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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Nach Rücktritt Wie viel Geld bekommen die Ex-Minister?
Wenn Minister in Deutschland ihr Amt niederlegen, beziehen sie ein Übergangsgeld. Finanzielle Sorgen sollten bei diesen Summen ausgeschlossen sein.
Wenn Minister zurücktreten oder – wie im Fall von Christian Lindner – aus der Regierung entlassen werden, steht ihnen ein sogenanntes Übergangsgeld zu. Damit sollten finanzielle Sorgen vorerst kein Thema sein. Allerdings gibt es dafür bestimmte Bedingungen: Die Dauer und die Höhe des Übergangsgeldes sind geregelt.
Was ist das Übergangsgeld?
Das Übergangsgeld ist in Paragraf 14 des Bundesministergesetzes geregelt und bewilligt allen deutschen Bundesministern nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt eine finanzielle Unterstützung. Das Übergangsgeld erhalten die ehemaligen Minister monatlich im Voraus und es steht ihnen bereits nach einem Tag im Amt zu.
Für jeden Monat im Amt erhalten die Minister einen Monat lang Übergangsgeld, das ihnen nach dem Ausscheiden für mindestens sechs Monate, höchstens aber zwei Jahre zusteht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Minister zurücktritt oder durch eine neue Koalition ersetzt wird. Ab dem zweiten Monat wird das Übergangsgeld mit privaten Einkünften verrechnet. Nimmt ein Minister also eine neue Beschäftigung auf, wird das Übergangsgeld entsprechend gekürzt.
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So viel steht den Ministern zu
Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler verdienen die Bundesminister derzeit ohne Ortszuschläge monatlich 17.990 Euro. In den ersten drei Monaten nach dem Ausscheiden stehen ihnen laut Gesetz die vollen Bezüge zu, danach erhalten sie für den restlichen Anspruchszeitraum die Hälfte. Somit haben ehemalige Minister – abhängig von zukünftigen Tätigkeiten – mindestens einen Anspruch auf etwa 81.000 Euro.
Da Finanzminister Christian Lindner, Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger und Justizminister Marco Buschmann jedoch länger als zwei Jahre im Amt waren, könnten sie theoretisch die vollen Bezüge von knapp 234.000 Euro erhalten.
Hohe Pension für Ex-Minister
Ehemalige Bundesminister, die mindestens vier Jahre im Amt waren, erhalten eine monatliche Pension von 4.990 Euro. Für jedes weitere Amtsjahr steigt diese um 430 Euro, bis maximal 12.908 Euro. Die Regelaltersgrenze entspricht der für Bundesbeamte und wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Unter bestimmten Voraussetzungen können frühere Minister jedoch bereits ab 60 Jahren ihr Ruhegehalt beziehen.
- steuerzahler.de: Die Finanzierung der Bundesminister
- gesetze-im-internet.de: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung
- augsburger-allgemeine.de: Übergangsgeld für Minister: Wie lange und wie viel wird gezahlt?