feuers wurde mit mehreren Kameras gefilmt und der Endzustand mit Fotos vom echten Brandort verglichen.
Experte: Feuer kann nur von Benzin stammen
Der Brandschutzexperte Iain Peck erklärte dazu, seiner Meinung nach zeigten die Ergebnisse, dass es am wahrscheinlichsten sei, dass Jalloh mit einer Flüssigkeit wie Benzin übergossen und entzündet worden sei. Nach dem Brandtest mit 2,5 Litern Benzin hätten sich der Nachbau der Zelle, die Matratze und der künstliche Körper in einem ähnlich verbrannten Zustand befunden wie die Leiche von Jalloh in der Originalzelle, wie sie auf Fotos zu erkennen sei. Ohne Benzin seien so ein Feuer und so starke Brandspuren nicht möglich. Ein vergleichbares Brandgutachten wurde von der Initiative bereits früher präsentiert.
Der aus Afrika stammende Asylbewerber Jalloh war betrunken und stand unter Drogen, als er gefesselt auf einer Matratze liegend in der Zelle starb. Ob er selber die Matratze anzündete, ist bis heute unklar. Die genauen Umstände des Todes konnten in zwei Prozessen nicht geklärt werden. Ein Polizist wurde 2012 verurteilt, weil er nicht dafür sorgte, dass Jalloh korrekt beaufsichtigt wurde. Zwei Sonderermittler stellten in einem 300 Seiten langen Untersuchungsbericht zahlreiche Fehler der Polizei und anderer Behörden fest.
Angesichts des neuen Gutachtens schließe die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg eine Wiederaufnahme der Ermittlungen nicht aus. Das berichtet der "Deutschlandfunk". Sollte es sich bei den Unterlagen um Beweismittel handeln, werde die Behörde diesen nachgehen. Dazu müsse jedoch ein ausreichender Tatverdacht gegen eine konkrete Person begründet werden.
- Nachrichtenagentur dpa
- Deutschlandfunk: "Neue Ermittlungen im Fall Oury Jalloh?"