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Bürgergeld steigt ab 2024 um zwölf Prozent an – um so viel Geld geht es nun


Bundesrat billigt Erhöhung
Bürgergeld wird um 12 Prozent angehoben

Von afp
Aktualisiert am 22.10.2023Lesedauer: 2 Min.
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Hundert-Euro-Scheine (Symbolbild): Ab dem 1. Januar des kommenden Jahres soll die Höhe des Bürgergeldes steigen. (Quelle: Monika Skolimowska/dpa/dpa)

Der Bundesrat stimmt einer Erhöhung des Bürgergeldes zu. Am 1. Januar 2024 soll die Verordnung in Kraft treten.

Der Bundesrat hat die deutliche Erhöhung des Bürgergeldes im kommenden Jahr gebilligt. Die Länderkammer stimmte einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung am Freitag zu. Damit kann die Anhebung des Bürgergeldes zur Sicherung des Existenzminimums um rund zwölf Prozent wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten. Aktuell beziehen mehr als fünf Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld.

Das Bürgergeld hatte zu Beginn dieses Jahres die bisherigen Hartz-IV-Zahlungen abgelöst. Mit der Anhebung erhalten allein lebende Erwachsene im kommenden Jahr 61 Euro mehr im Monat, ihr Bürgergeld steigt auf insgesamt 563 Euro.

Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren soll der Regelsatz zum Jahreswechsel von 420 Euro auf 471 Euro steigen. Für Kinder im Alter zwischen dem 7. und dem 14. Lebensjahr steigt der Satz um 42 Euro auf 390 Euro, für jüngere Kinder um 39 Euro auf 357 Euro.

Mehr Unterstützung auch beim persönlichen Schulbedarf

Steigen soll zudem die Zahlung für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf auf 130 Euro im ersten Schulhalbjahr 2024 und 65 Euro im zweiten Schulhalbjahr. Die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz werden entsprechend erhöht.

Die von der Bundesregierung beschlossene, ungewöhnlich hohe Steigerung ist durch die Inflation und die steigenden Nettolöhne bedingt – beide Werte fließen mit ein in die jährliche Neuberechnung des Regelbedarfs, der die Grundlage für die Festsetzung des Bürgergeldes ist. Die Erhöhung wird den Bundeshaushalt im kommenden Jahr mit zusätzlich 4,3 Milliarden Euro belasten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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