Niederlage für Boris Johnson Gericht hebt Zwangspause für britisches Parlament auf
Schwere Niederlage für den britischen Premierminister: Der Supreme Court in London hat die Zwangspause des Parlaments für unrechtmäßig erklärt. Boris Johnson ist "überhaupt nicht einverstanden" mit dem Urteil.
Nach dem Urteil des obersten Gerichtshofs gegen die Zwangspause für das britische Parlament hat Regierungschef Boris Johnson angekündigt, die Entscheidung trotz Missfallens zu respektieren. "Ich muss sagen, dass ich überhaupt nicht einverstanden bin mit dem Urteil der Richter", sagte der Premierminister britischen Medien am Rande der UN-Vollversammlung in New York. "Ich denke nicht, dass es gerecht ist, aber wir werden weitermachen und natürlich wird das Parlament zurückkommen."
Das oberste Gericht in London verwarf die von ihm verfügte Zwangspause des Parlaments als "illegal" und "unwirksam" und hob sie mit sofortiger Wirkung auf – für den Regierungschef eine vernichtende Niederlage. Unterhaus-Präsident John Bercow kündigte für Mittwoch die Wiederaufnahme der Parlamentsarbeit an. Die Opposition forderte den Rücktritt Johnsons und Neuwahlen.
Die elf Richter des Supreme Courts entschieden einstimmig, dass die Zwangspause einen "extremen Effekt" auf das Parlament hatte, seinem verfassungsmäßigen Auftrag nachzukommen, wie die Vorsitzende Richterin Lady Brenda Hale bei der Urteilsverkündung ausführte. Das Parlament habe aber ein Recht darauf, in der Zeit vor einem wichtigen Ereignis wie dem geplanten EU-Austritt am 31. Oktober eine Stimme zu haben.
Richterin spricht von einmaligem Fall
Es handele sich laut Hale um einen einmaligen Fall, den es unter diesen Umständen noch nie gegeben habe und "den es wahrscheinlich auch nie wieder geben wird".
Parlamentspräsident John Bercow erklärte unmittelbar nach Verkündung des Urteils, das Unterhaus müsse umgehend zusammenkommen. Er werde diesbezüglich unmittelbar mit den Parteichefs beraten. Der Chef der schottischen Nationalisten im Unterhaus forderte den sofortigen Rücktritt Johnsons. Labour-Chef Jeremy Corbyn forderte den Premierminister auf, sein Amt zu überdenken, und sprach sich für Neuwahlen aus. Johnsons Anwalt erklärte, der Premier werde das Urteil des obersten Gerichts respektieren.
Begonnen hatte die Zwangspause in der Nacht zum 10. September. Bei der Abschlusszeremonie kam es zu tumultartigen Szenen. Das Parlament sollte erst am 14. Oktober – etwa zwei Wochen vor dem geplanten Brexit – wieder zusammentreten. Trotz Zwangspause konnte Johnson nicht verhindern, dass die Abgeordneten ein Gesetz verabschiedeten, das den Premierminister zum Beantragen einer weiteren Verlängerung der Brexit-Frist verpflichtet. Sollte bis zum 19. Oktober kein Abkommen ratifiziert sein, müsste Johnson einen entsprechenden Antrag nach Brüssel schicken.
Johnson will sich nicht beugen
Der Regierungschef will sich dem jedoch nicht beugen. Wie das gehen soll, ohne das Gesetz zu brechen, erklärte Johnson bisher nicht. Es ist gut möglich, dass auch dieser Streit wieder vor Gericht landen wird.
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Großbritannien hat – anders als Deutschland – keine in einem einzelnen Dokument niedergelegte Verfassung. Sie besteht stattdessen aus einer ganzen Reihe von Gesetzen, Gerichtsentscheidungen und Konventionen. Die Verfassung entwickelt sich durch Gesetzgebung oder neue Interpretationen bestehender Regeln ständig weiter und wird neuen Verhältnissen angepasst. Manchmal ist daher auch von einer politischen Verfassung die Rede.
- Nachrichtenagenturen dpa, Reuters, AFP