Kreditaufnahme "auf Vorrat" Rechnungshof: Lindners Schulden-Plan ist verfassungswidrig
Eigentlich will Finanzminister Christian Lindner mit 200 Milliarden Euro gegen die Energiekrise vorgehen. Doch der Rechnungshof hat rechtliche Bedenken.
Der Bundesrechnungshof hält die von der Bundesregierung geplante Schuldenaufnahme für den 200 Milliarden Euro schweren Rettungsschirm gegen die hohen Energiepreise für verfassungswidrig. "Die vorgesehene Kreditaufnahme 'auf Vorrat' verstößt gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Jährlichkeit", heißt es in einem Bericht an den Haushaltsausschuss, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Diese im Grundgesetz festgeschriebene Regel besagt, dass der Haushaltsplan für ein Jahr aufgestellt wird – aufgenommene Kredite sollen dazu dienen, ein Haushaltsminus im selben Jahr auszugleichen.
Lindner will eigentlich Sondervermögen anlegen
Die Bundesregierung mit Christian Lindner (FDP) als Finanzminister dagegen plant, in diesem Jahr ein Sondervermögen in Höhe von 200 Milliarden Euro anzulegen, aus dem dann bis 2024 Ausgaben etwa für eine Gaspreisbremse, für Unternehmenshilfen und andere Maßnahmen gestemmt werden. Der Rechnungshof plädiert in seinem Bericht dafür, den Schutzschirm ohne Umwege aus dem normalen Bundeshaushalt zu finanzieren.
Das mit bis zu 200 Milliarden Euro ausgestattete und von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) als "Doppelwumms" bezeichnete Paket Deutschlands war außerdem bei vielen EU-Ländern auf Kritik gestoßen.
Es wird befürchtet, dass die Bundesrepublik ihre wirtschaftliche Stärke einsetzt, um deutschen Unternehmen einen Vorteil zu verschaffen, da kleinere Länder nicht in der Lage sind, solche Summen aufzubringen.
- Nachrichtenagentur dpa