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Bürgergeld Erhöhung ab 2024: Tabelle – so viel mehr Geld gibt es


Bürgergelderhöhung 2024
Trotz Kritik: Arbeit lohnt sich

Von t-online, llb

Aktualisiert am 18.01.2024Lesedauer: 3 Min.
Mehr Geld im PortemonnaieVergrößern des Bildes
Mehr Geld im Portemonnaie (Symbolbild): Das Bürgergeld wird ab 2024 erhöht. (Quelle: alfexe)

Die Erhöhung des Bürgergeldes ab 2024 war dringend notwendig. Steigende Kosten treffen die Ärmsten am härtesten. Arbeit lohnt sich trotzdem.

Wer auf Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen ist, soll ab 1. Januar 2024 mehr Geld bekommen. Alleinstehende Erwachsene sollen 563 Euro im Monat erhalten – 61 Euro mehr als bisher. Bei Paaren steigt der Betrag je Partner in Bedarfsgemeinschaften von 451 Euro auf 506 Euro. Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren erhöht sich der Betrag auf 390 Euro – ein Plus von 42 Euro, und für Kinder von 0 bis 5 Jahren sind es 357 Euro – 39 Euro mehr als bisher.

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Laut Angaben von Statista bezogen im Jahr 2023 durchschnittlich rund 3,93 Millionen erwerbsfähige Menschen in Deutschland Bürgergeld. Hinzu kommen rund 1,56 Millionen nicht erwerbsfähige Empfänger von Bürgergeld.

Die Sozialverbände halten die Erhöhung von durchschnittlich zwölf Prozent für zu gering. Der Paritätische Gesamtverband erklärte, die neuen Regelsätze gingen an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei. Für den Sozialverband VdK kommt die Erhöhung zu spät, weil die Preise für Lebensmittel und Energie durch die Inflation längst deutlich teurer geworden seien. Für die Arbeiterwohlfahrt ist die Anpassung der Regelsätze überfällig und ein Schritt in die richtige Richtung.

Bürgergeld in der Kritik

Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Jens Spahn kritisierte die Erhöhung des Bürgergeldes und sprach von einem "falschen Signal". Gleichzeitig forderte er mehr Strafen für arbeitsunwillige Erwerbslose. "Wer arbeitet, muss mehr haben als der, der nicht arbeitet", sagte Spahn der "Bild"-Zeitung.

CDU-Chef Friedrich Merz verweist in der Debatte auf das Lohnabstandsgebot. Im ARD-Morgenmagazin sagte er, man solle sich nicht in Transferleistungen überbieten, sondern an diejenigen denken, die in den unteren und mittleren Einkommensgruppen unterwegs seien: "Die morgens um sieben aufstehen und sich die Frage stellen, warum stehe ich eigentlich auf und gehe arbeiten, wenn ich ohne Arbeit für meine Familie genauso viel bekommen kann?", so Merz.

Hartz IV wird zum Bürgergeld

Das Bürgergeld hat zum 1. Januar 2023 das ALG II, bekannt als Hartz IV, abgelöst. Mit seiner Einführung hat die Bundesregierung eine große Sozialreform auf den Weg gebracht: Menschen im Leistungsbezug sollen sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren können. Ziel ist vor allem, sie in dauerhafte Jobs zu vermitteln.

Warum sich Arbeit trotzdem lohnt

Allen Kritikern, die behaupten, mit den neuen Regelsätzen des Bürgergeldes würde sich Arbeit nicht mehr lohnen, beweist ein Bericht des ARD-Magazins "Monitor" das Gegenteil. Demnach liegt das Haushaltseinkommen von Erwerbstätigen mit Mindestlohn auch nach der anstehenden Erhöhung des Bürgergeldes tatsächlich deutlich über dem des Bürgergeldes. Das hat das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung für die ARD ausgerechnet.

Bei Alleinstehenden, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten, seien es im Durchschnitt 532 Euro mehr, bei Familien mit drei Kindern und einem Mindestlohneinkommen sind es zwischen 506 und 848 Euro mehr – abhängig vom Alter der Kinder. Das liege vor allem daran, dass auch Geringverdiener Anspruch auf zusätzliche Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag haben, heißt es in der ARD-Sendung.

Für die Sendung wurden acht unterschiedliche Konstellationen von Haushalten verglichen, in denen mindestens eine Person Anspruch auf Bürgergeld hatte. "Wir haben festgestellt, dass man in allen diesen denkbaren Konstellationen mehr Geld hat, wenn man arbeitet, und dass der Abstand teils auch sehr deutlich ist", sagt Bettina Kohlrausch, Wissenschaftliche Direktorin am WSI. Einen Anreiz, nicht zu arbeiten und stattdessen Bürgergeld zu beziehen, sehe sie daher nicht.

Weiterbildungsgeld und Bürgergeldbonus

Wer Bürgergeld bezieht und zu denjenigen gehört, die keinen formalen Berufsabschluss haben, kann ein sogenanntes Weiterbildungsgeld von 150 Euro pro Monat zusätzlich zum Bürgergeld erhalten. Voraussetzung ist eine Weiterbildung, die zu einem Berufsabschluss führt. Für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen soll es Weiterbildungsprämien von bis zu 1.500 Euro geben.

Mehr Geld für Schulbedarf

Ebenso steigen die Beträge für den persönlichen Schulbedarf um etwa 12 Prozent, und zwar im ersten Schulhalbjahr von 116 auf 130 Euro und im zweiten von 58 auf 65 Euro. Zum Schulbedarf zählen beispielsweise Hefte, Füller, Malstifte oder Taschenrechner.

Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf ist Teil der Bildungs- und Teilhabeleistung, dem sogenannten Bildungspaket. Diese Leistungen kommen besonders für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Betracht, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten. Außerdem kommen sie denjenigen zugute, deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Verordnung des Bundessozialministeriums zur Kenntnis genommen. Der Bundesrat muss der Vorordnung abschließend zustimmen.

Wie das Bürgergeld zukünftig berechnet wird

Für die zukünftige Anpassung der Bürgergeld-Regelsätze wird die aktuelle Preisentwicklung früher berücksichtigt. Die Bedarfe werden nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Inflation angepasst.

Verwendete Quellen
  • bundesregierung.de: "Regelsätze sollen deutlich steigen"
  • deutschlandfunk.de: "Sozialverbände halten Erhöhung für zu gering"
  • tagesschau.de: "Warum sich Arbeit trotzdem lohnt"
  • tagesschau.de: „Wir sollten uns nicht in Transferleistungen überbieten"
  • zdf.de: Spahn: "Wer arbeiten kann, sollte arbeiten"
  • statista.com: "Empfänger von ALG II und Sozialgeld / Bürgergeld bis 2023"
  • Eigene Recherche
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